Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Wie die Piusbrüder - Linker belgischer Bischof plant weiterhin verbotene Weihen
  2. Gefeuert wegen AfD-Kandidatur: Deutsche Caritas-Erzieherin zieht vor Gericht
  3. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  4. Asymmetrisch blinder Blick auf die deutsche Landschaft
  5. Sechs Messdiener mit Down-Syndrom ministrierten bei der historischen Papstmesse in Paris
  6. Es gibt drei Erzengel, die vor Gottes Thron für uns eintreten
  7. Wort-Gottes-Feier in katholischer Kirche mit Liedern von Taylor Swift
  8. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  9. „Das Ende von Maria 2.0“
  10. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  11. US-Bischof Robert Barron: „Der Kommunismus erlebt in unserem Land gerade ein Comeback“
  12. Einbürgerung als Wahlstrategie? Linke profitiert massiv von muslimischen Wählern in Berlin
  13. Bekannte US-Influencerin und Mutter von neun Kindern konvertierte zum Katholizismus
  14. Die Deutsche Bischofskonferenz will keine 'Demontage' des deutschen Staatsfunks
  15. Politisch aber auch innerkirchlich „gibt es derzeit wieder viel Konfliktpotenzial“

Ende der Gewissensfreiheit für Ärzte?

2. März 2020 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Sterbehilfe: Ärzte für das Leben e. V. erschüttert über Inhalt und Ton des Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Suizidbeihilfe


Münster (kath.net/pm) Ärzte für das Leben e.V. sind erschüttert über Inhalt und Ton des Bundesverfassungsgerichts-Urteil zur Freigabe der organisierten Suizidbeihilfe. Sie befürchten ein Ende der Gewissensfreiheit für Ärzte.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der geschäftsmäßigen Selbsttötung nach Paragraf 217 des Strafgesetzbuches, das vor vier Jahren nach zähem Ringen mit klarer Mehrheit im Bundestag beschlossen wurde, für verfassungswidrig erklärt. Dieser Paragraf, so das Gericht in seiner Pressemitteilung, sei „nichtig …, weil es die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung faktisch weitgehend entleert.“ Der Gesetzgeber müsse „sicherstellen, dass dem Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, hinreichend Platz zur Entfaltung und Umsetzung verbleibt.“

Für diese „faktische Entleerung“ des „Rechts auf Selbsttötung“ sei laut Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen die geringe Bereitschaft der Ärzte, Suizidhilfe zu leisten, verantwortlich. Die Ärzte seien nicht bereit, sich „am geschriebenen Recht auszurichten“ sondern setzen sich „unter Berufung auf ihre eigene verfassungsrechtliche verbürgte Freiheit einfach darüber hinweg“. Deshalb sei nun eine „konsistente Ausgestaltung des Berufsrechts der Ärzte“ erforderlich. Zum Schluss schreibt das Bundesverfassungsgericht, dass das „Recht auf Selbsttötung“ es verbiete, „die Zulässigkeit einer Hilfe … vom Vorliegen einer unheilbaren Krankheit abhängig zu machen.“

„Die Ärzte für das Leben e.V. sind durch den Inhalt aber auch durch den Ton dieses Urteils erschüttert“, sagte ihr Vorsitzender Prof. Paul Cullen. „Bei der Debatte 2015 haben wir mehrmals darauf hingewiesen, dass es Ärzte sind, die eigentlich mit dem Begriff „nahestehende Personen“ im Paragrafen 217 gemeint waren, obwohl sie mit keinem Wort weder im Gesetzestext noch in der Begründung dazu erwähnt wurden. Das Verfassungsgericht bestätigt uns jetzt in dieser Vermutung. Beunruhigen muss uns jedoch die kaum verhohlene Drohung in Richtung der Ärzte, ihr Berufsrecht so ändern zu wollen, dass diesen im Bereich des Lebensrechts kaum rechtlicher Spielraum verbleibt. Einen offeneren Angriff auf die Gewissensfreiheit der Ärzte habe ich seit langem nicht mehr gesehen. Insgesamt liest sich die Pressemeldung, als ob eine der Sterbehilfeorganisationen sie dem Gericht in die Feder diktiert hätte“, so Cullen.

Erst Ende Oktober 2019 hat der Weltärztebund bei seiner Generalversammlung in Tiflis ihre Ablehnung des ärztlich assistierten Suizids erneut bekräftigt und darauf hingewiesen, dass Ärzte hierzu nicht gezwungen werden dürfen. Wie der Bund bekräftigt, sind Ärzte dem Leben verpflichtet. Diese Verpflichtung steht zur assistierten Selbsttötung in diametralem Widerspruch.

Über Ärzte für das Leben e.V.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter www.aerzte-fuer-das-leben.de


Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe


Foto (c) kath.net/Lorleberg


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Sterbehilfe

  1. Kanadischer Priester mit gebrochener Hüfte erhält im Krankenhaus Sterbehilfeangebote
  2. „Jetzt und in der Stunde unseres Todes“ – Ein neuer Leitfaden für die Zeit des Sterbens
  3. Kanada: 84-Jährige wegen Rückenschmerzen in Notaufnahme, bekommt als Erstes Sterbehilfe angeboten!
  4. Nach Protesten scheitert Frankreichs Euthanasiegesetz im Senat
  5. Kirche: Nein der Slowenen zu Suizidbeihilfe klares Signal an Staat
  6. Verherrlichung eines tragischen Todes – zum assistierten Suizid von Alice und Ellen Kessler
  7. Erzbischof Fisher: „Die Diagnose der Kultur des Todes von Johannes Paul II. war prophetisch“
  8. Vatikan "sehr besorgt" wegen Sterbehilfe-Urteilen in Italien
  9. Kanada: Erzbistum Montreal klagt gegen Bundesstaat Québec wegen Einschränkung der Gewissensfreiheit
  10. Evangelischer Landesbischof Ralf Meister behauptet: "Der Mensch hat ein Recht auf Selbsttötung"







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Papst Leo an 80.000 Jugendliche im Stade de France: "Wer mit Gott lebt, ist frei"
  3. „Wenn wir Eucharistie feiern, dürfen wir mit allem zu ihm kommen, was in uns unvollendet ist“
  4. Neuer Schülerkreise Joseph Ratzinger / Papst Benedikt XVI. bestätigt bisherigen Vorstand im Amt
  5. Nordische Bischofskonferenz beendet Herbstvollversammlung in Paderborn
  6. Zwischen Stein und Geheimnis: ‚Ohne die Liturgie würde Notre-Dame ihre Seele verlieren‘
  7. Die Menschheitsfamilie zwischen Babel und Pfingsten
  8. Der Mensch ist mehr als eine Maschine - Die Würde des Menschen vor dem Angesicht Gottes
  9. Bischof Erik Varden: „Den Fremden willkommen heißen“
  10. Leo an Bischöfe: „Liebe Brüder, wir müssen immer wieder in die Schule des Kreuzes zurückkehren“
  11. Chefredakteur Philippe Marie: „Ich werfe dem Erzbistum Paris vor, die Pressefreiheit zu verletzen“
  12. Dem Leben verpflichtet: Johanna Gräfin von Westphalen
  13. Kurienkardinal Parolin nennt „Lebensschutz“ eines der Schwerpunktthemen von Leos Frankreichreise
  14. USA: Medienbischof Fulton Sheen ist nun seliggesprochen!
  15. 'Amoris Laetitia' oder das Lehramt, das sich selbst abschafft

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz