
Bigamie geduldet, sogar Scharia in Ansätzen toleriert30. Jänner 2018 in Kommentar, 17 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Zweitfrauen nach Deutschland holen? Es bereitet mir große Sorgen, dass unsere Gesetze seit dem Beginn der Flüchtlingskrise oft nicht nachvollziehbar ausgelegt werden oder zum Teil ausgesetzt zu sein scheinen. Gastkommentar von MdB Sylvia Pantel
Berlin (kath.net) Es bereitet mir große Sorgen, dass unsere Gesetze seit dem Beginn der Flüchtlingskrise oft nicht nachvollziehbar ausgelegt werden oder zum Teil ausgesetzt zu sein scheinen. Wie am 26. Januar 2018 berichtet wurde, ist es im Kreis Pinneberg in Schleswig-Holstein einem Syrer erlaubt worden, auch seine Zweitfrau nach Deutschland zu holen. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass der Mann die vier Kinder, die er mit seiner Zweitfrau hat und die sich mit ihm bereits in Deutschland befinden, nach Deutschland holen dürfe, um diesen Kindern nicht zumuten zu müssen, ohne ihre leibliche Mutter, sondern nur mit ihrer Stiefmutter hier aufzuwachsen. Im Kreis Pinneberg gibt es sogar zwei bestätigte Fälle, in denen die Zweitfrau in die Bundesrepublik Deutschland nachreisen durfte. Zwar ist es in Deutschland anerkannten Asylbewerbern sowie Flüchtlingen, die unseren Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießen, erlaubt, ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder nachzuholen. Jedoch handelt es sich hierbei klar definiert um die Kernfamilie. Ich kann das Vorgehen der Pinneberger Kreisverwaltung in keiner Weise nachvollziehen und ich hoffe, dass der Innenminister Schleswig Holsteins hier eingreift. Auch die Pinneberger Beamten müssen sich an unsere Gesetze halten, da die Doppelehe oder Bigamie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verboten und nach dem Strafgesetzbuch sogar strafbar ist. Meines Erachtens wird durch diesen Entschluss nicht nur die Bigamie geduldet, sondern auch die Scharia in Ansätzen toleriert. Ich befürchte zudem, dass viele muslimische Flüchtlinge versuchen werden, diesen Entschluss als Präzedenzfall zu ihrem Vorteil zu nutzen. Auch die Aussage des Sprechers des Kreises Pinneberg, dass aufgrund der Situation in Folge des Bürgerkrieges in Syrien und der dort besonders schlechten Lebensbedingungen Ausnahmeregelung in besonderen Härtefällen vorgenommen werden könnten, rechtfertigt diese Entscheidung nicht. 
Sylvia Pantel ist Bundestagsabgeordnete, CDU-Politikerin, fünffache Mutter und Katholikin. Sie gehört dem Bundesvorstand der Frauen Union an, außerdem ist sie Mitglied im Berliner Kreis, einem Zusammenschluss wertkonservativer Politiker aus CDU und CSU. CDU-Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel vor dem Deutschen Reichstag

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Foto MdB Sylvia Pantel (c) Sylvia Pantel
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