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| ![]() Zum Tode verurteilte Christin aus dem Sudan in USA angekommen1. August 2014 in Chronik, 11 Lesermeinungen Die im Sudan zum Tode verurteilte Christin Mariam Jahia Ibrahim Ishak ist mit ihrer Familie in den USA angekommen. Manchester (kath.net/KNA) Die im Sudan zum Tode verurteilte Christin Mariam Jahia Ibrahim Ishak ist mit ihrer Familie in den USA angekommen. US-amerikanischen Medien zufolge landete sie am Donnerstagabend in Manchester im Bundesstaat New Hampshire. Dort wurde sie von Dutzenden Unterstützern empfangen. Ibrahims Ehemann, Daniel Wani, besitzt die US-amerikanische Staatsbürgerschaft und hat Verwandtschaft in Manchester. Ibrahim war im Februar in Khartum inhaftiert worden, weil sie als Tochter eines muslimischen Vaters einen Christen geheiratet hatte. Im Gefängnis brachte sie ihr zweites Kind zur Welt. Nach dem Ende der Stillzeit sollte sie hingerichtet werden. Ibrahim war im christlich-orthodoxen Glauben erzogen worden und vor der Hochzeit nach Angaben des Erzbistums Khartum zum Katholizismus übergetreten. Sudanesische Behörden betrachteten sie aber weiterhin als Muslimin. Ein sudanesisches Berufungsgericht hob das Todesurteil gegen Ibrahim Ende Juni auf und ordnete ihre Freilassung an. Nach Todesdrohungen suchte die Frau mit ihrer Familie Schutz in der US-Botschaft in Khartum. Als sie ausreisen wollte, wurde sie vorübergehend wieder festgenommen. Vergangene Woche flog Ibrahim mit ihrem Mann und ihren Kindern zunächst nach Rom, wo sie auch von Papst Franziskus empfangen wurde. Franziskus dankte ihr dabei für ihr «Glaubenszeugnis». (C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuGood News
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