Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  2. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  3. Sechs Messdiener mit Down-Syndrom ministrierten bei der historischen Papstmesse in Paris
  4. Es gibt drei Erzengel, die vor Gottes Thron für uns eintreten
  5. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  6. Wort-Gottes-Feier in katholischer Kirche mit Liedern von Taylor Swift
  7. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  8. „Das Ende von Maria 2.0“
  9. US-Bischof Robert Barron: „Der Kommunismus erlebt in unserem Land gerade ein Comeback“
  10. Politisch aber auch innerkirchlich „gibt es derzeit wieder viel Konfliktpotenzial“
  11. Gefeuert wegen AfD-Kandidatur: Deutsche Caritas-Erzieherin zieht vor Gericht
  12. Wie die Piusbrüder - Linker belgischer Bischof plant weiterhin verbotene Weihen
  13. Anerkanntes Wunder von Fulton Sheen: Baby nach 61 Minuten Atemstillstand lebt, heute kerngesund
  14. Papst Leo: „Diese vier Tage waren buchstäblich erfüllt mit vielen Segnungen, fast schon Wundern“
  15. „Die katholische Kirche ruht auf zwei Säulen ihrer sichtbaren Einheit: Petrusamt und Eucharistie“

Gerichtsurteil zugunsten einer christlichen Hausschulfamilie

9. Juli 2019 in Familie, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Amtsgericht Darmstadt entschied im Fall der Familie Wunderlich „von der Ergreifung familiengerichtlicher Maßnahmen“ abzusehen – Wunderlichs unterrichten ihre vier Kinder zu Hause


Darmstadt (kath.net)
In Deutschland wurde in der vergangenen Woche ein Gerichtsurteil zugunsten einer christlichen Hausschulfamilie gefällt. Laut einem Bericht der Evangelischen Nachrichtenagentur „idea“ entschied das Amtsgericht Darmstadt, im Fall der Familie Wunderlich „von der Ergreifung familiengerichtlicher Maßnahmen“ abzusehen. Dies bestätigte Markus Herrlein, der Präsident des Amtsgerichts, gegenüber „idea“. Die Familie wurde in der Vergangenheit mehrfach mit juristischen Zwangsmaßnahmen bedroht, weil diese ihre Kinder zu Hause unterrichten wollten. Laut dem Gericht seien aber jetzt weitere juristische Schritte gegen die Familie „unverhältnismäßig“.


Dirk Wunderlich und seine Ehefrau Petra unterrichten ihre vier Kinder aus christlicher Überzeugung zu Hause. 2013 wurden die Kinder, die damals zwischen acht und 14 Jahre alt waren, drei Wochen lang in einem Heim untergebracht, um die Schulpflicht durchzusetzen. Anschließend durften die Kinder unter Auflagen wieder nach Hause zurück. Gegen diese Entscheidung hatten die Wunderlichs mehrere Prozesse geführt, unter anderem im Februar 2019 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg). Den Prozess dort hatten sie verloren. Ein Recht auf Unterricht zu Hause gebe es in Deutschland nicht, hieß es zur Begründung.

Dirk Wunderlich bezeichnete gegenüber „idea“ es als eine „ideologische Haltung“, wenn man den Hausunterricht gleichsetze mit einer Kindeswohlgefährdung. Das habe die neue Richterin Yannicka Heußler offenbar ähnlich gesehen. Wunderlich: „Uns ist ein Stein vom Herzen gefallen.“ Ständig habe die Familie in Angst gelebt: „Es war wie beim Schachspiel: Jeder weiß, was der andere in seinem nächsten Zug macht. Nur die deutsche Justiz saß am längeren Hebel.“ Zudem hatten die Kinder schriftlich geäußert, dass sie keine öffentliche Schule besuchen werden. Ein Kind schrieb: „Ich will einfach in Ruhe und Frieden mit meiner Familie zusammenleben und auch weiterhin zu Hause lernen, anstatt die ganze Zeit Angst haben zu müssen, dass wir grundlos auseinandergerissen werden.“

Die Wunderlich-Familie, Video vom März 2019 (englisch)


Archivfoto Familie Wunderlich (c) ADF International


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Schule

  1. Meloni kündigt Burka- und Niqab-Verbot, Ausländerquoten an Italiens Schulen an
  2. Bußgeldverfahren gegen Schüler nach Weigerung an LGBT-Workshop teilzunehmen
  3. YouTube-Star "MrWissen2go" räumt Fehler bei Corona-Berichterstattung ein
  4. Erzbistum Hamburg: Eltern wehren sich gegen LGBT-Sexualkonzept in katholischen Schulen
  5. Berliner Studie: 41 Prozent der islamischen Neuntklässler geben religiösen Regeln Vorzug
  6. Öffentliche Wiener Mittelschulen: Jeder zweite Schüler ist Moslem
  7. Wien: Einziger Christ in der Klasse wird "Schwein" genannt
  8. Italien verbessert Kinderschutz
  9. Anmeldeformular für Volksschule mit sechs Möglichkeiten bei Angabe des Geschlechts
  10. Katholische Grundschule mit Unisex-Toiletten







Top-15

meist-gelesen

  1. Bekannte US-Influencerin und Mutter von neun Kindern konvertierte zum Katholizismus
  2. Leo an Bischöfe: „Liebe Brüder, wir müssen immer wieder in die Schule des Kreuzes zurückkehren“
  3. Chefredakteur Philippe Marie: „Ich werfe dem Erzbistum Paris vor, die Pressefreiheit zu verletzen“
  4. Dem Leben verpflichtet: Johanna Gräfin von Westphalen
  5. Kurienkardinal Parolin nennt „Lebensschutz“ eines der Schwerpunktthemen von Leos Frankreichreise
  6. USA: Medienbischof Fulton Sheen ist nun seliggesprochen!
  7. Eine Stadt im völligen Ausnahmezustand: Hohe Sicherheitsstufe für Papstbesuch in Paris
  8. Priester bei Messer-Attacke in polnischem Kloster getötet
  9. Anerkanntes Wunder von Fulton Sheen: Baby nach 61 Minuten Atemstillstand lebt, heute kerngesund
  10. Pater Stanisław Tasiemski OP vor Papstreise: „Wohin gehst du, Frankreich?“
  11. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  12. 'Putin ist auf dem besten Weg, in diesem Jahr mehr Christen zu töten als der ISIS'
  13. Der evangelischen Theologischen Hochschule Basel soll die Akkreditierung entzogen werden
  14. Über das Dämonische
  15. 'Kirche casht ab' - Immer weniger österreichische Katholiken, immer mehr Millionen!

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz