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Papst: Kirchenrecht kann Erbe des Zweiten Vatikanums fördern

9. Oktober 2017 in Weltkirche, 5 Lesermeinungen
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Franziskus richtet Grußbotschaft an Teilnehmer eines Internationalen Kongresse zum Thema Kirchenrecht und Rechtskultur


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Aus der Sicht von Papst Franziskus kann das Kirchenrecht ein "bevorzugtes Mittel" zur Förderung der Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-65) sein. Dies biete sich etwa in den Bereichen Ökumene, Barmherzigkeit und Nächstenliebe, Religionsfreiheit, Synodalität sowie bei einem "offenen und positivem" Umgang mit Laien sowie bei einer "gesunden Zusammenarbeit von Kirchengemeinschaft und Zivilgesellschaft" an, so Franziskus.

Das Kirchenrecht könne in diesen Bereichen auch eine erzieherische Funktion ausüben und den Christen helfen, zu einer Kultur zu finden, "die den Lehren des Konzils entspricht", heißt es in einer am Freitagabend vom Vatikan veröffentlichten Papstbotschaft.


Darin bezeichnet Franziskus das Kirchenrecht als ein im Idealfall "wirksames Mittel zur Übersetzung der Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils in das Alltagsleben des Volkes Gottes". Dabei können sich nach Darstellung des Papstes im Laufe der Zeit auch Änderungen ergeben. Franziskus verweist in seiner Botschaft auf die 2015 von ihm verkündete kirchlichen Eheprozessordnung. Katholischen Frauen und Männern, die sich getrennt haben, soll damit die Annullierung der geschlossenen Ehe erleichtert werden.

Die Grußbotschaft des Papstes richtet sich an die Teilnehmer eines Internationalen Kongresse zum Thema Kirchenrecht und Rechtskultur. Die viertägige Veranstaltung an der Päpstlichen Lateranuniversität in Rom endet am heutigen Samstag. Sie erinnert diesmal besonders an das vor 100 Jahren erstmals erschienene kirchliche Gesetzbuch, den Codex Iuris Canonici (CIC).

Zugleich stand die Erörterung aktueller Herausforderungen auf der Tagesordnung. Bei dem zum 16. Mal veranstalteten Treffen ging es außerdem um einen Vergleich des katholischen Kirchenrechts mit anderen christlichen, jüdischen und muslimischen Rechtstraditionen.

Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 Federico R. 10. Oktober 2017 
 

Auf der Leiter nach unten

Ist das nicht schon wieder ein weiterer Versuch, die Gebote Gottes und die Lehre der Kirche zu relativieren oder sogar auszuhebeln? Die Devise: Immer weiter auf der Leiter – nach unten.


10
 
 Zeitzeuge 9. Oktober 2017 
 

Das jus divinum innerhalb des CIC kann auch der Papst

niemals antasten!

Der Begriff "erleichtern" bzgl. der Ehenichtigkeitsverfahren ist vielsagend!

Bei diesen Verfahren gilt aber immer absolut:

Da kann man schändlicherweise das kirchliche Ehegericht und mitunter auch sich selber betrügen, aber

niemals den Dreifaltigen GOTT !

Da hilft auch keine fragwürdige Änderung
des Verfahrens, jeder, der in diesen Verfahren betrügt, bringt sein Seelenheil in höchste Gefahr, falls er nicht bereut!


10
 
 Montfort 9. Oktober 2017 

@Peter Parker - Die Öffnung des Diakonats (als Amt im dreistufigen Weiheamt)

würde ich NICHT "optimistisch" sehen, da haben Sie mich komplett missverstanden.

Ich fürchte nur, dass der Papst und andere gegen jegliche kirchliche Tradition und v.a. auch gegen wohlbegründete dagegensprechende Ergebnisse der theologisch-vernünftigen Forschung - egal ob von einzelnen Theologen, Studiengruppen oder Kommissionen erarbeitet - die Frage einfach kirchenrechtlich entscheiden werden und das dann als "Übersetzung" der kirchlichen Lehre oder gar des Evangeliums "in den Alltag" verkaufen wollen.

Und das möge der Kirche erspart werden, mit Gottes Hilfe!


11
 
 Peter Parker 9. Oktober 2017 
 

@Montfort

Ganz so optimistisch wie Sie sehe ich das nicht...die Möglichkeiten zum Zugang für Frauen zum Weiheamt wird demnächst wohl fundiert theologisch erforscht bzw. geklärt...aber diese Option kurzfristig kirchenrechtlich zu verankern halte ich im Gegensatz zu Ihnen für kurzfristig nicht realisierbar.

Ihrer Bemerkung zum Thema "Nicht Erkennbarkeit" des Kirchenrechtes kann ich nicht nachvollziehen...so einfach steht das Kirchenrecht nicht zur Disposition...ich sehe hier keine päpstlich Willkür.


8
 
 Montfort 9. Oktober 2017 

"das Kirchenrecht als ein im Idealfall 'wirksames Mittel zur Übersetzung der Lehren ...

... des Zweiten Vatikanischen Konzils in das Alltagsleben des Volkes Gottes'"

Die nächsten Änderungen kommen bestimmt! Da wird als erstes der Zugang zum Weiheamt des Diakons für Frauen geöffnet werden.

Dass das Kirchenrecht theologische Grundlagen hat und nicht willkürlich zu gestaltendes Mittel des Papstes ist, wird dann vielleicht nicht mehr erkennbar sein. Haupsache, die Lehre wird "übersetzt" in die Alltagsrealität, wobei die "Übersetzung" wie immer leicht zum Verrat werden kann.


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