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| ![]() Bistum Essen: Bruch des Beichtgeheimnisses - Rom ermittelt31. März 2011 in Aktuelles, 8 Lesermeinungen Im Hintergrund geht es möglicherweise auch um Verbindungen von Priestern zur Homosexuellenszene Essen (kath.net) Beschuldigt ist laut einem Bericht der WAZ ein Kaplan der Großgemeinde St. Clemens in Oberhausen. Bei einer Verurteilung droht die Exkommunikation. Laut dem Zeitungsbericht geht es um einen Verdacht, dass der Kaplan einen jungen Mann in der Beichte ausgehorcht haben soll. Die Rede ist von Sex-Kontakten von Geistlichen und um mögliche sexuelle Verfehlungen vom damaligen Propst M., dem damaligen Vorgesetzten des Kaplans. Auch mögliche Verbindungen von anderen Priestern in die Homosexuellen-Szene sollen im Beichtstuhl ausgeleuchtet worden sein. Laut WAZ gibt es mehrere Aussagen, die den Verdacht nähren, dass der Kaplan das Wissen aus Beichten ausgeplaudert hat. Ein Zeuge erklärt laut WAZ schriftlich, Kaplan Gerhard F. habe ihn sehr eindeutig mit Aussagen konfrontiert, die er nur und ausschließlich in der Beichte erfahren hat. Dies hat meine erstaunte Rückfrage bei dem Pönitenten ergeben. Ich muss demnach von einem Bruch des Beichtgeheimnisses ausgehen, sagt der Zeuge. Eine Bestätigung gibt es nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung. Derzeit ist Bischof Overbeck von der Glaubenskongregation mit Voruntersuchung beauftragt worden. Laut WAZ gibt es zu der Geschichte aber eine Vorgeschichte. Demnach soll Propst M. auf einer Homo-Website Sex-Partner gesucht haben. Der Priester wurde damals von Bischof Overbeck beurlaubt. Nach einer internen Untersuchung wurde zumindest offiziell kein Verstoß gegen den Zölibat festgestellt, der Propst wurde dennoch versetzt. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuBeichte
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