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| ![]() Anzeige gegen ORF wegen Herabwürdigung religiöser Lehren9. Jänner 2015 in Österreich, 13 Lesermeinungen Der vor Weihnachten ausgestrahlte Film 3faltig gibt die christliche Lehre der Lächerlichkeit preis und ist geeignet, berechtigtes Ärgernis zu erregen, heißt es im Text der Anzeige wörtlich. Wien (kath.net/jg) Spindelböck brachte eine Anzeige gemäß § 188 des Österreichischen Strafgesetzbuches ein, der die Herabwürdigung religiöser Lehren unter Strafe stellt. Die christliche Glaubenslehre von der Dreifaltigkeit Gottes wird im Film 3faltig auf satirische Weise der Lächerlichkeit preisgegeben und auf diese Weise herabgewürdigt und verspottet. Die Umstände einer mehrmaligen Aufführung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, das der Gebührenzahler mitfinanziert, sind derart, dass dieses Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, heißt es in dem kath.net vorliegenden Anzeigetext wörtlich. Christen würden sich vor allem geistlicher Mittel bedienen, wenn Gott verhöhnt und beleidigt werde, schreibt Spindelböck in einer Stellungnahme gegenüber kath.net. Es seien aber auch die Möglichkeiten des Rechtsstaates zu nutzen, wie es die Strafanzeige gemäß § 188 sei. In einer friedlich geordneten Gesellschaft sei ein Minimum an Respekt vor den religiösen Überzeugungen und Werten anderer nötig, auch wenn man diese nicht teile, ergänzt der Moraltheologe. Der Film 3faltig erzählt die Geschichte des Heiligen Geistes, der seit mehr als 2.000 Jahren in Menschengestalt als Hage auf der Erde lebt. Eines Abends kommt Christus (Christl im Film) zu ihm, der ihm mitteilt, dass Gott Vater (Papa) bald die Apokalypse einläuten werde. Hage will Christl darauf hin von der Schönheit des irdischen Lebens überzeugen. Schließlich gelingt es den beiden, sogar Papa umzustimmen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAufreger
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