Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  2. George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
  3. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  4. Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
  5. Schwedischer Kirchenhistoriker: Viele junge Menschen wollen katholisch werden, besonders Männer
  6. Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer
  7. Setzt euer Vertrauen nicht in Prinzen!
  8. Gericht verhandelt über Diskriminierung einer Lebensschutzgruppe an der Uni Heidelberg
  9. Trump gegen Papst Leo: Wenn Weltpolitik auf das „Heilige“ trifft
  10. Viel Lärm um nichts?
  11. Papst Leo gegen Präsident Trump – Was steckt dahinter?
  12. Kardinal Koch betont den zutiefst christozentrischen Charakter des Pontifikats von Papst Leo XIV.
  13. Ein Brief vom Papst an die Kardinäle und der Stilwechsel in Rom
  14. Papst um Entspannung bemüht: Reden in Afrika sind keine Fern-Debatte mit Trump
  15. Kardinal Fernández: Es laufen keine dezidierten päpstlichen Großaufträge am Glaubensdikasterium

"Viele Bischöfe haben nicht genügend Kenntnis des Kirchenrechts"

21. Februar 2019 in Weltkirche, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


P. Markus Graulich, Untersekretär des päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, kritisiert im Zusammenhang mit dem Missbrauchs-Krisengipfel in Rom die Unkenntnis von Bischöfen


Rom (kath.net)
"Ich habe den Eindruck, viele Bischöfe haben nicht genügend Kenntnis des Kirchenrechts." Durchaus kritisch sieht der deutsche Kirchenrechtler P. Markus Graulich SDB, der Untersekretär des päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, über manche Unkenntnis von Bischöfen im Zusammenhang mit der Missbrauchskrise in der katholischen Kirche. Für Graulich sei die Lösung dieser Probleme im Kirchenrecht grundgelegt. Dieses stehe "aber in der bisherigen Einlassung nicht sehr im Vordergrund, so ist mein Eindruck. Es sind viele spirituelle Erwägungen, soziologische und psychologische Erwägungen, aber die eigentlichen Fragen, wie gehen wir damit um auf einer rechtlichen Ebene, wie wird die Verantwortung eines Bischofs klar geregelt, wie können wir diesen Ruf nach Verantwortung des Bischofs auch im Behandeln dieser Fälle rechtlich nachvollziehen, wie kann man ihn dafür zur Rechenschaft ziehen, das braucht ja auch eine rechtliche Basis – diese Fragen habe ich jetzt noch nicht so häufig gehört.", so Graulich gegenüber "VaticanNews".


Der Kirchenrechtler erklärt dann, dass der Missbrauch von Minderjährigen im Kirchenrecht einen Straftatbestand darstelle. Dazu kommen aber noch weitere universale und teilkirchliche Normen. Spätestens seit dem Jahr 2001 gäbe es hier mit „Sacramentum sanctitatis tutela“ ein ausreichendes Instrumentarium. Dies sind die Normen der Glaubenskongregation und dies laut Graulich ausreichend, es müsste nur angewandt werden.

Die vor allem von einigen deutschen Bischöfe gepushte Diskussion über das Sprechen von vermeintlichen Tabus wie Homosexualität oder Zölibat sieht Graulich kritisch. "Ich meine, dass es da keinen unmittelbaren Zusammenhang gibt." Der Kirchenrechtler erinnert daran, dass Missbrauch in der Regel in Familien vorkomme. "Alle Statistiken sagen uns, die Mehrzahl der Missbräuche geschehen innerfamiliär, Tanten, Onkel, Brüder, Väter, Cousins, Cousinen, und soweiter. Von daher ist die Forderung, den Zölibat zu streichen, nicht der richtige Weg." Graulich erinnert auch daran, dass die evangelische Kirche genauso ein Problem mit Missbrauch wie die katholische hat, obwohl dort die Geistlichen nicht zölibatär leben.

Foto: Symbolbild


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Kirchenrecht

  1. Vatikan: Bei Kirchenaustritt keine Löschung aus dem Taufregister
  2. US-Bischof Paprocki über Kardinal McElroys Thesen, Häresien und ihre Konsequenzen
  3. Wehrt und vernetzt Euch!
  4. Papst: Bei Missbrauch Kirchenrecht mit "Strenge" anwenden
  5. Nicht ein Jota über die klassische Lehre
  6. Papst beruft Kirchenrechtler in Kardinalsrat
  7. Papst: Kirchenrecht kann Erbe des Zweiten Vatikanums fördern
  8. Der Reformdruck auf die Synode wächst
  9. Vatikan: Bischöfe kennen Kirchenrecht zu wenig
  10. Kirchenrechtler gegen "Quasi-Exkommunikation" beim Kirchenaustritt







Top-15

meist-gelesen

  1. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  2. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  3. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  4. "Derselbe Polarstern"
  5. Der unerklärte Formatwechsel beim Konsistorium der Kardinäle im Januar
  6. Ein Brief vom Papst an die Kardinäle und der Stilwechsel in Rom
  7. George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
  8. „Wenn man der Wahrheit einen Namen geben möchte, ist das sicher Gott“
  9. Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
  10. Nach Extremerfahrung des Mondflugs: Artemis-Kommandant Wiseman fragte nach christlichem Seelsorger
  11. Papst Leo gegen Präsident Trump – Was steckt dahinter?
  12. Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer
  13. Schwedischer Kirchenhistoriker: Viele junge Menschen wollen katholisch werden, besonders Männer
  14. Kardinal Fernández: Es laufen keine dezidierten päpstlichen Großaufträge am Glaubensdikasterium
  15. Setzt euer Vertrauen nicht in Prinzen!

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz