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Grundgesetz Art. 5: "Zensur findet nicht statt". Oder doch? - UPDATE!

21. Dezember 2017 in Kommentar, 12 Lesermeinungen
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"Abschaffung der Meinungsfreiheit ist in vollem Gange. Vor wenigen Tagen hat Facebook auch bei mir und der DEMO-FÜR-ALLE-Seite zugeschlagen." Gastbeitrag von Hedwig v. Beverfoerde - UPDATE: Facebook schaltet Post nach Anwaltsbrief wieder frei


Berlin (kath.net) In Deutschland ist die Abschaffung der Meinungsfreiheit in vollem Gange. Dabei garantiert Artikel 5 Grundgesetz (GG): »Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. (…) Eine Zensur findet nicht statt.«

Bekanntlich hat dies die schwarz-roten Regierungsfraktionen nicht gehindert, am 30. Juni 2017 das offenkundig verfassungswidrige Maas’sche Zensurgesetz (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) zu beschließen, vorgeblich in der hehren Absicht, strafbare (!) Inhalte aus den sozialen Medien zu löschen. Seitdem hat Facebook Hunderte von neuen Mitarbeitern eingestellt, die, unter dem Vorwand, Haß und Hetze von Facebook zu entfernen, inzwischen ganz unverhohlen politisch und ideologisch nicht genehme Kommentare von Facebook-Teilnehmern löschen und mitunter deren FB-Konten zusätzlich sperren.

Vor wenigen Tagen hat Facebook nun auch bei mir und der DEMO-FÜR-ALLE-Seite zugeschlagen. Als ich abends Facebook aufrief, leuchtete mir entgegen: „Wir haben etwas entfernt, das du gepostet hast“ – „Offenbar entspricht ein von dir geposteter Inhalt nicht unseren Gemeinschaftsstandards. Wir entfernen Beiträge, die Personen basierend auf Rasse, Ethnizität, nationaler Herkunft, Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder Behinderung angreifen.« Darunter mein rot-unterlegter Satz, den ich einen Monat zuvor gepostet hatte:

„Wo keine eindeutige Geschlechtszuordnung m/w möglich ist, liegt eine biologische Anomalie vor, aber kein drittes Geschlecht.“


Sie erinnern sich: Als vor 6 Wochen das Bundesverfassungsgericht in einer erstaunlichen Entscheidung zum Personenstandsrecht einen weiteren positiven Geschlechtseintrag neben ‚männlich‘ und ‚weiblich‘ angeordnet hatte, titelten Zeitungen reihenweise, das oberste Gericht habe ein „drittes Geschlecht“ gefordert. Tatsächlich können ja in seltenen Fällen bei der Entwicklung des Embryos Störungen auftreten, die zu einer Chromosomenanomalie oder zu einer anatomischen Fehlbildung der Geschlechtsorgane führen. Im letzteren Fall kann es sein, daß nach der Geburt eine eindeutige Zuordnung des Kindes zum männlichen oder weiblichen Geschlecht nicht möglich ist. Dagegen werden in den Fällen mit einer Anomalie der Geschlechtschromosomen, die Babys zumeist klar als Junge oder als Mädchen erkannt und die Chrosomenabweichung wird oft erst später im Leben durch eine Chromosomenanaylse entdeckt. Ungeachtet der großen Unterschiede werden jedoch von Seiten der Wissenschaft alle Menschen mit nicht ein-eindeutiger Geschlechtszugehörigkeit unter dem Sammelbegriff „intersexuell“ geführt.

Dies begründet aber eben kein drittes Geschlecht, wie der Evolutionsbiologe Prof. Ulrich Kutschera auf dieser Plattform klarstellte. Die Kategorie Geschlecht ist demnach ursächlich an die notwendigen Bedingungen für die sexuelle Fortpflanzung geknüpft, bestehend aus exakt zwei unterschiedlichen Geschlechtszellen (Gameten): Weibliche Eizelle und männliche Samenzelle. »Eine dritte Gametenform hat die Evolution in Jahrmillionen nicht hervorgebracht«.

Vor diesem Hintergrund habe ich in die Diskussion vom „3. Geschlecht“ hinein den Satz formuliert, der dann vier Wochen später zensiert wurde. Der Satz benennt schlicht eine naturwissenschaftliche Tatsache und könnte so in jedem Biologiebuch stehen. Er widerspricht allerdings diametral der Gender-Ideologie, die eine Vielzahl verschiedener Geschlechter behauptet. Jedenfalls wurde der Satz auf Facebook vielfach geteilt und „geliked“. Es kann vermutet werden, daß LSBT...-Ideologen daraufhin den Satz vielfach bei Facebook als „Haßkommentar“ gemeldet haben und damit Erfolg hatten.

Vorerst. Die Löschung entspricht nicht den Facebook-AGBs. Deswegen lasse ich mich anwaltlich von Joachim Nikolaus Steinhöfel vertreten, der die berühmte „Wall of shame“ eingerichtet hat. Steinhöfel hat Facebook inzwischen auf Wiederherstellung des gelöschten Inhalts abgemahnt. Es geht um sehr viel. Es geht um die Meinungs- und Redefreiheit. Es geht um unseren Rechtsstaat.

Link zur "Wall of shame"

UPDATE: Facebook schaltet den Post wieder frei
Am Donnerstagabend macht die Facebookseite von „Demo für alle“ darauf aufmerksam, dass Facebook den gelöschten Post wieder freigeschaltet hat. „Demo für alle“ wurde von Facebook informiert, dass „ein Mitarbeiter unseres Teams“ den Beitrag „versehentlich“ entfernt habe. „Es handelt sich dabei um einen Irrtum und wir möchten uns für diesen Fehler entschuldigen.“

„Demo für alle“ kommentierte dies auf ihrer Facebookseite mit folgenden Worten: „Unser Streiten für die Meinungsfreiheit hat sich gelohnt! Facebook hat heute unser gelöschtes Posting zum nicht-existenten 3. Geschlecht wiederhergestellt und sich entschuldigt. Wir verdanken das unserem überragenden Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel! Er hatte klargestellt, daß die Beschreibung eines naturwissenschaftlichen Sachverhalts kein Angriff auf Personen ist und Facebook eine Frist bis morgen Mittag gesetzt.“

Link zur Information auf der FB-Seite der Demo für alle:

Unser Streiten für die Meinungsfreiheit hat sich gelohnt! Facebook hat heute unser gelöschtes Posting zum...

Posted by Demo für Alle on Donnerstag, 21. Dezember 2017

Zur Dokumentation: Dies ist der gesperrte Post


Foto Beverfoerde © Hedwig von Beverfoerde


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