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Verwarnung nach dreifacher Körperverletzung an 13-Jähriger vor Kirche

13. September 2016 in Deutschland, 6 Lesermeinungen
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Nordrhein-Westfalen: Verwarnung für 22-Jährigen, der eine 13-jährige an der Kirchentür vergeblich um Geld angebettelt hatte und dann aggressiv wurde.


Lindlar (kath.net) Eine Verwarnung wegen dreifacher Körperverletzung an einer 13-Jährigen erhielt ein 22-jähriger Mann vom Schöffengericht Wipperfürth. Es ging um Vorfälle in Lindlar (Nordrhein-Westfalen) im November 2014. Zusätzlich zur Verwarnung muss der Mann 120 Sozialstunden leisten und einen Kurs zur Vorbeugung einer Alkoholsucht besuchen. Das berichtete der „Kölner Stadtanzeiger“ Es habe körperliche Auseinandersetzungen und wohl auch den Griff in den Intimbereich gegeben habe, sagte der Vorsitzende während der Urteilsbegründung. Der 22-jährige aus Ostafrika wurde aber vom Vorwurf, dass die Angriffe sexuell motiviert gewesen seien, freigesprochen. Wegen seiner geringen Schulbildung (wegen Bürgerkriegs in seiner Heimat konnte er nur vier Jahre zur Schule gehen) wurde der Fall unter dem Jugendstrafrecht verhandelt.


Gemäß Darstellung des „Kölner Stadtanzeigers“ hatte der 22-Jährige die 13-Jährige auf dem Kirchplatz „attackiert“. Nach der Aussage der 13-Jährigen sah die Staatsanwaltschaft ihre Anklageschrift bestätigt: Er habe vor der Kirche um Geld gebettelt, das Mädchen habe abgelehnt. Der „Kölner Stadtanzeiger“ schildert dann wörtlich: „Aus Frust darüber habe er die Frau vor einem Supermarkt geschlagen, später an der Kirche bedrängt, sie wiederum geschlagen und ihr schließlich beim dritten Aufeinandertreffen an diesem Abend das Knie in den Bauch gerammt und ihr zwischen die Beine gegriffen.“

Auch der Angeklagte äußerte sich, er könne sich nicht an die vorgeworfenen Taten erinnern. Erstmals habe er Alkohol getrunken, mit dem Ziel, die Gedanken an die achtmonatige Flucht zu verdrängen.

Als strafschärfend hatte es die Anklage gewertet, dass der Mann das Mädchen gleich dreimal überfallen habe, mit zunehmender Brutalität. Die Verteidigung argumentierte dagegen, dass das Mädchen ja trotzdem zur Kirche zurückgekehrt sei, wo sich der Angeklagte fortwährend aufgehalten habe. Der Angeklagte habe sein Opfer also nicht verfolgt.


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Lesermeinungen

  15. September 2016 
 

Mir wird schlecht!


1
 
 Christin16 14. September 2016 

Moment mal

Dreimal hat der Mann die gleiche Person bedrängt, zweimal vor der Kirche, einmal vor einem Supermarkt? Einmal wird sie als "die Frau" bezeichnet, dabei scheint es sich hier doch stets um das 13-jährige Mädchen zu handeln?
Wenn 3 Angriffe an 3 verschiedenen Orten stattfinden, Kirche-Supermarkt-Kirche, lässt sich doch wohl von einer Verfolgung sprechen? Das Mädchen konnte sich offensichtlich nicht mehr frei in Lindlar bewegen? Der Typ hat sie offensichtlich beobachtet und ihr immer neu aufgelauert? Dann die gewaltsamen Übergriffe in den Intimbereich? Kein sexueller Übergriff? Erst das Knie in den Bauch, damit sie außer Gefecht ist, und dann in den Intimbereich gegriffen?
Bei einer 13-jährigen? Welche Vollpfosten von Richtern haben hier eigentlich geurteilt?
Wenn sie nicht mal mehr zur Kirche gehen darf, vielleicht ist sie ja Ministrantin, weil da Bettler aggressiv werden? Hat mal einer nach dem Befinden der 13jährigen gefragt? Alkohol als Entschuldigung für diese Angriffe? Na DANKE!


7
 
 mirjamvonabelin 14. September 2016 
 

Ich bin sprachlos,

22 Monate danach...
Alltag in Deutschland.
Das erlebe ich Tag für Tag!

Das kann doch alles nicht wahr sein, da machen ja die Asylanten was sie wollen und niemand stellt sich ihnen entgegen. War das Mädchen allein? Hat ihr niemand geholfen? Konnte der Angreifer ungehindert gewalttätig sein?


4
 
  13. September 2016 
 

@ thomasunglaublich

Wenn ich den Vorgang weiter denke und im Zusammenhang mit anderen Straftaten sehe, die nicht oder lax geahndet wurden, fürchte ich, wir sind von Selbstjustiz nicht mehr weit entfernt, weil das Vertrauen in die Rechtspflege des Staates verloren geht.

Das erlebe ich Tag für Tag!


2
 
 thomasunglaublich 13. September 2016 
 

22 Monate danach...

Das Versagen unserer Justiz wird allein daran deutlich, daß die Tat im November 2014 stattfand und erst jetzt verhandelt wurde. Wer (besonders jugendliche) Straftäter abschrecken will, muß schnell ahnden. Die Strafen müssen nicht drakonisch sein, aber schnell erfolgen.
Wenn ich den Vorgang weiter denke und im Zusammenhang mit anderen Straftaten sehe, die nicht oder lax geahndet wurden, fürchte ich, wir sind von Selbstjustiz nicht mehr weit entfernt, weil das Vertrauen in die Rechtspflege des Staates verloren geht.
Davor bewahre uns Gott!


12
 
 waghäusler 13. September 2016 
 

Alltag in Deutschland.


10
 

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