![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Knalleffekt: Belgische Kirchenführer legen Vangheluwe Laisierung nahe9. September 2010 in Aktuelles, 14 Lesermeinungen Verzweifelte Suche der belgischen Kirche nach einem Exilsort für den kompromittierten Bischof im Ausland Brüssel (kath.net/KAP) Bischof Johan Bonny von Antwerpen verlangte Strafen gegen Vangheluwe. In Rom müsse entschieden werden, welche Befugnisse dieser künftig noch habe. Entscheidend sei dabei, dass er keine seelsorgerischen Befugnisse und Verpflichtungen mehr haben dürfe. Zuvor hatte bereits der Senator und Kirchenrechtler Rik Torfs den ehemaligen Bischof von Brügge aufgerufen, sich in den Laienstand versetzen zu lassen. Der Sprecher von Kardinal Godfried Danneels, Toon Osaer, rief Vangheluwe dazu auf, ein Zeichen zu setzen. Unterdessen gibt es offenbar Bestrebungen, für Vangheluwe eine dauerhafte Unterkunft im Ausland zu finden. Seit seinem Rücktritt hält er sich in der Abtei Westvleteren auf. Dies sei aber nur eine Übergangslösung gewesen, sagte Diözesansprecher Rossel im Rundfunk.. Es sei an der Zeit, dass er die Abtei verlasse. Laut "De Morgen" gestaltet sich die Suche nach einer neuen Bleibe aber schwierig, weil der Fall über die Landesgrenzen hinaus für Aufsehen sorge. Vangheluwe hatte Ende April seinen Rücktritt als Bischof von Brügge eingereicht, der von Papst Benedikt XVI. auch unverzüglich angenommen wurde. Er hatte zwischen 1976 und 1986, also sowohl vor als auch nach seiner Ernennung zum Bischof von Brügge, seinen Neffen sexuell missbraucht. Copyright 2010 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuBelgien
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |