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Bosbach zu Integration: „Wir müssen wissen, wer zu uns kommt!“

5. Februar 2018 in Spirituelles, 4 Lesermeinungen
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Wolfgang Bosbach/CDU: Es ist „überraschend“, dass im linken politischen Lager versucht wird, die Gleichheit aller Menschen „zu relativieren oder gar zu suspendieren“, „zumeist zum Nachteil der Frauen“. kath.net-Interview von Petra Lorleberg


Bergisch-Gladbach (kath.net/pl) Man „relativiere“ bundesdeutsches Recht, „wenn wir unter Berufung auf islamisches Recht, das unserer Rechts - und Werteordnung diametral gegenübersteht, eigene Rechtsgrundsätze – hier das Bigamieverbot – aufgeben“. Davor warnt der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach. kath.net befragte den inzwischen aus gesundheitlichen Gründen aus dem Deutschen Bundestag ausgeschiedenen früheren langjährigen Vorsitzenden des parlamentarischen Innenausschusses zum Thema „Integration“. Bosbach nannte es außerdem „problematisch“, „wenn man nur deshalb in die rechte Ecke gestellt wird, weil man ganz ruhig und sachlich auf Fehlentwicklungen hinweist und dies mit Zahlen und Fakten, die – leider – unbestreitbar richtig sind. Das habe ich selber schon mehrfach erlebt.“ Der auch aus vielen Polittalkshows bekannte Politiker ist Mitglied im „Berliner Kreis“, einem Zusammenschluss wertkonservativer Politiker aus CDU und CSU.

kath.net: Herr Bosbach, haben wir ein Problem mit der Integration?

Wolfgang Bosbach: Wo viel Licht ist, gibt es leider auch immer viel Schatten. Es gibt millionenfache Beispiele für bestens gelungene Integration, aber leider auch viele für fehlenden Integrationswillen, fehlende Integrationsbereitschaft oder gar beides zusammen.

kath.net: CDU-Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel kritisierte jüngst, dass mit dem Familiennachzug von Zweitfrauen die Bigamie geduldet, sogar die Scharia in Ansätzen toleriert werde. Gefährden wir mit solchen Regelungen bundesdeutsches Recht?

Bosbach: Jedenfalls relativieren wir es, wenn wir unter Berufung auf islamisches Recht, das unserer Rechts - und Werteordnung diametral gegenübersteht, eigene Rechtsgrundsätze – hier das Bigamieverbot – aufgeben. Aber: Das sehen Gericht schon seit vielen, vielen Jahren ganz anders, so das OVG Koblenz. Dort wird mit dem Kindeswohl argumentiert und entscheidend sei alleine, ob die Mehrehe nach islamischen Recht wirksam geschlossen worden sei.

kath.net: Der frühere Bundespräsident Joachim Gauck formulierte vergangene Woche, er finde es „beschämend, wenn einige die Augen verschließen vor der Unterdrückung von Frauen bei uns und in vielen islamischen Ländern, vor Zwangsheiraten, Frühheiraten, vor Schwimmverboten für Mädchen in den Schulen“. Herr Bosbach, gelten unsere Menschenrechte – z.B. die Gleichberechtigung – eigentlich auch für jene Frauen und Mädchen, die aus anderen Kulturkreisen zu uns gekommen sind?


Bosbach: Art. 3 GG unterscheidet nicht nach der Religionszugehörigkeit. Umso überraschender ist es, dass immer wieder der Versuch unternommen wird, unter Bezugnahme auf religiöse Überzeugungen ART 3 GG* zu relativieren oder gar zu suspendieren, zu meist zum Nachteil der Frauen. Im linken politischen Lager wird das jedoch meistens, wenn überhaupt, bestenfalls sehr moderat thematisiert und kritisiert.

kath.net: Gauck monierte dabei ebenfalls, dass es bei uns zwar einerseits tatsächlich Rassismus gegen Muslime gebe, warnte aber andererseits davor, dass „Beschwichtiger“ „kritikwürdige Verhaltensweisen von einzelnen Migranten unter den Teppich“ kehrten und damit Rassisten nur in ihrem Verdacht bestätigen, dass die „Meinungsfreiheit in unserem Land“ eingeschränkt sei. Wie steht es mit dem freien Dialog hierzulande, wenn jemand zwar Freude an der wachsenden Vielfalt hat, aber gleichzeitig vor bedenkliche Entwicklungen warnen möchte?

Bosbach: Hier kann nun wirklich jede/r frei seine Meinung äußern und von diesem Recht wird auch sehr rege Gebrauch gemacht. Nicht selten allerdings in einer Form, die nicht von großer Sachlichkeit geprägt ist. Wer Kritik üben will, der mag das tun, niemand wird ihn daran hindern.

Hass und Hetze sollten allerdings keine Stilmittel der Diskussion sein.

Problematisch wird es, wenn man nur deshalb in die rechte Ecke gestellt wird, weil man ganz ruhig und sachlich auf Fehlentwicklungen hinweist und dies mit Zahlen und Fakten, die – leider – unbestreitbar richtig sind. Das habe ich selber schon mehrfach erlebt.

kath.net: Man hört gelegentlich den Vorwurf, dass die Justiz stillschweigend einen Kulturbonus vergebe – etwa bei Vergewaltigungen und Ehrenmorden. Andere zeigen sich irritiert, dass dringend Tatverdächtige (etwa nach blutigen Messerangriffen oder Vergewaltigungen) nicht einmal in Untersuchungshaft müssen. Teilen Sie diese Eindrücke? Brauchen wir eine „deutlichere“ Rechtsprechung?

Bosbach: Vor solchen Pauschalurteilen muss ich die Justiz in Schutz nehmen. Es gab zwar einige wenige Urteile mit dieser Tendenz, dies sind aber m.W.n. von der nächsten Instanz wieder aufgehoben worden. Die Rechtsprechung des BGH ist da eindeutig.

kath.net: Werden die Kommunen in ihren Bemühungen um Flüchtlinge und Asylbewerber ausreichend unterstützt?

Bosbach: Das ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich, Bayern ist da vorbildlich. Der Bund hilft mit hohen Milliardenbeträgen, diese gehe jedoch alle an die Länder. Diese entscheiden souverän darüber, in welchem Umfang für Mittel an die Kommunen weitergeleitet werden. Ein anderes Verfahren lässt unsere Verfassung nicht zu.

kath.net: Welche Hausaufgaben muss unsere Gesellschaft in der nächsten Zeit erfolgreich erledigen, wenn wir weiterhin ein tolerantes, weltoffenes Land bleiben wollen?

Bosbach: Wir erledigen in diesem Bereich zwar eine Hausaufgabe nach der anderen, aber die Themen und Probleme bleiben immer die gleichen: Schnellere Verfahren zur Beantwortung der Frage " schutzbedürftig oder nicht?", zügige Rückführung der rechtskräftig abgelehnten Antragsteller, bessere und schnellere Integration der Anerkannten mit Bleiberecht in Staat.

Vor allem aber schon Klarheit vor der Einreise über Identität und Nationalität und im Verfahren über das Alter der Migranten, wenn ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen.

Wir müssen wissen, wer zu uns kommt!

*Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 3:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Petra Lorleberg auf Twitter folgen.

kath.net-Beiträge über und kath.net-Interviews mit Wolfgang Bosbach

Pressefoto Wolfgang Bosbach


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Foto Wolfgang Bosbach Foto (c) Wolfgang Bosbach/Manfred Esser/CDU Rheinisch-Bergischer Kreis


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