
Nordrhein-Westfalen verbietet 'Scharia-Polizei'-Westen7. September 2014 in Deutschland, 9 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Das Tragen von Westen mit der Aufschrift Scharia-Polizei ist ab sofort in Nordrhein-Westfalen verboten und steht unter Strafe. Die Polizei soll "gegen solche Möchtegern-Streifen mit allen polizeilichen Mitteln vorgehen"
Düsseldorf (kath.net) Das Tragen von Westen mit der Aufschrift Scharia-Polizei ist ab sofort in Nordrhein-Westfalen verboten und steht unter Strafe. Innenminister Ralf Jäger sagte gegenüber dem WDR, er habe hierzu einen polizeilichen Erlass herausgegeben. Das berichtete die ARD. Die Polizei soll gegen solche Möchtegern-Streifen mit allen polizeilichen Mitteln vorgehen, einschließlich der Identitätsfeststellung und dem Wegnehmen der Westen oder anderer Dinge, die den Polizeinamen missbrauchten. Zur Begründung sagte Jäger, das Handeln der so genannten Scharia-Polizei nicht mehr mit dem Grundrecht auf Religionsfreiheit gedeckt sei. .Menschen zu missionieren, zu nötigen, im öffentlichen Bild als Polizei, als Streife aufzutreten, dies habe die Bevölkerung derart verunsichert, dass die Polizei ein Bürgertelefon eingerichtet habe. 
In Wuppertal hatten Männer gelbe bzw. orangene Sicherheitswesten mit der Aufschrift "Scharia-Polizei" getragen und auf ein streng mit dem Islam übereinstimmendes Leben gedrungen. Sie forderten u.a. folgende Verhaltensregeln ein: Kein Alkohol, keine Drogen, keine Pornografie, kein Glücksspiel, keine Musik und keine Konzerte. kath.net hat berichtet.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |