Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bekommt Deutschland ein Wahrheitsministerium?
  2. Psycho-Tests für Schweizer Priester
  3. Breite Rezeption für eine vermeintlich gescheiterte Theologie
  4. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für 2025 und 2026!
  5. Teufelsanrufung in der 2. Bundesliga?
  6. 2024 mehr Austritte bei den landeskirchlichen Protestanten als bei den Katholiken
  7. Theologieprofessor Bortkiewicz: „Der Arzt beschloss, den Fötus – also mich – in Stücke zu schneiden“
  8. Die Vernunft des Glaubens – Zum 20. Todestag des heiligen Johannes Paul II.
  9. „Du musst tun, was Priester tun. Du musst die Messe feiern, Beichten hören und Anbetung halten“
  10. Hilfe! Mein Kind tut sich so schwer mit dem Lernen!
  11. 'Egal was kommt, wir haben Handlungsoptionen!'
  12. Lambrecht fordert: Lebensschutz in der neuen Koalition verbessern, trotz anderslautender SPD-Wünsche
  13. Trauriger Rekord: Fast 10.000 Euthanasietote in den Niederlanden im Jahr 2024
  14. ‚Mitarbeiter der Wahrheit‘ – ein neuer Film über Johannes Paul II. und Benedikt XVI.
  15. Lourdes verhüllt Mosaike des mutmaßlichen Missbrauchstäters Pater Marko Rupnik

Streit um das Betreuungsgeld vor dem Verfassungsgericht

11. April 2015 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


„Initiative Familienschutz“ wirft Ministerin Schwesig doppeltes Spiel vor.


Berlin/Karlsruhe (kath.net/ idea)
Die „Initiative Familienschutz“ hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) ein „doppeltes Spiel“ beim Betreuungsgeld vorgeworfen. Diese Sozialleistung (150 Euro pro Monat) erhalten Eltern, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr ohne Inanspruchnahme öffentlicher Angebote wie etwa Kindertagesstätten betreuen. Am 14. April wird das Bundesverfassungsgericht über eine Normenkontrollklage des Bundeslands Hamburg gegen die 2012 verabschiedete familienpolitische Maßnahme verhandeln. Zu dessen Verteidigung schickt die Ministerin ihren Staatssekretär Ralf Kleindiek (SPD). Er war in seiner früheren Funktion als Staatsrat der Hamburger Justizbehörde an der Ausarbeitung der Klage maßgeblich mitbeteiligt.


„Dass Ministerin Schwesig das Betreuungsgeld schon immer verhasst war, daran hat sie nie einen Zweifel gelassen“, sagte die Vorsitzende der Initiative, Hedwig Freifrau von Beverfoerde (Berlin). Die Entsendung Kleindieks habe aber eine neue Qualität. „Völlig ungeniert schickt sie den Erfinder der Betreuungsgeld-Klage nach Karlsruhe zur Verhandlung, damit dieser im Gewand des Verteidigers das Betreuungsgeld in aller Ruhe zu Fall zu bringen kann. Das ist nicht nur grobe Missachtung des Bundesverfassungsgerichts und der Amtspflicht einer Familienministerin, sondern eine unverhohlene Attacke gegen Eltern, die ihr gutes Recht wahrnehmen und ihre Kleinstkinder selbst erziehen wollen.“

Kritik auch aus der CSU

Beverfoerde und ihre Initiative haben dazu aufgerufen, im Vorfeld der Verhandlung Protestmails an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kanzleramtsminister Peter Altmaier (beide CDU), den CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer und die Chefin der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, zu schreiben. Auch Hasselfeldt übte Kritik an Schwesigs Entscheidung: „Wenn derjenige, der maßgeblich die Klage gegen das Betreuungsgeld konzipiert hat, jetzt für die Bundesregierung das Betreuungsgeld verteidigen soll, ist das ein klassischer Interessenkonflikt.“

Sie erwarte, dass Kleindiek seiner Aufgabe gewissenhaft nachkomme und alle nötigen Argumente gegen die Klage von Hamburg vorbringe. Ministerin Schwesig sei in der Pflicht, dies sicherzustellen. Die CSU war bei der Einführung des Betreuungsgelds die treibende Kraft. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel (Hamburg) soll auch Kanzleramtschef Altmaier Kleindiek ermahnt haben, sich mit anderen Ressorts besser über das Verfahren abzustimmen.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 gert 15. April 2015 
 

gert 15.04.2015

Drei Fragen? 1: „Warum erschwert man Eltern die ihnen laut Grundgesetz zustehende Grundrechte, -ihre Kinder selbst zu erziehen, macht es ihnen sogar streitig, statt diese große Leistung für das Allgemeine Wohl anzuerkennen und sie ideell und auch finanziell zu unterstützen?

2.: „Warum gibt der Staat einer Betreuung in seinen eigenen Einrichtungen Vorrang, vor der zu Hause durch die Eltern?“ (Die Kosten sind es wohl nicht.)

