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| ![]() Nach Bruch des Beichtgeheimnisses wurde Priester exkommuniziert27. Februar 2018 in Weltkirche, 9 Lesermeinungen Australien: Kirche prüfte die Vorwürfe zwei Jahre lang, Papst Franziskus bestätigte jetzt die Exkommunikation Brisbane (kath.net) Etwa ein Dutzend Personen hatte Beschuldigungen gegen den in Australien arbeitenden Priester erhoben, zwei Jahre lang hatte die Kirche gegen ihn ermittelt, jetzt wurde von Papst Franziskus die (als Tatstrafe automatische eingetretene) Exkommunikation bestätigt. Der aus Nigeria stammende Priester Ezinwanne Igbo hatte im Erzbistum Brisbane in Nordosten Australiens gewirkt. In seinem Statement vom 7.2.2018 betonte das Bistum Brisbane ausdrücklich, dass es sich um keinen Vorgang gehandelt habe, der das weltliche Strafgesetz berühre. Der Erzbischof akzeptiere die Entscheidung des Papstes, schrieb das Bistum eigens. Die Situation sei für die Kirchengemeinde von Maroochydore schmerzhaft, das Bistum bat um Gebetsunterstützung für die betroffenen Gemeindemitglieder. Einzelheiten über die Vorgänge gab das Bistum nicht bekannt. Solange er exkommuniziert ist, darf Igbo keinerlei Dienstamt in einer Messfeier oder einem anderen öffentlichen Gottesdienst einnehmen, er darf die Sakramente nicht feiern und auch nicht selbst empfangen. Die Exkommunikation bleibt in Kraft, bis der Priester um Lösung von der Kirchenstrafe ersucht und sie ihm vom Papst gewährt wird, der allein von der Exkommunikation lösen kann, informierte das Bistum weiter. Die britische Tageszeitung Daily Mail zitiert den Anwalt des Priesters, wonach zwar 12 Personen Vorwürfe gegen den Priester erhoben haben, diese aber von Pater Igbo erfolgreich widerlegt worden seien. Medienangaben zufolge will der Priester Berufung einlegen. Foto: Symbolbild Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuExkommunikation
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