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US-Bischöfe gegen Transgender-Erlass von Präsident Biden

26. Jänner 2021 in Chronik, 5 Lesermeinungen
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Mit dem Erlass diskriminiere der neue US-Präsident Katholiken in vielen gesellschaftlichen Bereichen. Das Prinzip der Gleichheit werde dazu verwendet, um der Gesellschaft falsche Theorien über die Geschlechter aufzuzwingen.


Washington D.C. (kath.net/jg)

Ein Erlass von US-Präsident Joe Biden zum Schutz Homosexueller und Transgender-Personen gegen Diskriminierung schränke die Religions- und Gewissensfreiheit auf unzulässige Weise ein. Mehrere römisch-katholische Bischöfe haben in ihrer Funktion als Vorsitzende von Ausschüssen der US-Bischofskonferenz diesen Vorwurf in einer gemeinsamen Stellungnahme erhoben.

Bidens Erlass vom 20. Januar drohe die Rechte von Menschen einzuschränken, welche „die Wahrheit über den Unterschied der beiden Geschlechter anerkennen“ oder „die Ehe als lebenslange Verbindung eines Mannes mit einer Frau“ verstehen. Die Bischöfe befürchten, dass die neu erlassene Bestimmung die Gewissensfreiheit von Personen im Gesundheitswesen beschränken oder die Trennung der Geschlechter in bestimmten Räumlichkeiten und Tätigkeiten unterlaufen wird.


„Jede Person hat das Recht auf Erwerbstätigkeit, Bildung und Grundversorgung, unabhängig von ungerechtfertigter Diskriminierung“. Mit diesem Satz leiten die US-Bischöfe ihrer Stellungnahmen vom 22. Januar ein, der auf der Internetpräsenz der US-Bischofskonferenz abrufbar ist. Dieses Recht müsse gewahrt bleiben, verlangen sie. Präsident Biden wolle die Differenz zwischen den Geschlechtern ähnlich bekämpfen wie den Rassismus und dabei der Gesellschaft falsche Theorien über die menschliche Geschlechtlichkeit aufzwingen, kritisieren die Bischöfe.

Unter den Unterzeichnern ist Timothy Kardinal Dolan, der Erzbischof von New York und Vorsitzender des Ausschusses für Religionsfreiheit in der US-Bischofskonferenz, Michael Barber, Bischof von Oakland und Vorsitzender des Ausschusses für katholische Erziehung, David Konderla, der Bischof von Tulsa und Vorsitzende des Unterausschusses für die Förderung und Verteidigung der Ehe.

 


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