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Polens Oberstes Gericht erklärt Krankensalbung für rechtswidrig

29. November 2013 in Weltkirche, 18 Lesermeinungen
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Ein früherer Koma-Patient hat in Polen erfolgreich gegen eine von einem Klinikseelsorger durchgeführte Krankensalbung geklagt – Der Atheist erhält möglicherweise ein Schmerzengeld von 21.000 € vom Krankenhaus


Warschau (kath.net/KNA) Ein früherer Koma-Patient hat in Polen erfolgreich gegen eine von einem Klinikseelsorger durchgeführte Krankensalbung geklagt. Wie die Tageszeitung «Rzeczpospolita» (Donnerstag) berichtet, wertete der Oberste Gerichtshof die Krankensalbung für den Atheisten als Verstoß gegen die Gewissensfreitheit. Nach dem Grundsatzurteil solle nun ein niedrigeres Gericht entscheiden, ob der Kläger von dem Stettiner Krankenhaus das von ihm geforderte Schmerzensgeld von umgerechnet 21.000 Euro erhält.


Der ehemalige Patient Jerzy R. hatte dem Bericht zufolge erst Monate nach der Entlassung aus der Klinik aus seiner medizinischen Akte erfahren, dass er von einem katholischen Priester mit dem Sakrament versehen wurde, das früher landläufig als «Letzte Ölung» bezeichnet wurde. Er wirft dem Krankenhaus vor, nicht geprüft zu haben, ob er Christ sei und eine Krankensalbung wünsche.

Im stark katholisch geprägten Polen ist es gängige Praxis, dass das Klinikpersonal bei Lebensgefahr für einen Patienten einen Priester für die Krankensalbung ruft. Bei bewusstlosen Patienten werden dabei die Angehörigen meist nicht gefragt.

Die Salbung der Hände und der Stirn des Kranken mit reinem Olivenöl verleiht diesem nach katholischem Verständnis Kraft. Die Krankensalbung ist eines der sieben Sakramente der katholischen Kirche.

(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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