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Kardinal Woelki beurlaubt den Düsseldorfer Stadtdechanten

20. März 2019 in Deutschland, 15 Lesermeinungen
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Vorwurf der sexuellen Belästigung eines erwachsenen Praktikanten - Staatsanwaltschaft wurde informiert und innerkirchliches Verfahren eröffnet - Bis zum Abschluss des eingeleiten Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung


Köln (kath.net/pek) Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hat den Düsseldorfer Stadtdechanten Monsignore U. H. bis auf Weiteres und mit sofortiger Wirkung von allen Ämtern beurlaubt, weil gegen ihn der Vorwurf der sexuellen Belästigung gegenüber einem erwachsenen Praktikanten erhoben worden ist. Das Erzbistum hat den entsprechenden Hinweis an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und davon unabhängig ein innerkirchliches Verfahren eröffnet. H. bestreitet den Vorwurf. Bis zum Abschluss der eingeleiteten Verfahren sollte keine Vorverurteilung stattfinden; es gilt die Unschuldsvermutung.


H. ist, den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz entsprechend, bis zum Abschluss des Verfahrens beurlaubt. Der betreffende Vorgang soll sich 2012 ereignet haben. Der Hinweis hatte das Erzbistum am vergangenen Donnerstag erreicht.

„Wir dulden keinerlei Form von sexualisierten Übergriffen und gehen entsprechenden Hinweisen und Verdachtsfällen konsequent nach“, so Kardinal Woelki. Betroffene können sich jederzeit an die Ansprechpersonen des Erzbistums wenden, die für vertrauliche Gespräche und die Vermittlung von Hilfsangeboten zur Verfügung stehen.


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Lesermeinungen

 Fritz Prutzer 21. März 2019 
 

Heutzutage völlig lächerliche Handlung

Als erstes ist festzustellen, daß sich die vermutliche Sache vor sieben Jahren ereignet haben soll und zweitens handelte es sich beim "Opfer" augenscheinlich um einen Erwachsenen. Was für ein Getöse um eine (vermeintlich sexuelle) Handlung, die heutzutage unter Erwachsenen beiderlei Geschlechts gang und gäbe zu sein scheint. Und wie viele sympathische Politiker müßte der Herr Woelki dann eigentlich tagtäglich ob des gleichen Vergehens zeihen? Beurlauben kann er sie ja nicht.


2
 
 Nachdenklich68 21. März 2019 
 

@SpatzInDerHand

Vor dem staatlichen Recht käme - wie ein anderer bereits angeführt hat - vor allem der Tatbestand der Nötigung in Betracht. Dieser wäre aber Ende 2017 bereits verjährt. Vor dem kirchlichen Recht käme meines Erachtens maximal ein Verstoß gegen die Zölibatsverpflichtung zum Tragen. Dies halte ich jedoch für unwahrscheinlich, da der Vorwurf der Belästigung eine rein "äußerliche" Tat/Berührung vermuten lässt. Da der Anzeigende bei der behaupteten Tat bereits volljährig war, ist davon auszugehen, dass auch in kirchenrechtlicher Hinsicht der Tatbestand der Körperverletzung bzw. schweren (!) Gewalt, die wohl nicht vorliegt, bereits verjährt ist. Somit dürfte auch die Ankündigung eines kirchlichen Verfahrens im Ergebnis reine Augenwischerei sein. Bevor man solche Pressemeldungen herausgibt und "bellt", sollte man zuvor bedenken, ob man damit nicht Erwartungen weckt, die anschließend rein juristisch betrachtet zurecht (!) mit dem dann noch größerem öffentlichem Schaden enttäuschen muss.


3
 
 SpatzInDerHand 21. März 2019 

Nachdenklich68: Möglicherweise lag 2012 vor STAATLICHEM Recht keine Straftat vor.

Wie stufen Sie die Sache aber vor KIRCHLICHEM Recht ein?


3
 
 Nachdenklich68 21. März 2019 
 

Irreführende Pressemeldung des EB Köln

@alfons.schaefers1
Es freut mich sehr, dass auch andere die Angelegenheit juristisch durchdringen und damit "erden" können. Zu ergänzen wäre hier noch, dass mögliche Straftatbestände gegen den Praktikanten im Jahre 2012 bereits Ende 2017 gem. § 78 Abs. 3 StGB verjährt waren! Es ist daher reiner Aktionismus, wenn das EB Köln einem Drama gleich erklärt, man habe den Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Fair und richtig wäre es gewesen, wenn das EB Köln ergänzt hätte, dass der vermeintliche Sachverhalt - obwohl er bereits verjährt und damit ohnehin nicht verfolgbar ist - gleichwohl der Vollständigkeit halber an die Staatsanwaltschaft übergeben wird. So wäre jedem deutlich geworden, dass hier ohnehin keine verfolgbare Straftat mehr vorliegt. So wird wissentlich falsch suggeriert, dass hier seitens des EB Köln mit Null Toleranz die Justiz mit Verhandlungen etc. ins Rollen gebracht wird. Wahrhaftigkeit sieht anders aus!


