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| Indien: Christen protestieren gegen Anti-Konversions-Gesetze13. Dezember 2021 in Weltkirche, keine Lesermeinung Einführung in Karnataka ohne öffentliche Diskussion geplant - Bangalores Erzbischof Machado: Gegen Christen gerichtetes Gesetz hat schon bisher zu Gewalt geführt Neu Delhi (kath.net/KAP) Trotz Corona-Beschränkungen haben Christen im indischen Bangalore gegen die Einführung sogenannter Anti-Konversions-Gesetze im Bundesstaat Karnataka protestiert. Laut Medienberichten fand am Wochenende eine vom Erzbischof der Millionenmetropole, Peter Machado (67), unterstützte Kundgebung am Vorplatz der Franz-Xaver-Kathedrale von Bangalore statt. Überall dort, wo in Indien die nationalhinduistische Regierungspartei BJP vorgebliche Zwangskonversionen gesetzlich verboten hat, hätten Angriffe auf Christen zugenommen, sagte der Präsident des Bischofsrates von Karnataka und des regionalen Forums für christliche Menschenrechte, der "Times of India" (Sonntag). Die Regierung von Karnataka - in dem im Südwesten Indiens gelegenen Bundesstaat leben 64 Millionen Menschen, darunter etwas mehr als eine Million Christen - hatte am Sonntag den Entwurf für ein Anti-Konversions-Gesetz präsentiert, das bereits kommende Woche im Parlament beschlossen werden soll. Machado erklärte sich mit den Protesten solidarisch und beklagte, dass es weder Zeit noch Möglichkeiten für jene breite öffentliche Debatte über das Gesetz gebe, welche in einer Demokratie bei derart sensiblen Themen notwendig wäre. Wie der Erzbischof von Bangalore hervorhob, gab es in Indien die ersten Gesetze gegen Religionswechsel erstmals 1967 im Bundesstaat Orissa (heute Odisha). In der Folge häuften sich seit den 1970er Jahren Angriffe gegen Christen - mit wochenlangen pogromähnlichen Zustände im Jahr 2008. Das danach auch in etlichen weiteren Bundesstaaten beschlossene Gesetz, gegen das es aufgrund der Minderheiten-Situation der Christen kaum Widerstand gab, rechtfertige die Gewalt gegen Christen, kritisierte Machado. Seitens der regierenden BJP-Partei werde das Thema Zwangskonversion "stark übertrieben", so Machado weiter. Viele BJP-Politiker hätten selbst christliche Schulen besucht und würden bei Spitalsbehandlungen meist christlichen Krankenhäusern den Vorzug geben. "Niemand von ihnen wurde zwangskonvertiert", unterstrich der Erzbischof. Jüngste Behauptungen desw führenden BJP-Politikers Goolihatti Shekhar, wonach es in den vergangenen Jahren Zwangskonversionen in fünfstelliger Höhe gegeben habe, seien völlig haltlos: Daraufhin initiierte Umfrage hätten keinerlei Hinweis auf die Existenz derartiger Bekehrungsversuche ergeben und vielmehr gezeigt, dass Wechsel zum Christentum in Indien aus eigenem Willen und Überzeugung der Person geschehen. Würde es tatsächlich Zwangskonversionen geben, wie von der Regierungspartei behauptet, so müsste der Anteil der Christen in der Bevölkerung zunehmen, so das Argument des Erzbischofs. Das Gegenteil sei jedoch der Fall: "Laut der Volkszählung sank der Anteil der Christen landesweit von 2,34 Prozent im Jahr 2001 auf 2,3 Prozent 2011, sowie In Karnataka von 1,91 auf 1,87 Prozent." Erst im November hatte das Hilfswerk "Kirche in Not" vor einer Zunahme der Diskriminierung und Gewalt gegen Christen in Indien gewarnt. Grund dafür sei, dass nationalistische Hindus ihre Kampagnen zur "Rückbekehrung" der einheimischen Bevölkerung intensiviert hätten. Radikale Gruppen machten Druck auf einheimische Christen, ihren Glauben aufzugeben. Dazu liefen Kampagnen gegen Seelsorger der verschiedenen christlichen Konfessionen, bei denen unter falschen Vorwänden mit dem Abriss von Kirchen gedroht werde. Im Bundesstaat Madhya Pradesh war erst im Jänner 2021 ein sogenanntes Anti-Konversionsgesetz in Kraft getreten. Es sieht bis zu zehn Jahre Gefängnis für Personen vor, die zum Christentum oder zum Islam konvertierten. Ein Übertritt von anderen Religionen zum Hinduismus sei jedoch jederzeit möglich. Insgesamt gibt es derartige Gesetze laut "Kirche in Not" derzeit in acht der 28 Bundesstaaten Indiens. Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zu | Top-15meist-gelesen
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