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Ecclesia subsistit in Ecclesia catholica

28. Jänner 2004 in Weltkirche, keine Lesermeinung
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Ein neuer Blick auf das "subsistit in" (Lumen gentium 8) - Eine Analyse von Florian Kolfhaus aus "Theologisches - Januar 2004"


Schwierige Fragen finden oft erstaunlich einfache Lösungen, komplizierte Interpretationen können von Erkenntnissen ersetzt werden, die so simpel sind, dass man sie jahrzehntelang zu übersehen scheint. Betrachtet man die unzähligen Kommentare zur Konzilserklärung des Zweiten Vatikanischen Konzils, die sich in Lumen gentium 8 findet, so wird die Wahrheit dieser Feststellung deutlich. Ecclesia subsistit in Ecclesia catholica – Die Kirche Christi ist in der katholischen Kirche verwirklicht. Fast alle Theologen, die diese zentrale Stelle des konziliaren Dokuments über die Kirche unter die Lupe genommen haben, haben das „subsistere in“ als Gegensatz zu „est“ interpretiert: Gingen die einen davon aus, dass die katholische Kirche nun endlich ihren Absolutheitsanspruch aufgegeben habe und anerkenne, dass es neben ihr auch andere von Christus gewollte Gemeinschaften gebe, so suchten andere, die die Identität zwischen der Kirche Christi und der katholischen Kirche verteidigen wollten, nach schwierigen Interpretationen, die besagte so zu interpretieren, dass kein Zweifel mehr an der Einzigkeit der Kirche bestehen könne.

Zweifellos, die ungewöhnliche Formulierung „Die Kirche Christi ist in der katholischen Kirche verwirklicht“ bietet reichlich Anlass zur Spekulation und zur Interpretation. Greift man jedoch zu einem x-beliebigen lateinischen Wörterbuch, um der Bedeutung des „subsistere in“ auf den Grund zu gehen, so wird man überrascht feststellen, dass die Konzilserklärung keineswegs eine „kopernikanische Wende“ im Selbstverständnis der Kirche herbeiführen wollte, noch dass es daher nötig wäre, auf spekulativem Wege diese Ansicht zu entkräften. Der aus der Militärsprache stammende Begriff bezeichnet nämlich das Feststehen einer Heeresreihe wider den anstürmenden Feind. „Subsistere in“ bedeutet daher zunächst keineswegs eine Aufweichung des Ausdrucks „est“, sondern vielmehr dessen Verstärkung: standhalten, Wiederstand leisten, da sein. So könnte man die heftig umstrittene Stelle in Lumen gentium wie folgt wiedergeben: „Die Kirche Christi bleibt in der katholischen Kirche bestehen, auch wenn sich außerhalb von ihr Elemente der Heiligung und der Wahrheit finden, die, als wahre Güter der Kirche Christi, zur katholischen Einheit drängen.“

In ihrer im Jahr 2002 an der Päpstlichen Universität Gregoriana verteidigten Doktorarbeit gelingt es Alexandra von Teuffenbach zu zeigen, dass das Zweite Vatikanische Konzil das Selbstverständnis der katholischen Kirche die Kirche Jesu Christi zu sein keineswegs aufweichen wollte, auch wenn das in den folgenden Theologengenerationen unter Berufung auf die besagte Formulierung von Lumen Gentium geschehen ist. Es gelingt ihr nachzuweisen, dass kein geringerer als der Sekretär der Theologischen Kommission Sebastian Tromp SJ, die Einfügung des „subsistit in“ in den Konzilstext vorgeschlagen und durchgesetzt hat. Tromp war bekannt dafür, dass er sich mit Entschiedenheit gegen den religiösen Indifferentismus wandte, energisch die bereits 1864 verurteilte „Drei-Zweige-Lehre“ (Die christliche Kirche entfaltet sich wie die Zweige eines Baumes in der katholischen, der orthodoxen und der anglikanischen Gemeinschaft) ablehnte und deshalb für die Erklärung der absoluten Identität zwischen der Kirche Christi und der katholischen Kirche eintrat. In einem der ersten Entwürfe formulierte Tromp: „Daher lehrt die heilige Versammlung und erklärt feierlich, dass es nur eine Kirche Jesu Christi gibt, die wir selbst im Glaubensbekenntnis als die eine, heilige, katholische und apostolische feiern, die der Heiland selbst am Kreuze erkauft [...] und die der Auferstandene dem Petrus und den Nachfolgern zu regieren aufgetragen hat, und die einzig mit Recht (römisch) katholische Kirche genannt wird.“

