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Ende der Gewissensfreiheit für Ärzte?2. März 2020 in Deutschland, 4 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Sterbehilfe: Ärzte für das Leben e. V. erschüttert über Inhalt und Ton des Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Suizidbeihilfe
Münster (kath.net/pm) Ärzte für das Leben e.V. sind erschüttert über Inhalt und Ton des Bundesverfassungsgerichts-Urteil zur Freigabe der organisierten Suizidbeihilfe. Sie befürchten ein Ende der Gewissensfreiheit für Ärzte. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der geschäftsmäßigen Selbsttötung nach Paragraf 217 des Strafgesetzbuches, das vor vier Jahren nach zähem Ringen mit klarer Mehrheit im Bundestag beschlossen wurde, für verfassungswidrig erklärt. Dieser Paragraf, so das Gericht in seiner Pressemitteilung, sei nichtig
, weil es die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung faktisch weitgehend entleert. Der Gesetzgeber müsse sicherstellen, dass dem Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, hinreichend Platz zur Entfaltung und Umsetzung verbleibt. Für diese faktische Entleerung des Rechts auf Selbsttötung sei laut Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen die geringe Bereitschaft der Ärzte, Suizidhilfe zu leisten, verantwortlich. Die Ärzte seien nicht bereit, sich am geschriebenen Recht auszurichten sondern setzen sich unter Berufung auf ihre eigene verfassungsrechtliche verbürgte Freiheit einfach darüber hinweg. Deshalb sei nun eine konsistente Ausgestaltung des Berufsrechts der Ärzte erforderlich. Zum Schluss schreibt das Bundesverfassungsgericht, dass das Recht auf Selbsttötung es verbiete, die Zulässigkeit einer Hilfe
vom Vorliegen einer unheilbaren Krankheit abhängig zu machen. Die Ärzte für das Leben e.V. sind durch den Inhalt aber auch durch den Ton dieses Urteils erschüttert, sagte ihr Vorsitzender Prof. Paul Cullen. Bei der Debatte 2015 haben wir mehrmals darauf hingewiesen, dass es Ärzte sind, die eigentlich mit dem Begriff nahestehende Personen im Paragrafen 217 gemeint waren, obwohl sie mit keinem Wort weder im Gesetzestext noch in der Begründung dazu erwähnt wurden. Das Verfassungsgericht bestätigt uns jetzt in dieser Vermutung. Beunruhigen muss uns jedoch die kaum verhohlene Drohung in Richtung der Ärzte, ihr Berufsrecht so ändern zu wollen, dass diesen im Bereich des Lebensrechts kaum rechtlicher Spielraum verbleibt. Einen offeneren Angriff auf die Gewissensfreiheit der Ärzte habe ich seit langem nicht mehr gesehen. Insgesamt liest sich die Pressemeldung, als ob eine der Sterbehilfeorganisationen sie dem Gericht in die Feder diktiert hätte, so Cullen. Erst Ende Oktober 2019 hat der Weltärztebund bei seiner Generalversammlung in Tiflis ihre Ablehnung des ärztlich assistierten Suizids erneut bekräftigt und darauf hingewiesen, dass Ärzte hierzu nicht gezwungen werden dürfen. Wie der Bund bekräftigt, sind Ärzte dem Leben verpflichtet. Diese Verpflichtung steht zur assistierten Selbsttötung in diametralem Widerspruch. Über Ärzte für das Leben e.V. Der Verein Ärzte für das Leben fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter www.aerzte-fuer-das-leben.de
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Foto (c) kath.net/Lorleberg
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Lesermeinungen | vk 2. März 2020 | | | Totes Recht Wenn eine Norm keine Anwendung findet oder so ausgefallen ist dass sie keinen Rechtsfall streift, kann man von totem Recht sprechen. Hoffentlich mach niemand davon Gebrauch.
Ausserdem werden normalerweise Menschen, die im Leben keinen Sinn mehr finden von Ärzten dahingehend betreut, das sich dies wieder ändert. Vielleicht muss man diesbezüglich auf die Rechtssprechung einwirken. Sind ja Richter in Ihrer Rechtsauslegung unantastbar doch nicht in Ihrer Gesinnung. | 0
| | | Chris2 2. März 2020 | | | Wenn es keine Seele mehr gibt, die jedem Menschen eine unauslöschliche Würde verleiht, brechen die Meschenrechte früher oder später zusammen. Sogar das elementarste, das Recht auf Leben. Diesen Prozess erleben wir schon seit den 1970er Jahren ("Abtreibung" = allein in Deutschland pro Jahr 100.000 Fälle vorgeburtlicher Kindstötungen). Und ich fürchte, es ist vor allem dieses Blut, das über uns kommt, das uns blind und geradezu untergangsgierig macht... | 3
| | | Herbstlicht 2. März 2020 | | | unsere Sicht auf das Leben Alles passt irgendwie zusammen:
Die problemlose Abtreibung, d.h. das noch ungeborene, total abhängige Menschenkind ist ganz vom Wohlwollen seiner Mutter abhängig.
Die problemlose Hilfe zur Selbst-Tötung kranker oder seelisch überforderter Menschen durch die Entscheidung von Richtern.
Andererseits -so scheint mir- aktuell die total übertriebene, weitverbreitete Angst vor Corona.
Die Sicht auf das Leben scheint sich gerade zu verändern oder hat sich bereits verändert.
Möglichst problemlos soll es sein, Risiken will man einschränken, schwierige Lebensphasen nicht bewältigen, sondern möglichst vermeiden.
Auf der Strecke bleibt das Leben als solches, verletzlich, verwundbar, oft auch unberechenbar.
Doch dieses Leben ist uns geschenkt worden, den Kindern, den Jugendlichen und Erwachsenen, den Alten und Kranken und auch den Ungeborenen.
Wissen wir es genügend zu schätzen? | 7
| | | Winrod 2. März 2020 | | | Das Urteil ist ein Anschlag auf den Schöpfer des Lebens und korrumpiert unseren Lebenswillen. Die Folgen sind unabsehbar und werden unser bisheriges Menschenbild auf den Kopf stellen.
Es ist ein weiterer Meilenstein auf dem Wege der Loslösung des Menschen von Gott. | 10
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