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Ethikrat-Papier zu Hirntod und Organspende

25. Februar 2015 in Deutschland, 23 Lesermeinungen
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Deutscher Ethikrat hält am Hirntodkriterium fest - „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) widersprechen: „Solange noch geringste Zweifel daran bestehen, dass der ‚Hirntod‘ der Tod des Menschen ist, darf er kein Kriterium für eine Organentnahme sein.“


Berlin (kath.net/KNA/idea) Der Deutsche Ethikrat hält am Hirntod als Voraussetzung für eine Organspende fest. Allein die Feststellung eines Herz-Kreislauf-Stillstands genüge nicht als Entnahmekriterium, heißt es in einer am Dienstag in Berlin veröffentlichten Stellungnahme.

Nur toten Menschen dürften Organe entnommen werden

Zugleich erklärte die große Mehrheit des Gremiums, dass der Hirntod ein sicheres Zeichen des Todes sei. Der Hamburger Rechtswissenschaftler Reinhard Merkel begründete dies mit der «Sonderstellung» des Gehirns als «Steuerungsorgan des gesamten Organismus». Und nur toten Menschen dürften Organe entnommen werden. Patientenschützer begrüßten diese Position.

Oder: Hirntod kein Tod, doch Organentnahme keine Tötung?

Eine Minderheit des Ethikrats argumentierte dagegen, dass der Hirntod nicht gleichbedeutend mit dem Tod des Menschen sei. Der menschliche Körper besitze auch nach dem Ausfall der Hirnfunktionen noch gewisse Steuerungsfunktionen, so der Kölner Staatsrechtler Wolfram Höfling. Er verwies etwa auf erfolgreiche Schwangerschaften bei hirntoten Frauen oder das Funktionieren des Immunsystems.


Dennoch war auch die Minderheit der Meinung, dass der unwiederbringliche Ausfall der Hirnfunktionen eine Entnahme von Organen ermöglicht. Die Entnahme sei dann nicht als Tötung zu bezeichnen, weil der betreffende Mensch über keinerlei Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögen mehr verfüge und eine Weiterbehandlung im Interesse des Patienten nicht sinnvoll sei, erläuterte Höfling.

Der Hirntod ist als Todeskriterium mit wenigen Ausnahmen weltweit etabliert. Immer wieder allerdings kommt es zu Diskussionen, weil der US-Bioethikrat sich 2008 kritisch zur Gültigkeit dieser Definition äußerte. Er verwies darauf, dass der angeblich tote Körper in der Lage sei, seine Temperatur, den Blutfluss und Hormonhaushalt selbstständig zu regulieren.

In der 170-seitigen Stellungnahme appelliert der Ethikrat an die Bundesärztekammer, die Aus- und Fortbildung von Ärzten für die Hirntoddiagnostik zu verstärken. Auch die Beratung von Angehörigen müsse «erheblich verbessert» werden. Für Angehörige aus anderen Kulturkreisen sollten Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden. Auf Wunsch der Angehörigen solle der Kontakt zu religiösen Instanzen ermöglicht werden.

Als unzureichend umgesetzt sieht das Gremium die Verpflichtung der Entnahmekrankenhäuser, Transplantationsbeauftragte zu bestellen. Das Gleiche gilt nach Ansicht des Gremiums für die Informationskampagnen von Kassen und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Organspende. Gesetzlichen Handlungsbedarf sieht der Ethikrat bei der Frage, welche medizinischen Maßnahmen zum Schutz der zur Entnahme anstehenden Organe bereits vor der Feststellung des Hirntods durchgeführt werden dürfen.

Deutsche Stiftung Patientenschutz nennt die Vorschläge «wertvoll»

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sprach von «wertvollen Vorschlägen» des Ethikrates. Nun seien insbesondere die Bundesärztekammer und das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, die Empfehlungen ernst zu nehmen und die Hirntod-Richtlinien nachzubessern.

Widerspruch von „Christdemokraten für das Leben“

Widerspruch äußerte die stellvertretende Bundesvorsitzende der innerhalb der CDU/CSU tätigen Initiative „Christdemokraten für das Leben“, Odila Carbanje (Nordwalde bei Münster). Die Diagnose des Hirntodes als Tod des Menschen sei umstritten. So sprächen manche Kliniken in den USA auch vom „gerechtfertigten Töten“. Ein Mensch, egal in welcher Lebensphase, dürfe jedoch nicht getötet werden, auch dann nicht, wenn ein guter Zweck damit verfolgt wird. Carbanje: „Solange noch geringste Zweifel daran bestehen, dass der ‚Hirntod‘ der Tod des Menschen ist, darf er kein Kriterium für eine Organentnahme sein.“ Sie verwies auf einen Fall im Raum Bremen im Januar. Dort hatten Ärzte eine Organspenden-Operation abgebrochen, weil der Hirntod des Spenders nicht korrekt diagnostiziert worden war. Zuvor hatte es ähnliche Fälle gegeben.

Weihbischof Anton Losinger (Mitglied des Deutschen Ethikrates): Wann ist ein Mensch tot?


(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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