Nach verschiedenen Änderungen des Textes im Herbst 1963 kam es am 25. und 26. November zu den entscheidenden Sitzungen der von Philips geleiteten Theologischen Kommission: Eine Reihe von Mitgliedern wünschte, dass „adest“, was durch die Unterkommission Eingang in den Text gefunden hatte, wieder in „est“ verändert werde. Diese erhob keinen Einspruch, aber Tromp beantragte statt „adest“ „subsistit“ in die Konzilserklärung einzufügen. Er war erfolgreich. Ein Jahr später, am 21. November 1964, wurde der Text der Kirchenkonstitution mit 2151 Ja-Stimmen und fünf Nein-Stimmen angenommen.

Sebastian Tromp, ein brillianter Latinist, der in lateinischer Sprache schrieb und dozierte und es, was ihm nicht selten so manche Antipathien bescherte, auch nicht unterlassen konnte, bissige lateinische Witze und Bemerkungen zu formulieren, wusste um die Bedeutung des „subsistit in“: Allein die katholische Kirche bleibt – trotz aller Angriffe und Widerstände – die eine Kirche Christi. Es ist die bittere Ironie der Geschichte, dass gerade diese Formulierung, die wie keine andere die Identität zwischen der Kirche Christi und der dem Petrus und seinen Nachfolgern anvertrauten katholischen Kirche ausdrücken sollte, wesentlich zu einer Neuformulierung des kirchlichen Selbstverständnisses geführt hat. So mag man tatsächlich fragen, ob die Wahl des Begriffs „subsistit in“ angesichts seiner Wirkungsgeschichte tatsächlich eine glückliche war und er daher, wie Alexandra von Teuffenbach es tut, wirklich uneingeschränkt verteidigt werden kann.

Dennoch bleibt es unbestreitbar festzuhalten, dies beweist die ausführliche, vor allem auf Akten der Theologischen Kommission sich stützende Doktorarbeit, dass die in der Theologiegeschichte neue ekklesiologische Formulierung keineswegs die traditionelle Doktrin von der Identität der Kirche Christi und der katholischen Kirche abschwächen wollte. Es ist zu oberflächlich, in der Tatsache, dass der Begriff „adest“ durch „subsistit in“ ersetzt wurde, eine intendierte Veränderung der kirchlichen Lehre zu erblicken; im Gegenteil: Die Textgenese zeigt, dass das ursprüngliche „est“ nicht nur wiederhergestellt, sondern in gewisser Weise verstärkt wiedergegeben werden sollte, was bei „adest“ nicht der Fall war. Über die bloße Wortbedeutung hinaus beweisen die Sitzungsprotokolle der Theologischen Kommission und die Akten des Konzils, die keinerlei Hinweis auf einen derartigen doktrinellen Wandel liefern, dass es nicht in der Absicht der Bischöfe und Theologen lag, die katholische Kirche als eine Verwirklichung der wahren Kirche Christi neben anderen darzustellen.

Es bleibt zu hoffen, dass die Kirche wieder den Mut findet, zu ihrem Selbstverständnis als die eine wahre Kirche Christi zu finden. Ein echter und wünschenswerter Dialog mit den christlichen, von der katholischen Kirche getrennten Gemeinschaften, kann ja nur dann fruchtbar sein, wenn man sich nicht hinter mehrdeutigen Formulierungen versteckt, sondern mit Mut die eigene Position vertritt: mit dem Freimut, die eigene Überzeugung offen zu verkünden, mit der Demut, die mögliche Zurückweisung und Kritik gelassen anzunehmen.

Sieht man von dem zu kritisierenden Mangel eines Inhalts- und Personenverzeichnis ab, das die Lektüre wesentlich erleichtern würde, ist die Arbeit Alexandra von Teuffenbachs zweifellos ein wichtiger Mosaikstein zur Erforschung der Wirklichkeit des Zweiten Vatikanischen Konzils. Es ist der Dissertation zu wünschen, dass sie tatsächlich einen wirkungsvollen Beitrag leisten möge – wie es der Untertitel sagt – „zum Selbstverständnis der katholischen Kirche“.

Anschrift des Autors:
Lic.theol. Florian Kolfhaus, Campo Santo Teutonico, I – 00120 Città del Vaticano.

www.theologisches.net

Foto: (c) Theologisches



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