Der Staat schädigt sich letztlich, in vielfältiger Weise selbst mit seiner Familienpolitik. Jeder Kluge unterstützt das was im förderlich ist. 3.:Ist Familie für den Staat überflüssig geworden?


2
 
 Kardiologe 14. April 2015 
 

Nüchternheit

Nüchtern gesehen ist das Betreuungsgeld ein Unding. Jemand bekommt Geld, weil er eine staatliche Leistung nicht in Anspruch nimmt. Man stelle sich vor, dass die Nichtteaterbesucher eine Pauschale erhalten, weil die Theater subventioniert werden.


0
 
  11. April 2015 
 

Befangen

Einen Richter kann man damit von einem Fall abziehen. Das müsste eigentlich auch für einen Verteidiger gelten, der scheinbar kein Interesse an einer Verteidigung hat, sondern eher am Verlieren?

Ich hätte nie gedacht, dass ich mal solche Zeiten in Deutschland erlebe, wo das Unrecht auch noch so frech offen praktiziert wird.

Unglaublich!


12
 
 Schimmelreiter 11. April 2015 

@ wedlerg

Warum niemand die anzeigt? Den einen ist es nur recht, was sie tut, den anderen, hauptsächlich "Kinderhalter" haben anderes zu tun, nämlich sich allen Widrigkeiten zum Trotz um ihre Kinder zu kümmern. Das ist ja das große Dilemma, dass ("Familien")politik von Leuten gemacht wird, die die Bedürfnisse von Familien kaum nachvollziehen können, aber eben die Zeit dazu haben.


8
 
 wedlerg 11. April 2015 
 

@benedetto: Wer die Öffentlichkeit kontrolliert hat die Macht

Da die linken Parteien praktisch Medien und Recht kontrollieren, wird jede Gegenstimme im Keim erstickt. Würde sich die CSU aufregen, würde sie bald in die Schusslinie von SPD-nahen Journalisten kommen. Wir leben bereits in einer Diktatur linken Mainstreams. Ganz erschreckend hierzu auch der Herder-Korrespondenz Beitrag vom 9.4. bei kath.net empfohlen. Auch die christlichen Medienprofis sind angepasst - es gibt de facto keinen Pluralismus mehr.


9
 
 Rolando 11. April 2015 
 

Da müsste doch das Antidiskriminierungsgesetz greifen

Die staatliche Kleinkinderbetreuungsstelle kostet ca. einen Tausender, die Mutter, die ihre Kinder Zuhause erzieht, bekommt pro Kind lächerliche 150€!


20
 
 wedlerg 11. April 2015 
 

Schwesig anzeigen

Warum zeigt niemand die Ministerin an? Das ist eine klare Verletzung von Amtspflichten. Keine Kanzlei kann einen Anwalt zur Verteidigung gegen eine von ihm verfassten Klage schicken. Das wäre eine klare standesrechtliche Pflichtverletzung.


20
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Familie

  1. Zehn Gespräche, bevor man „Ja“ sagt
  2. Katholischer 'Familienverband Wien' wirbt mit gleichgeschlechtlichen Paaren
  3. US-Bundesstaat Oregon verweigert Adoption für christliche Mutter
  4. Texas: Adoptionen im letzten Jahr um 30 Prozent gestiegen
  5. US-Unternehmen führt Babybonus für Mitarbeiter ein
  6. Kroatien: Regierung will Sonntagsöffnung deutlich einschränken
  7. Neigung vor Gott und Zuneigung zum Menschen
  8. Lebenslänglich für zwei Menschen
  9. Warum Linke weniger glücklich sind als Konservative
  10. Menschen mit Kindern haben eher konservative Ansichten, sind für den Lebensschutz






Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für 2025 und 2026!
  2. EINMALIGE CHANCE! Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  3. Eine wichtige BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  4. Teufelsanrufung in der 2. Bundesliga?
  5. Theologieprofessor Bortkiewicz: „Der Arzt beschloss, den Fötus – also mich – in Stücke zu schneiden“
  6. Breite Rezeption für eine vermeintlich gescheiterte Theologie
  7. Ist es ein Wunder durch Kardinal Pell? Kleinkind atmete 52 Minuten lang nicht mehr, überlebte!
  8. ‚Mitarbeiter der Wahrheit‘ – ein neuer Film über Johannes Paul II. und Benedikt XVI.
  9. „Du musst tun, was Priester tun. Du musst die Messe feiern, Beichten hören und Anbetung halten“
  10. Bekommt Deutschland ein Wahrheitsministerium?
  11. Psycho-Tests für Schweizer Priester
  12. Das Wunder des Karol Wojtyła
  13. „Habt keine Angst!“ – Christus macht wirklich frei!
  14. 'Egal was kommt, wir haben Handlungsoptionen!'
  15. 2024 mehr Austritte bei den landeskirchlichen Protestanten als bei den Katholiken

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz