
Keine Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene in Polen9. Juni 2017 in Weltkirche, 7 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Die polnischen Bischöfe werden auch weiterhin keine Eucharistiespendung an wiederverheiratete Geschiedene erlauben.
Warschau (kath.net) Die polnischen Bischöfe werden auch weiterhin keine Eucharistiespendung an wiederverheiratete Geschiedene erlauben. Dies teilte die polnische Bischofskonferenz am Mittwoch in Zakopane mit und verwies darauf, dass sich die Lehre hier nicht geändert habe. Dies berichtet "OnePeter5" am Donnerstag. 
Gläubigen, die "wiederverheiratet und geschieden" sind, wird empfohlen, umzukehren und eine Versöhnung mit dem Ehepartner anzustreben. Dabei wird explizit auf das Schreiben Familiaris Consortio verwiesen, in dem klar fest gestellt wurde, dass ein Zugang zu den Sakramenten nur möglich sei, wenn die "wiederverheiratet" Geschiedene ein keusches Eheleben führen.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |