Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Basiert 'Traditionis Custodes' von Franziskus auf einer Lüge?
  2. ‚Maria pride den Mantel aus‘ – Wie die 'Katholischen Jugend' der Diözese Linz Maria verhöhnt
  3. Der Traum vom gemeinsamen Ostern – Chancen und Probleme
  4. Vermutlich hat sich Gott geirrt
  5. Kardinal Burke: Zusammenhang lehrinhaltlicher und moralischer Irrtümer mit liturgischem Missbrauch
  6. Anselmianum distanziert sich vom Hauptautor von ‚Traditionis Custodes‘
  7. Vatikanstaat will bis 2030 komplett auf Elektroautos umsteigen
  8. „Dieser Erwählung und Berufung könnt ihr nur mit der bedingungslosen Bereitschaft entsprechen…“
  9. Missbrauchsvorwürfe: Abt von westschweizer Kloster tritt zurück
  10. Fällt die CDU erneut um?
  11. Deutsches Familienministerium fördert Verein, der zum Mord an ‚reichen Menschen‘ aufruft
  12. Deutsches Bildungs- und Familienministerium schafft Gender-Sternchen und großes Binnen-I ab!
  13. Erneuert Euer ‘JA zu Gott und seinem heiligen Volk’
  14. Großbritannien - Priester kündigt an, er wird Pro-Sterbehilfe-Politiker die Kommunion verweigern
  15. „Wir waren schon zum Tode verurteilt, bevor die Atombombe erfunden wurde“

Mord bleibt Mord

16. Juni 2017 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Hessischer CDU-Integrationsexperte Ismail Tipi: Religiöse Hintergründe dürfen Richtersprüche nicht beeinflussen.


Wiesbaden (kath.net) „Beim Landgericht in Cottbus wurde ein 32-jähriger Tschetschene, der seine Frau aus Eifersucht umgebracht hat, wegen Totschlags zu 13 Jahre Haft verurteilt. Warum er allerdings nicht des Mordes für schuldig befunden wurde, kann ich nicht nachvollziehen“, so der hessische Landtagsabgeordnete der CDU-Fraktion udn CDU-Integrationsexperte Ismail Tipi. Dies ist einer Presseaussendung zu entnehmen.

Ein Grund für diese Entscheidung war, dass die Kammer anzweifelt, dass der Täter seine Tat als moralisch besonders niedrigstehend beurteilt. Das sei aber ein wichtiges Mordmerkmal. Dazu kämen sein niedriger Bildungsgrad, sein religiöser Hintergrund, seine Herkunft und die Tatsache, dass er erst seit wenigen Monaten in Deutschland war.


„Natürlich habe ich vor jedem Gerichtsurteil höchsten Respekt und möchte keinen Richterspruch kritisieren. Ich kann aber trotzdem nicht verstehen, wieso dieses Urteil gefällt wurde“. stellte Tipi weiter fest. „Mord bleibt Mord, egal wer der Angeklagte ist oder welche kulturelle oder religiöse Herkunft er hat. Wir müssen aufhören, Gerichtsentscheidungen anders zu fällen nur, weil der Angeklagte Muslim ist oder mit solchen Formen der Selbstjustiz aufgewachsen ist. Sonst könnte jeder einen Glauben geltend machen, um seine Tat zu rechtfertigen. Das darf es an unseren Gerichten nicht geben. Zum Beispiel darf Scharia nach meiner Meinung gerade im Strafrecht keinen Einfluss haben.“

Der Bundesgerichtshof sagt dazu auch, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Kulturkreis nicht ausreicht, damit die sogenannten Mordmerkmale wegfallen. Der Angeklagte müsse aber in der Lage sein, die niedrigen Beweggründe in seiner Tat zu erkennen und zu verstehen, dass in Deutschland sogenannte Ehrenmorde verachtenswert sind. Bei einem ausländischen Täter, der noch stark mit den Wertvorstellungen seiner Heimat verbunden ist, könne diese Fähigkeit fehlen.

„Fremde kulturelle Sitten und Gebräuche, auch religiöser Natur wie die Scharia, dürfen auf unsere rechtsstaatlichen Urteile keinen Einfluss haben, besonders bei Tötungsdelikten. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Scharia oder andere kulturelle Hintergründe die Entscheidungen eines Richters beeinflussen. Das deutsche Sprichwort „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ sagt in diesem Zusammenhang, finde ich, alles aus. Die deutschen Gesetze gelten für jede Bürgerin und für jeden Bürger in diesem Land.“

Foto (c) Ismail Tipi


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Justiz

  1. US-Wähler sollen bei Wahlentscheidung Bestellung der Bundesrichter bedenken
  2. Lebensschutzorganisation klagt US-Justizministerium
  3. US-Justiz verfolgt Angriff auf Abtreibungsklinik, kein Erfolg bei Lebensschutzzentren
  4. Tiroler FPÖ zeigt Grünenpolitiker nach 'Jesus-Sager' an
  5. Kanada: Vater darf 14jähriger Geschlechtsumwandlung nicht verbieten
  6. Warum der Schuldspruch gegen Kardinal Pell nicht haltbar ist
  7. Pells Anwalt entschuldigt sich für ‚Blümchen-Sex’-Sager
  8. Mehrere Medien in Australien kritisieren Pell-Urteil
  9. Angeklagter in kreuz-net.at-Prozess polizeilich nicht auffindbar
  10. Betreiber von 'kreuz-net.at' muss vor Gericht






Top-15

meist-gelesen

  1. Basiert 'Traditionis Custodes' von Franziskus auf einer Lüge?
  2. ‚Maria pride den Mantel aus‘ – Wie die 'Katholischen Jugend' der Diözese Linz Maria verhöhnt
  3. Vermutlich hat sich Gott geirrt
  4. Anselmianum distanziert sich vom Hauptautor von ‚Traditionis Custodes‘
  5. Kardinal Burke: Zusammenhang lehrinhaltlicher und moralischer Irrtümer mit liturgischem Missbrauch
  6. Deutsches Familienministerium fördert Verein, der zum Mord an ‚reichen Menschen‘ aufruft
  7. „Wir waren schon zum Tode verurteilt, bevor die Atombombe erfunden wurde“
  8. „Dieser Erwählung und Berufung könnt ihr nur mit der bedingungslosen Bereitschaft entsprechen…“
  9. 'Christus ist heute auf der Erde, lebendig auf tausend Altären'
  10. Deutsches Bildungs- und Familienministerium schafft Gender-Sternchen und großes Binnen-I ab!
  11. Rote Karte mit Maria von Guadalupe
  12. Missbrauchsvorwürfe: Abt von westschweizer Kloster tritt zurück
  13. Allgemeine Ratlosigkeit
  14. Einheit ist kein Konsens, sie ist Kreuz. Petrus und Paulus, Säulen und Wegweiser der Kirche
  15. In das Herz des Erlösers getaucht - dem Herzen des Hirten folgen

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz