![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||||||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Wegen Transgender-Regelung: US-Bildungsministerium streicht Schulbezirken das Geldvor 9 Stunden in Jugend, 1 Lesermeinung Die Regierung Trump sieht in der Teilnahme biologischer Jungen am Mädchensport und in der Benutzung von Toiletten, Umkleide- und Waschräumen für Mädchen durch biologische Jungen eine Diskriminierung der Mädchen. Washington D.C./Richmond (kath.net/LifeNews/jg) Das Bildungsministerium versandte am 25. Juli eine Warnung an die fünf Schulbezirke mit dem Hinweis, dass ihre Transgender-Regelung gegen eine Bürgerrechtsbestimmung (Title IX) verstößt, welche die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Schulen und Universitäten untersagt, die öffentliche Mittel der Bundesregierung erhalten. Die Regierung Trump sieht in der Teilnahme biologischer Jungen im Mädchensport und in der Benutzung von Toiletten, Umkleide- und Waschräumen für Mädchen durch biologische Jungen eine Diskriminierung der Mädchen. In einem der Schulbezirke liegt eine Schule, die offenbar Schülerinnen Abtreibungen vermittelt hat, ohne die Eltern darüber zu informieren. Die Fälle dürften mindestens bis ins Jahr 2021 zurückliegen. Der Verdacht richtet sich gegen eine Sozialarbeiterin, die an der Schule tätig ist. Sie soll die Abtreibungen vermittelt und aus dem Schulbudget bezahlt haben, ohne die Eltern der Schülerin über die Abtreibung zu informieren. Im Bundesstaat Virginia müssen die Eltern zustimmen, wenn ein minderjähriges Mädchen eine Abtreibung durchführen lassen will. Gouverneur Glenn Youngkin möchte den Fall von der Polizei aufklären lassen.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() Lesermeinungen
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuUSA
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||||||||||
![]() | ||||||||||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |