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| ![]() USA: Umfassender Schutz der Religionsfreiheit in Vorbereitung?3. Februar 2017 in Chronik, 4 Lesermeinungen Der Entwurf eines Erlasses der Regierung Trump sieht vor, dass religiöse Personen und Organisationen ihrem Gewissen folgen dürfen, wenn sie die Homo-Ehe, Verhütungsmittel und Abtreibungen ablehnen. Washington D.C. (kath.net/jg) Der Entwurf sieht den Schutz der Gewissensfreiheit für alle religiösen Organisationen vor, einschließlich bestimmter profitorientierter Unternehmen, die eine religiöse Zielsetzung haben, auch wenn sie nicht ausschließlich religiöse Ziele verfolgen. Diese Bestimmung würde den genannten Unternehmen und Organisationen gestatten, keine Verhütungsmittel in die Gesundheitsversicherung ihrer Mitarbeiter aufnehmen zu müssen. Letzteres war in der umstrittenen Verhütungsverordnung von Präsident Obama allen Organisationen vorgeschrieben, die nicht ausschließlich in der Verkündigung tätig sind, also auch katholischen Bildungseinrichtungen und Wohlfahrtsorganisationen. Der Entwurf sieht insbesondere den Schutz der Religionsfreiheit von Personen und Organisationen vor, welche die Ehe ausschließlich als Verbindung einer Mann und einer Frau anerkennen, sexuelle Beziehungen nur in einer so gearteten Ehe für zulässig erachten, Männer und Frauen ausschließlich nach ihrem unveränderlichen biologischen Geschlecht einordnen und die Ansicht vertreten, das menschliche Leben beginne bei der Empfängnis und sei in allen Phasen des Lebens zu schützen. Das Weiße Haus hat sich zu dem Erlass bis jetzt noch nicht geäußert. Präsident Trump hat sich beim National Prayer Breakfast am 2. Februar deutlich zum Schutz der Religionsfreiheit bekannt. Die Freiheit der Religionsausübung ist ein heiliges Recht, aber sie ist auch ein Recht, das rundherum bedroht ist. Meine Regierung wird alles in seiner Macht stehende tun, um die Religionsfreiheit in diesem Land zu schützen, sagte er wörtlich. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuTrump
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