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Belgien: Jüdische Organisationen kippen Gottesdienstverbot – Bischöfe solidarisch mit Regierung29. Dezember 2020 in Weltkirche, 6 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Läden und Schwimmbäder konnten laut Pandemieregelung öffnen, öffentliche Gottesdienste waren verboten. Das Verwaltungsgericht hob die Bestimmung auf. Die katholische Bischofskonferenz betonte die ‚totale Kooperation’ mit der Regierung.
Brüssel (kath.net/LifeSiteNews/jg)
In Belgien haben jüdische Organisationen ermöglicht, dass nach Lockerung der Pandemie-Bestimmungen öffentliche Gottesdienste wieder möglich sind. Derzeit dürfen allerdings nicht mehr als 15 Personen daran teilnehmen.
Die Lockerungsverordnung der belgischen Regierung vom 29. November sah ursprünglich vor, öffentliche Gottesdienste weiterhin zu verbieten. Ausgenommen waren Begräbnisse mit höchsten fünfzehn und Hochzeiten mit maximal fünf Teilnehmern. Die Bestimmung sollte mindestens bis 15. Januar gelten.
Die belgische Bischofskonferenz erklärte sich in einer Stellungnahme „solidarisch“ mit der Regierung und deren Absicht, die Covid-19-Pandemie mit diesen Maßnahmen zu bekämpfen, möglichst viele Opfer zu vermeiden und das belgische Gesundheitssystem zu entlasten. Sie äußerten die Absicht, mit den Behörden wegen der Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste in Dialog zu treten.
Nur wenige Tage zuvor hatte sich ein Sprecher der belgischen Bischöfe an eine Gruppe katholischer Laien gewandt, welche die Bischöfe ersucht hatten, sich für eine Zulassung öffentlicher Gottesdienste einzusetzen. Die Bischöfe hätten Verständnis für die Gläubigen, die wieder zur Messe gehen wollten. Er betonte die „totale Kooperation“ der Bischöfe mit den Maßnahmen, welche die Regierung für nötig erachte.
Jüdische Organisationen klagten gegen die Bestimmungen vom 29. November beim Staatsrat Belgiens, dem höchsten Verwaltungsgericht des Königreichs. Sie kritisierten, dass zwar Läden und Schwimmbäder unter den geltenden Regelungen geöffnet waren, öffentliche Gottesdienste aller Religionen aber untersagt seien. Am 8. Dezember entschied der Staatsrat zugunsten der Kläger. Das Verbot öffentlicher Gottesdienste sei unverhältnismäßig. Die Regierung müsse bis 13. Dezember die Bestimmungen so abändern, dass eine ungerechtfertigte Einschränkung öffentlicher Gottesdienste nicht mehr gegeben sei, entschied der Staatsrat.
Die belgische Regierung erließ die eingangs erwähnte Bestimmung mit maximal 15 Teilnehmern, nicht eingerechnet sind dabei Kinder bis zwölf Jahre. Die belgische Bischofskonferenz begrüßte auch diese Regelung. Sie betonte erneut ihre Solidarität mit der Regierung und mit dem Gesundheitswesen Belgiens. Der Sprecher der Bischofskonferenz ließ verlauten, die Bischöfe würden die Gläubigen nicht dazu ermutigen, die Messen zu besuchen. Sie sollten diese vielmehr über Fernsehen oder Internet mitverfolgen.
Eine Gruppe katholischer Laien hat nun den belgischen Staatsrat angerufen, um die Begrenzung auf 15 Personen aufzuheben, die unabhängig von der Größe des Gotteshauses gilt.
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Lesermeinungen | Christa.marga 31. Dezember 2020 | | | Ein saft- und kraftloser Haufen Bischöfe. | 0
| | | Labrador 29. Dezember 2020 | | | Lieb. ab55 - würde ich auch gerne wissen! Vielleicht wollten sie nicht das 51. Jahr feiern, aber das ist im Vergleich zu Taufe und Hochzeit bedeutungslos. Erstkommunion und Firmung scheinen mir verschiebbarer als die anderen Sakramente gewinnen aber auch um Längen gegenüber einem im Vergleich dazu banalen Jubiläum!
Man wird die Vermutung nicht los, die wollten es halt, dem Alter entsprechend, noch einmal richtig krachen lassen vor dem Lockdown :) Ja, ja diese älteren Herren ... | 0
| | | ab55 29. Dezember 2020 | | | Eigentlich sollten Papst, Bischöfe und Priester Hirten und Lehrer sein, leider sind die aktuell amtierenden nur noch verwirrend. Wer vergangenen Samstag (26.12.) auf ORF 3 die Übertragung der heiligen Messe aus dem Wiener Stephansdom gesehen hat, bleibt nur noch sprach- und ratlos zurück. Zum einen schließen diese Bischöfe wegen Corona Gläubige von den Gottesdiensten aus, verweigern / verschieben die Spendung von Sakramenten (Taufe, Firmung, Erstkommunion, Hochzeit), empören sich über Gläubige, die das nicht verstehen können, und dann feiert K. Schönborn mit rund 40-50 Klerikern im Altarraum das Jubiläum 50 Jahre Ständiger Diakonat, wo der Abstand von 1,5m bezw. 10qm sicher nicht eingehalten wurde ( in der Sakristei vor und nach der Messe stelle ich mir letzteres noch schwieriger vor). Welche Bibelstelle / welches Wort Jesu festlegt, warum die Feier des Jubiläums su unverschiebbar und Heilsnotwendig ist im Vergleich zur Spendung der Sakramente an einfache Gläubige, würde ich gerne wissen. Viellei | 4
| | | Smaragdos 29. Dezember 2020 | | | Wenn Priester von sich aus den Gläubigen die Sakramente vorenthalten - so zur Zeit in Belgien! Dann Trotz der Erlaubnis, die Messe seit dem 13. Dezember mit 15 Personen zu feiern, gibt es in Belgien (in Lüttich z.B.) Priester, die von sich aus und ohne triftigen Grund die Messe weiter suspendieren, und zwar bis zum 15. Januar... Nun ist es also nicht mehr die Regierung, die die Gläubigen von der Messe abhalten, sondern die Priester selbst!
Es ist tatsächlich so, dass Teile des Klerus in Belgien mehr mit der (gottlosen) Regierung solidarisch sind als mit ihren eigenen Schäfchen!
Das erinnert mich an Jesu Worte: "Weh euch Gesetzeslehrern! Ihr habt den Schlüssel der Tür zur Erkenntnis (hier: zu den Sakramenten) weggenommen. Ihr seid selbst nicht hineingegangen, UND DIE, DIE HINEINGEHEN WOLLTEN, HABT IHR DARAN GEHINDERT!" (Lk 11, 52)
Das ist schlicht Machtmissbrauch. | 7
| | | AngelView 29. Dezember 2020 | | | Wie wäre es mit: "totaler Kooperation" mit Gott, Christus und seiner Herde?
Dem eigenen Amt und Auftrag?
- anstelle mit weltlicher Macht?
Es fällt immer mehr auf zum wem manche Bischöfe beten bzw. wen sie anbeten. | 5
| | | Chris2 29. Dezember 2020 | | | Beim Begriff "total" im Zusammenhang mit Kriegen gegen was auch immer bei gleichzeitiger Einschränkung diverser Grundrechte wird man als Deutscher hellhörig ... | 5
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