Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kardinal Ratzinger 1993: ‚Man kann Abtreibung nicht mit der Todesstrafe vergleichen‘
  2. DILEXI TE!
  3. Keine Zustimmung aus Rom zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz!
  4. „Bekreuzigen Sie sich, wenn Sie an einer Kirche vorbeigehen?“
  5. Wenn der Münchner Erzbischof das unselige "Wir schaffen das" von Angela Merkel verteidigt...
  6. Trump macht es möglich! Historischer Nahost-Deal zwischen Israel und Hamas!
  7. Vatikanbibliothek richtet Gebetsraum für Muslime ein
  8. Liturgiewissenschaftler: Wort-Gottes-Feier ist kein Ersatz für die Messe
  9. Abtreibung – und was dann?
  10. Vier Bischöfe leiteten Sühneakt nach LGBT-‚Wallfahrt‘ im Petersdom
  11. Die unerwarteten Wurzeln des Taufbooms in Frankreich
  12. Die Antifa in Wien – ein kleines Täterprofil
  13. Kardinal Müller im „Giornale“-Interview: „Der Papst ist kein Star – Nein zum LGBTQ+-Jubiläum“
  14. Studie: Gläubige Christen haben mehr Sex
  15. Anglikanische Erzbischöfin von Canterbury in der Abtreibungsfrage für das Töten ungeborener Kinder!

Mord bleibt Mord

16. Juni 2017 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Hessischer CDU-Integrationsexperte Ismail Tipi: Religiöse Hintergründe dürfen Richtersprüche nicht beeinflussen.


Wiesbaden (kath.net) „Beim Landgericht in Cottbus wurde ein 32-jähriger Tschetschene, der seine Frau aus Eifersucht umgebracht hat, wegen Totschlags zu 13 Jahre Haft verurteilt. Warum er allerdings nicht des Mordes für schuldig befunden wurde, kann ich nicht nachvollziehen“, so der hessische Landtagsabgeordnete der CDU-Fraktion udn CDU-Integrationsexperte Ismail Tipi. Dies ist einer Presseaussendung zu entnehmen.

Ein Grund für diese Entscheidung war, dass die Kammer anzweifelt, dass der Täter seine Tat als moralisch besonders niedrigstehend beurteilt. Das sei aber ein wichtiges Mordmerkmal. Dazu kämen sein niedriger Bildungsgrad, sein religiöser Hintergrund, seine Herkunft und die Tatsache, dass er erst seit wenigen Monaten in Deutschland war.


„Natürlich habe ich vor jedem Gerichtsurteil höchsten Respekt und möchte keinen Richterspruch kritisieren. Ich kann aber trotzdem nicht verstehen, wieso dieses Urteil gefällt wurde“. stellte Tipi weiter fest. „Mord bleibt Mord, egal wer der Angeklagte ist oder welche kulturelle oder religiöse Herkunft er hat. Wir müssen aufhören, Gerichtsentscheidungen anders zu fällen nur, weil der Angeklagte Muslim ist oder mit solchen Formen der Selbstjustiz aufgewachsen ist. Sonst könnte jeder einen Glauben geltend machen, um seine Tat zu rechtfertigen. Das darf es an unseren Gerichten nicht geben. Zum Beispiel darf Scharia nach meiner Meinung gerade im Strafrecht keinen Einfluss haben.“

Der Bundesgerichtshof sagt dazu auch, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Kulturkreis nicht ausreicht, damit die sogenannten Mordmerkmale wegfallen. Der Angeklagte müsse aber in der Lage sein, die niedrigen Beweggründe in seiner Tat zu erkennen und zu verstehen, dass in Deutschland sogenannte Ehrenmorde verachtenswert sind. Bei einem ausländischen Täter, der noch stark mit den Wertvorstellungen seiner Heimat verbunden ist, könne diese Fähigkeit fehlen.

„Fremde kulturelle Sitten und Gebräuche, auch religiöser Natur wie die Scharia, dürfen auf unsere rechtsstaatlichen Urteile keinen Einfluss haben, besonders bei Tötungsdelikten. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Scharia oder andere kulturelle Hintergründe die Entscheidungen eines Richters beeinflussen. Das deutsche Sprichwort „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ sagt in diesem Zusammenhang, finde ich, alles aus. Die deutschen Gesetze gelten für jede Bürgerin und für jeden Bürger in diesem Land.“

Foto (c) Ismail Tipi


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Justiz

  1. US-Wähler sollen bei Wahlentscheidung Bestellung der Bundesrichter bedenken
  2. Lebensschutzorganisation klagt US-Justizministerium
  3. US-Justiz verfolgt Angriff auf Abtreibungsklinik, kein Erfolg bei Lebensschutzzentren
  4. Tiroler FPÖ zeigt Grünenpolitiker nach 'Jesus-Sager' an
  5. Kanada: Vater darf 14jähriger Geschlechtsumwandlung nicht verbieten
  6. Warum der Schuldspruch gegen Kardinal Pell nicht haltbar ist
  7. Pells Anwalt entschuldigt sich für ‚Blümchen-Sex’-Sager
  8. Mehrere Medien in Australien kritisieren Pell-Urteil
  9. Angeklagter in kreuz-net.at-Prozess polizeilich nicht auffindbar
  10. Betreiber von 'kreuz-net.at' muss vor Gericht






Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  2. Fünf Heilmittel gegen Traurigkeit
  3. DILEXI TE!
  4. Kardinal Ratzinger 1993: ‚Man kann Abtreibung nicht mit der Todesstrafe vergleichen‘
  5. Keine Zustimmung aus Rom zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz!
  6. Die unerwarteten Wurzeln des Taufbooms in Frankreich
  7. Kardinal Müller im „Giornale“-Interview: „Der Papst ist kein Star – Nein zum LGBTQ+-Jubiläum“
  8. Wenn der Münchner Erzbischof das unselige "Wir schaffen das" von Angela Merkel verteidigt...
  9. Trump macht es möglich! Historischer Nahost-Deal zwischen Israel und Hamas!
  10. Vier Bischöfe leiteten Sühneakt nach LGBT-‚Wallfahrt‘ im Petersdom
  11. Spanischer Priester wegen Kritik am radikalen Islam verurteilt
  12. Ein Nobelpreis für eine Rosenkranz-Beterin
  13. Abtreibung – und was dann?
  14. Liturgiewissenschaftler: Wort-Gottes-Feier ist kein Ersatz für die Messe
  15. Bombendrohung bei Hl. Messe in Wien - ÖVP und FPÖ üben Kritik - Schweigen bei 'Katholischer Aktion'

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz