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Kritik an deutschen Bischöfen: Unbarmherzig bei der Kirchensteuer

7. November 2014 in Deutschland, 35 Lesermeinungen
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Mit dem Argument der Barmherzigkeit treten deutsche Bischöfe für eine Zulassung der geschiedenen Wiederverheirateten zur Kommunion ein. Gleichzeitig seien sie unbarmherzig gegen jene, die formal aus der Kirche austreten, kritisiert Sandro Magister


Berlin (kath.net/CNA/jg)
Die deutschen Bischöfe „sind die Barmherzigsten wenn sie die Kommunion den geschiedenen Wiederverheirateten geben wollen, aber sie sind die Unbarmherzigsten, wenn sie diejenigen de facto exkommunizieren, die sich weigern, die Kirchensteuer zu zahlen, die in ihrem Land gesetzlich verpflichtend ist“, schreibt der Vatikanexperte Sandro Magister in seinem Blog auf der Internetseite von L’Espresso.

Beide Fälle stünden im Widerspruch zur Lehre der Kirche. Zivilrechtlich wiederverheiratete Geschiedene dürfen die Kommunion nicht empfangen, wenn eine gültige kirchliche Ehe besteht. Die neue Verbindung bedeutet einen Ehebruch.


Der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte hat am 13. März 2006 erklärt, „der rechtlich-administrative Akt des Abfalls von der Kirche kann aus sich nicht einen formalen Akt des Glaubensabfalls in dem vom CIC (Codex Iuris Canonici, Anm.) verstandenen Sinn konstituieren, weil der Wille zum Verbleiben in der Glaubensgemeinschaft bestehen bleiben könnte“. Es sei also möglich, formal den Kirchenaustritt vor einer weltlichen Behörde zu erklären, der inneren Haltung und den sonstigen äußeren Akten nach aber in der Gemeinschaft der Kirche zu bleiben. Mit einem Dekret der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) vom 20. September 2012 werden diese Personen von den Sakramenten der Buße, Eucharistie, Firmung und Krankensalbung (außer in Todesgefahr) ausgeschlossen. Es ist ihnen weiters nicht erlaubt, Aufgaben in der Kirche zu übernehmen, Tauf- oder Firmpate zu werden oder für den Pfarrgemeinderat zu kandidieren.

Kritiker bezeichnen die Haltung der deutschen Bischöfe als „heuchlerisch“. Der „Zusammenschluss papsttreuer Vereinigungen“ weist darauf hin, dass es möglich sei, eine Reihe von Irrlehren zu verbreiten, nach Ansicht der DBK aber trotzdem nicht von den Sakramenten ausgeschlossen zu sein. Wer nicht bereit sei, die Kirchensteuer zu zahlen, werde mit der vollen Härte der Sanktionen belegt.



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