3
 
 alfons.schaefers1 20. März 2019 
 

sexuelle Belästigung von Erwachsenen

Der Tatbestand der "sexuellen Belästigung" unter Erwachsenen ist erst 2016 ins StGB eingefügt worden (§ 184i StGB). Bei einer im Jahre 2012 verübten Belästigung kann die Vorschrift also keine Anwendung finden. Als Auffangtatbestand kamen und kommen demnach nur § 185 StGB (Beleidigung) oder § 240 StGB (Nötigung) in Betracht, normalerweise Privatklagedelikte. Auslösendes Motiv: Schutz von Frauen vor belästigenden sexuellen Übergriffen.Motto: Null Toleranz. Die geschützten Personen können aber auch Männer sein.Die gesetzlich kodifizierte "Sexualmoral" ist hier also wesentlich verschärft worden. Nach moraltheologischen Kriterien waren das immer schon "unsittliche", "unzüchtige" Handlungen.

Empfehle Lektüre der Materialien in der Sammlung des BGH. AS Bonn


3
 
  20. März 2019 
 

@Nachdenklich68

Nun ja, was die Einsetzung als Stadtdechant angeht, muss man allerdings wissen, dass dieser Herr eine Notlösung war.(2.Wahl!)
Ursprünglich sollte dieses Amt der schönste Pfarrer Deutschlands, der heutige Stadtdechant von Bonn, bekommen.
Gegen den haben sich damals allerdings die Düsseldorfer erfolgreich gewehrt.


5
 
  20. März 2019 
 

Ein Priester der junge Männer belästigt, hat eindeutig homosexuelle Ambitionen

und muss auf der Stelle vom Priesteramt suspendiert werden! Einem solchen Mann den Ehrentitel "Monsignore" zu verleihen ist schlicht und ergreifend eine Farce und macht die Sache so richtig lächerlich!
Ein gefundenes Fressen für Satire Zeitschriften wie Titanic und Co.!


10
 
 Ulrich Motte 20. März 2019 
 

Girsberg-Alternativvorschlag

Du gehst jetzt 6 Wochen oder bis zur vorherigen Klärung der Sache in ein Kloster, verlässt das nur nach Erlaubnis und in Begleitung! Falls du gegen diese Auflage verstößt, mache ich die Sache öffentlich.


3
 
 schlicht 20. März 2019 
 

Komisch

Bei der Missbrauchskonferenz ging es doch nur um Übergriffe auf Kinder... Übergriffe auf männliche (und weibliche) Erwachsene werden auch geahndet? Überraschend...


7
 
 Nachdenklich68 20. März 2019 
 

Korrektur

Der Vorgang wegen der finanziellen Unregelmäßigkeiten war in Bonn, nicht in Düsseldorf. Der betreffende Geistliche folgte 2015 in Düsseldorf auf Rolf Steinhäuser, der Weihbischof wurde. Ich bitte um Entschuldigung!


6
 
 Nachdenklich68 20. März 2019 
 

Personalpolitischer Fehler!

Kardinal Wölki war nicht gut beraten, den Geistlichen selbst (!) im Jahre 2015 anzurufen und ihn zu bitten, das Amt des Stadtdekans in Düsseldorf zu übernehmen. Dies gilt umso mehr, als der Vorgänger wegen der politischen Verantwortung bzgl. finanzieller Verluste seinen Verzicht erklärt hatte. Düsseldorf war daher schon vorbelastet. Vor diesem Hintergrund einen Geistlichen einzusetzen, der seitens des Erzbistums schon die Auflage einer Therapie wegen des Vorwurfs der Belästigung erhielt, ist zumindest unklug. Hat denn niemand die Personalakte zuvor gelesen? Bei einem solch exponierten Posten in Düsseldorf muss man doch damit rechnen, dass dieser Vorfall von der kirchenfeindlichen Presse - wie jetzt geschehen - recherchiert wird. Klugheit ist eine christliche Tugend!


12
 
 Nachdenklich68 20. März 2019 
 

Nicht der erste Vorfall!!!

Bereits in den 1990er Jahren wurde gegen den Geistlichen der Vorwurf der Belästigung von einem fast 18jährigen erhoben. Das Erzbistum verpflichtete ihn zu einer Therapie. Nach einem Gutachten wurde er wieder eingesetzt. Der Vorgang wurde erst später der Staatsanwaltschaft gemeldet. Diese stellte das Verfahren wegen Verjährung ein. Ob es klug war, diesen Geistlichen nach einem solchen Vorgang in Rom zur "Beförderung" zum Monsignore vorzuschlagen, kann bezweifelt werden.


12
 
 girsberg74 20. März 2019 
 

Nichts für ungut, das mache ich mit Personen, die sonst nichts kaputtmachen können.

@Ulrich Motte „Mit Verlaub“

Sehr geehrter Ulrich Motte,
für Personen, die mit ihrem (bisherigen) Status unter Uninformierten Schaden anrichten können für den Hauptverantwortlichen einer jeden Organisation, scheint mir diese Bekanntgabe erforderlich.

Sonst stimmte ich Ihnen schon zu.


5
 
 Ulrich Motte 20. März 2019 
 

Mit Verlaub

Veröffentlichungen vor einer abschließenden Prüfung sind meines Erachtens keinesfalls im Sinne einer Unschuldsvermutung. Warum wurde der Beschuldigte nicht einfach still und leise beurlaubt? Dies fordere ich ganz unabhängig von Beruf und Rang des Beschuldigten. Der Kellner in der Kantine des kirchlichen Altersheims hat solche Rechte wie auch ein Monsignore.


16
 
 Geroni 20. März 2019 
 

Das die richtige Reaktion,

klar, eindeutig, konsequent. Eine vorbildliche Handlungsweise von Kardinal Woelki.


8
 

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