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Umgang mit Missbrauch: „Ja, es gab einen geheimen Schrank“

30. Jänner 2020 in Deutschland, 6 Lesermeinungen
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Kölner Prälat Robert Kümpel räumt im „Domradio“-Interview ein, dass es im Umgang mit sexuellem Missbrauch im Erzbistum Köln in der Vergangenheit Fehler gegeben habe.


Köln (kath.net) „Ja, es gab einen geheimen Schrank, wo solche Fälle untergebracht wurden. Damit sollte gewährleistet werden, dass sich der Zugang zu den Akten auf wenige Personen beschränkte. Diese Akten sollten dann nach der Vorschrift des Codex alle zehn Jahre vernichtet werden.“ Das räumt der Kölner Prälat Robert Kümpel im Gespräch mit dem Kölner „Domradio“ ein. Er war von 1984 bis 1996 Personalchef und acht Jahre Regens im Priesterseminar, später Missbrauchsansprechpartner. Allerdings sei die Aktenvernicht „nicht immer konsequent durchgeführt“ worden. Heute halte er „es für wichtig, dass solche Akten überhaupt nicht mehr vernichtet werden, damit man später die getroffenen Entscheidungen noch nachvollziehen kann“.


„Lange Jahre‘“ sei seines Wissens nach „überhaupt kein kirchenrechtlicher Strafprozess gegen Missbrauchstäter durchgeführt worden“. Die Verantwortlichen hätten versucht, „die Fälle auf der Verwaltungsebene zu lösen“. Der Bischof konnte entscheiden, konnte Priester suspendieren und konnte Täter in den Ruhestand versetzen. Das war alles möglich, aber kirchenrechtliche Prozesse sind in dieser Weise kaum je geführt worden, soweit ich mich erinnern kann.“

Früher habe man sich bei Vorwürfen in die Richtung des sexuellen Missbrauchs „bemüht, die Fakten zu analysieren, und dann haben wir – wenn uns das klar war – überlegt, ob man den Priester überhaupt noch weiter im Dienst einsetzen konnte. Wir haben den Täter – soweit ich mich entsinne – ausnahmslos zu einem namhaften Psychotherapeuten geschickt. Der hat ihn dann begutachtet, ob und, wenn ja, wie und wo ein zukünftiger Einsatz möglich sein könnte. Das wurde dann sehr genau überlegt. Ich würde heute im Rückblick sagen – und das werfe ich mir vor –, was nicht gut gelaufen ist: Ich hätte mich stärker dafür einsetzen müssen, dass wir viel strikter und konsequenter gegen diese Täter vorgehen.“ Allerdings sei damals „die Tragweite dieser Verbrechen noch nicht so bewusst“ gewesen, „wie das heute der Fall ist“.

Link zum Interview im „Domradio“: Erzbistum Köln räumt Fehler im Umgang mit sexuellem Missbrauch ein - "Ja, es gab einen geheimen Schrank"


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Lesermeinungen

 Glaube13 31. Jänner 2020 
 

Heuchelei

"Er war von 1984 bis 1996 Personalchef "Allerdings sei damals „die Tragweite dieser Verbrechen noch nicht so bewusst“ gewesen, „wie das heute der Fall ist“.
Auch 1984 und weit davor, wusste man, dass Missbrauch von Kindern strafbar ist. Nicht nur nach der Strafprozessordnung sondern auch nach moralischen Maßstäben. Wer heute immer noch so argumentiert, steht weder zu seiner persönlichen Verantwortung noch zeigt er, was zu tun ist um weiteren Schaden von unserer Kirche abzuwenden.
Sprecht nur ja ja oder nein nein. Das vermisse ich immer noch.
Und diese Diskussion dürfen wir nicht den Leitmedien oder politischen Kasten überlassen.Viele von denen bezwecken mit ihrer Kritik, unsere Kirche zu zerstören oder zumindest deutlich zu schwächen. Deshalb liegt es an unseren Kirchenführern und an jedem Gläubigen, nicht mit gespaltener Zunge zu reden. Das bedeutet aber auch, zu der eigenen Verantwortung ja,ja zu sagen.


3
 
 winthir 31. Jänner 2020 

Die Aktenvernichtung nach 10 Jahren

bei "Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren" ist bis heute(!) geltende Vorschrift(!) im Kirchenrecht:

CIC c. 489, §2.

Somit werden Untersuchungen älterer Zeiträume praktisch sinnlos.

Ptälat Kümpel sollte sich, anstatt die Aktenvernichtung zu bedauern, besser für eine Änderung des CIC einsetzen.

(Wobei die Sache mit der Aktenvernichtung nur ein Teil des Problems ist: Teilweise wurden illegalerweise Personalakten in Privatwohnungen aufbewahrt - so in München geschehen, lt. Card. Marx).


2
 
 Hadrianus Antonius 30. Jänner 2020 
 

Für die Zukunft: Epürieren!

Um so mehr muß man jetzt besonders akribisch jeglichen Verdacht nachgehen und bei Vorliegen des Delikts strafen.
Good luck!


2
 
 Chris2 30. Jänner 2020 
 

Zeitgeist und Pädophilie

Nicht vergessen sollte man negative Einflüsse des Zeitgeistes. Etwa, dass um die 1970er Jahre teils sogar aggressive Werbung für Pädophilie "unter Linken" mindestens geduldet wurde, insbesondere bei den Grünen (vgl. die entsprechende Untersuchung vor einigen Jahren, deren Ergebnis am Ende irgendwo versandete, oder die begeisterte "Kindergarten-Striptease"-erzählung von Cohn-Bendit im frz. TV). Oder man denke an Dinge wie den Arbeitskreis "Schwups" (Schwule und Pädophile Schleswig") oder die Vorwürfe damals gegen uns, wir "verklemmten" seien gegen "einvernehmlichen Sex mit Kindern" und würden ihnen damit ihre kindliche Sexualität verweigern.


10
 
 Chris2 30. Jänner 2020 
 

Erstaunlich.

Es ist selbstverständlich richtig, dass Personalakten verschlossen aufbewahrt werden. Auch eine separate Verwahrung heikler Unterlagen in einem Safe kann zum Schutz von Opfern oder unbeteiligten Dritten durchaus notwendig sein (selbstverständlich nur mit entsprechendem Hinweis bei den Personalakten!). Absolut kein Verständnis habe ich für die Vernichtung von Akten noch lebender Personen nach nur 10 Jahren, vor allem nicht bei derart schweren Vergehen. Es geht hier nicht um eine übersehene rote Ampel, sondern um teils schwerste Vergehen (gilt übrigens genauso für z.B. die Vernichtung von Unterlagen zum NSU bei den Behörden).


4
 
 Hausfrau und Mutter 30. Jänner 2020 
 

Zur Info: Cardinal Barbarin: Freispruch (Berufungsverfahren)

Soeben wurde bekannt gegeben, dass das Urteil (1. Instanz) , wonach Cardinal Barbarin an 6 Monate Gefängnis mit Bewährung in März 2019 verurteilt wurde, gekippt wurde.

H&M


7
 

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