Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Marx erlaubt Segnung homosexueller Paare
  2. George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
  3. US-Moderator Sean Hannity hat die katholische Kirche verlassen.
  4. Diplomatischer Coup: US-Präsident Trump verhindert Hinrichtung von acht Frauen im Iran
  5. Leo XIV. über Papst Franziskus: Ein großes Geschenk für die Welt
  6. Trump gegen Papst Leo: Wenn Weltpolitik auf das „Heilige“ trifft
  7. Gericht verhandelt über Diskriminierung einer Lebensschutzgruppe an der Uni Heidelberg
  8. Kardinal Koch betont den zutiefst christozentrischen Charakter des Pontifikats von Papst Leo XIV.
  9. „Wenn man der Wahrheit einen Namen geben möchte, ist das sicher Gott“
  10. Ein Brief vom Papst an die Kardinäle und der Stilwechsel in Rom
  11. Viel Lärm um nichts?
  12. Nach Extremerfahrung des Mondflugs: Artemis-Kommandant Wiseman fragte nach christlichem Seelsorger
  13. Israel: Haftstrafe für zwei Soldaten nach schwerem Vandalismus an Kruzifix
  14. Papst um Entspannung bemüht: Reden in Afrika sind keine Fern-Debatte mit Trump
  15. Der 6. Münchner Marsch fürs Leben setzt ein starkes Zeichen für das Lebensrecht

USA: Lebensschützerin zu 57 Monaten Haft verurteilt

15. Mai 2024 in Prolife, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Lauren Handy hat im Oktober 2020 an einer friedlichen Rettungs- und Protestaktion bei und in einer Abtreibungsklinik in der Hauptstadt Washington teilgenommen. Ihre Anwälte wollen das Urteil anfechten.


Washington D.C. (kath.net/jg)
Die Lebensschützerin Lauren Handy ist am 14. Mai zu einer Haftstrafe von 57 Monaten sowie zusätzlich drei Jahren Supervision verurteilt worden. Dies gab die Thomas More Society auf ihrer Internetpräsenz bekannt. Die Organisation vertritt Handy und weitere Lebensschützer juristisch. Sie hat angekündigt, gegen die Verurteilung von Handy Berufung einzulegen. Sie möchte darüber hinaus den FACE (Freedom of Access to Clinic Entrances)-Act als verfassungswidrig anfechten.

Handy ist am 29. August 2023 von einem Bundesgericht in der Hauptstadt Washington D.C. für schuldig befunden worden, gegen den FACE-Act verstoßen und an einer „Verschwörung gegen Rechte“ mitgewirkt zu haben. Der FACE-Act soll den Zugang zu Abtreibungskliniken aber auch Lebensschutzzentren sicherstellen. Darüber hinaus wirft die Klage Handy und den anderen Lebensschützern vor, sie hätten sich gegen das Recht auf Inanspruchnahme einer medizinischen Leistung „verschworen“.


Die Klage wurde vom US-Justizministerium eingebracht. Die Höchststrafe hätte 11 Jahre Haft betragen. Das Justizministerium forderte eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren. Die Thomas More Society brachte mildernde Umstände ins Spiel und plädierte für eine Haftstrafe von zwölf Monaten. Diese Zeit wäre mit der Zeit in der Untersuchungshaft bereits abgegolten.

Während des Verfahrens verwies die Verteidigung auf Handys Bekenntnis zur Gewaltfreiheit, ihre humanitäre Tätigkeit und ihre Einsatz für die an den Rand gedrängten Mitglieder der Gesellschaft.

Ihr Verfahren bezieht sich auf eine gewaltfreie Rettungs- und Protestaktion, die Handy und andere Lebensschützer am 22. Oktober 2020 in der Abtreibungsklinik von Cesare Santangelo in Washington D.C. durchgeführt haben. Santangelo ist dafür bekannt, dass er auch Spätabtreibungen durchführt. Er steht im Verdacht, dass er Babys, die im Zuge einer Abtreibung lebendig auf die Welt kommen, nicht versorgt, sondern sterben lässt. In ihrer Verteidigung betonten die Anwälte der Thomas More Society diesen Verdacht als wesentliches Motiv für Handys Teilnahme an der Protestaktion.

Bei der Aktion knieten einige Lebensschützer bei Santangelos Klinik und beteten, andere verteilten Informationen über den Lebensschutz und sprachen mit Frauen, die an Abtreibungen interessiert waren, andere banden und ketteten sich in der Klinik fest.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Lebensschutz

  1. Marsch für das Leben/Warschau: rund 40.000 Teilnehmer!
  2. Der 6. Münchner Marsch fürs Leben setzt ein starkes Zeichen für das Lebensrecht
  3. ALfA: Antrag zur „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen“ verfehlt wirkliche Hilfe für Frauen
  4. Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer
  5. Prag: Tausende Demonstranten fordern bessere Hilfen für Schwangere

USA

  1. Walt Disney World kehrt zu klassischer Begrüßung ‚Ladies and Gentlemen‘ zurück
  2. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  3. USA: Konservative haben mehr Kinder als Linksliberale
  4. Lebensschützer Mark Houck erhält siebenstelligen Betrag als Entschädigung
  5. Burke: Ein anhaltender Clash zwischen Papst Leo und Trump? „Das ist übertrieben“

Abtreibung

  1. ALfA: Antrag zur „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen“ verfehlt wirkliche Hilfe für Frauen
  2. Sängerin Nina Hagen bereut ihre Abtreibungen
  3. Prag: Tausende Demonstranten fordern bessere Hilfen für Schwangere
  4. Zwangsfinanzierung von Abtreibungen in Krankenversicherungen? Untersuchungen in 13 US-Bundesstaaten
  5. Schauspielerin Christina Applegate nennt Abtreibung ‚Mord‘ und ‚mein Kind töten‘







Top-15

meist-gelesen

  1. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  2. Marx erlaubt Segnung homosexueller Paare
  3. „Wenn man der Wahrheit einen Namen geben möchte, ist das sicher Gott“
  4. "Derselbe Polarstern"
  5. Ein Brief vom Papst an die Kardinäle und der Stilwechsel in Rom
  6. George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
  7. Der unerklärte Formatwechsel beim Konsistorium der Kardinäle im Januar
  8. Nach Extremerfahrung des Mondflugs: Artemis-Kommandant Wiseman fragte nach christlichem Seelsorger
  9. Trump gegen Papst Leo: Wenn Weltpolitik auf das „Heilige“ trifft
  10. Christus, das Licht der Jugend und der Familien
  11. Papst um Entspannung bemüht: Reden in Afrika sind keine Fern-Debatte mit Trump
  12. Viel Lärm um nichts?
  13. Kardinal Koch betont den zutiefst christozentrischen Charakter des Pontifikats von Papst Leo XIV.
  14. Der Fall „Correctiv“: Ein journalistischer Sündenfall und seine Folgen
  15. Der 6. Münchner Marsch fürs Leben setzt ein starkes Zeichen für das Lebensrecht

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz