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Nach Bruch des Beichtgeheimnisses wurde Priester exkommuniziert

27. Februar 2018 in Weltkirche, 9 Lesermeinungen
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Australien: Kirche prüfte die Vorwürfe zwei Jahre lang, Papst Franziskus bestätigte jetzt die Exkommunikation


Brisbane (kath.net) Etwa ein Dutzend Personen hatte Beschuldigungen gegen den in Australien arbeitenden Priester erhoben, zwei Jahre lang hatte die Kirche gegen ihn ermittelt, jetzt wurde von Papst Franziskus die (als Tatstrafe automatische eingetretene) Exkommunikation bestätigt. Der aus Nigeria stammende Priester Ezinwanne Igbo hatte im Erzbistum Brisbane in Nordosten Australiens gewirkt. In seinem Statement vom 7.2.2018 betonte das Bistum Brisbane ausdrücklich, dass es sich um keinen Vorgang gehandelt habe, der das weltliche Strafgesetz berühre. Der Erzbischof akzeptiere die Entscheidung des Papstes, schrieb das Bistum eigens. Die Situation sei für die Kirchengemeinde von Maroochydore „schmerzhaft“, das Bistum bat um Gebetsunterstützung für die betroffenen Gemeindemitglieder. Einzelheiten über die Vorgänge gab das Bistum nicht bekannt.


Solange er exkommuniziert ist, darf Igbo keinerlei Dienstamt in einer Messfeier oder einem anderen öffentlichen Gottesdienst einnehmen, er darf die Sakramente nicht feiern und auch nicht selbst empfangen. Die Exkommunikation bleibt in Kraft, bis der Priester um Lösung von der Kirchenstrafe ersucht und sie ihm vom Papst gewährt wird, der allein von der Exkommunikation lösen kann, informierte das Bistum weiter.

Die britische Tageszeitung „Daily Mail“ zitiert den Anwalt des Priesters, wonach zwar 12 Personen Vorwürfe gegen den Priester erhoben haben, diese aber von Pater Igbo erfolgreich widerlegt worden seien. Medienangaben zufolge will der Priester Berufung einlegen.

Foto: Symbolbild


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Lesermeinungen

 Agricolabavariaeinferioris 1. März 2018 
 

@ Ehrmann

Zusatz: "Tatort" des Bruchs des Beichtgeheimnisses in meinem Fall war nicht ein hellhöriger Beichtstuhl, sondern die Sakristei; dort wiederum der Kommunikationsweg Pfarrer-> Lektor.
Über den Lektor dann wiederum an mich, wobei diesem natürlich nicht bewusst war, was er mir überbringt. Meine Rückfrage, woher er denn das wisse: "Der Pfarrer hat es ihm in der Sakristei gesagt".
Wenn dadurch, wie Sie sagen, bereits "ex opere operato" die Exkommunikation entstanden ist, ist der von Ihnen vorgezeichnete Weg zwingend notwendig.


0
 
 Agricolabavariaeinferioris 1. März 2018 
 

@Ehrmann

Danke für die Klarstellung und vor allem für das Gebet. Ich widme Ihnen heute meinen Abend-Angelus.


1
 
 Ehrmann 28. Februar 2018 

@agricolabavariaeinfwrioris

Wenn auch nur 1 Tall stimmt, dann ist der Priester automatisch bereite exkommuniziert, auch wenn nur er selbst es weiß - soviel mir bekannt ist, kann nur der Papst ihn davon befreien. Wie hie rdie Sache läuft..? In Ihrem Fall aber ist wohl der richtige Weg das direkte Ansprechen des betreffenden Priesters selbst unter 4 Augen :"wenn du etwas gegen deinen Bruder hast, dann sprich zunächst mit ihm selbst" schreibt Paulus. Es ist doch auch immer noch möglich, daß doch "die Wände Ohren hatten", und dem müßte man nachgehen (z.B.Schallisolierung),damit nicht andere zu Schaden kommen - und wenn nicht, wenn dem Priester "nur" nicht bewußt ist, was er da getan hat, dann geben Sie ihm die Möglichkeit, zu seinem Seelenheil selbst die Konsequenzen zu ziehen und zu büßen, zu beichten (allerdings bei Papst Franziskus, denn nur er hat hier die Lösegewalt).Das ist jedenfalls der Weg, den uns die hl.Schrift lehrt.Ich bete für Sie beide.


2
 
 Chris2 28. Februar 2018 
 

@lakota

Die Zeitung zitiert seinen Anwalt. Das sagt alles und nichts aus. Ich male mir besser nicht aus, was es bedeuten würde, falls dieser mit seiner Einschätzung recht haben sollte. Und ich hoffe, dass das jetzt nicht Kirchenfeinde und Diktaturen benutzen, um unbequeme Geistliche abzuschießen (a la Bischof Mixa, aber der wurde ja v.a. durch zwei Ordinariatsmitarbeiterinnen 'gekillt', gegen die m.W. niemals Untersuchungen angestrengt wurden). Und wenn man selbst bei so etwas den kirchlichen Autoritäten nicht mehr trauen könnte...


5
 
 Agricolabavariaeinferioris 27. Februar 2018 
 

12 Personen !

Als passiv Betroffener (natürlich nicht im genannten Fall) weiß ich, wie bitter und verletzend der Bruch des Beichtgeheimnisses ist, zumal wenn er vom "Beichtvater", vom Seelenführer begangen wurde. Den Moment, in dem du von einem Dritten/Viertem mit etwas konfrontiert wirst, was dieser nur von deinem Beichtvater erfahren haben kann,wirst du nie mehr vergessen.
Du stehst als seelisch "Vergewaltigter"
da, bist im Gewissenskonflikt, die Vertrauensperson "Beichtvater" an entsprechender Stelle anzuzeigen und womöglich sein Leben zu zerstören, wenigstens aber seine Exkommunikation zu befördern.
Ich bin den Weg bisher nicht gegangen, allein schon weil mir der "Dienstweg" hierzu nicht bekannt ist, und wenn ich ihn wüsste, fehlt mir wohl das nötige Vertrauen.
Ich will sagen, wenn von den 12 Fällen auch nur einer ansatzweise wahr ist, halte ich die Entscheidung des Papstes für richtig.


4
 
 lakota 27. Februar 2018 
 

So ganz verstehe ich das nicht

Wenn er das Beichtgeheimnis gebrochen hat, ist die Entscheidung richtig. Wieso schreibt dann die Daily Mail:
"wonach zwar 12 Personen Vorwürfe gegen den Priester erhoben haben, diese aber von Pater Igbo erfolgreich widerlegt worden seien."


11
 
 Ehrmann 27. Februar 2018 

@Chris2, richtig.Aber: "erfolgreich widerlegt" wurden die Vorwürfe -was heißt das??

- "nach gründlicher Untersuchung" über 2 Jahre! In dubio pro reo gilt ja schon lange nicht mehr. Sind wir statt einer Glaubens- eine Zweifelsgemeinschaft geworden? Da hilft nur mehr die Erwartung des Göttlichen Gerichtes, spätestene am Jüngsten Tag, dann aber sicher.


6
 
  27. Februar 2018 
 

Berufung?

Gegen eine Entscheidung des Papstes gibt es keine Berufungsmöglichkeit.


0
 
 Chris2 27. Februar 2018 
 

Falls er hat, dann völlig richtig.

Aber offenbar (und hoffentlich) wurde das ja auch gründlichst untersucht.


3
 

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