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| ![]() KHJ Wien unterstützt das abtreibungsbefürwortende Frauenvolksbegehren21. Februar 2018 in Prolife, 3 Lesermeinungen Katholische Hochschuljugend Wien/Facebook rief zu Unterschrift auf, kommentierte: Detail am Rande: Es geht hier nicht primär um das Thema Schwangerschaftsabbruch, sondern um Aufruf inzwischen gelöscht - kath.net stellte Presseanfrage Wien (kath.net/pl) Immerhin war es den Verantwortlichen des Facebookaufrufs der Katholischen Hochschuljugend Wien zur Unterschrift des Frauenvolksbegehrens noch aufgefallen: Das Frauenvolksbegehren tritt bezüglich Abtreibung für Positionen ein, die aus katholischer Perspektive nicht unterstützbar sind. Die Katholische Hochschuljugend Wien schrieb auf Facebook wörtlich: Unterschreiben nicht vergessen und verlinkte auf das Frauenvolksbegehren. Dann folgte die Erläuterung: Detail am Rande: Es geht hier nicht primär um das Thema Schwangerschaftsabbruch, sondern um folgende Anliegen: Macht teilen, Einkommensunterschiede beseitigen, Arbeit verteilen, Armut bekämpfen, Wahlfreiheit ermöglichen, Vielfalt leben, Selbst bestimmen, Gewalt verhindern, und Schutz gewähren. Der Post ist auf der Facebookseite inzwischen nicht mehr einsehbar, allerdings stand er mindestens drei Tage online. Bereits einige Tage zuvor hatte sich beispielsweise die ÖVP-Nationalrätin Gudrun Kugler differenziert zum Frauenvolksbegehren geäußert. Neben einigen Punkten, die sie als unterstützenswert einstufte, kritisierte sie: Die Forderung nach der vollen Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen durch die Krankenkassen und die Durchführung derselben in allen öffentlichen Krankenanstalten geht an den Bedürfnissen von Schwangeren in Konfliktsituationen komplett vorbei. Sie machte darauf aufmerksam, dass keine Ministerin das Frauenvolksbegehren unterschreiben werde. kath.net hat berichtet. Die Katholische Hochschuljugend Wien gehört zur Katholischen Hochschuljugend Österreichs, diese ist die Katholische Aktion an den Universitäten. Die Katholische Aktion steht in Nahverhältnis zur katholischen Kirche, so müssen beispielsweise Präsident/in, Vizepräsident bzw. Vizepräsidentin und Geistlicher Assistent nach ihrer Wahl durch die KA-Konferenz noch durch die Österreichische Bischofskonferenz bestätigt werden. - kath.net hatte die Katholische Hochschuljugend Wien und die Katholische Hochschuljugend Österreich jeweils am 19. und am 20.2. per Email um Stellungnahme angefragt. Unsere Anfrage blieb unbeantwortet - Zur Dokumentation - Screenshot vom 16.2.2018 Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAbtreibung
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