Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Video vom Papst im Unterhemd bringt Vatikan in Verlegenheit
  2. Klerikalismus im Bistum Passau
  3. Experte: In Liturgie öfter das "Große Glaubensbekenntnis" verwenden
  4. CDU-CSU-SPD-Regierung will Töten von ungeborenen Kinder durch die Krankenversicherung finanzieren
  5. Evangelische bayerische Landeskirche traut Homosexuelle
  6. ‚Die Hölle gibt es wirklich – und viele sind auf dem Weg dorthin‘
  7. "Retter des Stephansdoms" sagte Nein zum Vernichtungsbefehl
  8. Der verkleidete Menschenfreund
  9. Vatikan geht gegen Missbrauch bei "bestellten Messen" vor
  10. „Times“: Bei den Katholiken Großbritanniens läuft eine „stille Erweckung“
  11. Von der Unfähigkeit, ruhig in einem Raum zu bleiben
  12. Buddhist riet Indonesierin, die „Drei Ave Maria-Novene“ zu beten – Sie wird an Ostern getauft!
  13. Gott will, dass wir treu sind!“
  14. Historiker: Johannes Paul II. sollte "der Große" genannt werden
  15. Christentum im Norden Nigerias „wächst astronomisch“

USA: Lebensschützerin zu 57 Monaten Haft verurteilt

15. Mai 2024 in Prolife, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Lauren Handy hat im Oktober 2020 an einer friedlichen Rettungs- und Protestaktion bei und in einer Abtreibungsklinik in der Hauptstadt Washington teilgenommen. Ihre Anwälte wollen das Urteil anfechten.


Washington D.C. (kath.net/jg)
Die Lebensschützerin Lauren Handy ist am 14. Mai zu einer Haftstrafe von 57 Monaten sowie zusätzlich drei Jahren Supervision verurteilt worden. Dies gab die Thomas More Society auf ihrer Internetpräsenz bekannt. Die Organisation vertritt Handy und weitere Lebensschützer juristisch. Sie hat angekündigt, gegen die Verurteilung von Handy Berufung einzulegen. Sie möchte darüber hinaus den FACE (Freedom of Access to Clinic Entrances)-Act als verfassungswidrig anfechten.

Handy ist am 29. August 2023 von einem Bundesgericht in der Hauptstadt Washington D.C. für schuldig befunden worden, gegen den FACE-Act verstoßen und an einer „Verschwörung gegen Rechte“ mitgewirkt zu haben. Der FACE-Act soll den Zugang zu Abtreibungskliniken aber auch Lebensschutzzentren sicherstellen. Darüber hinaus wirft die Klage Handy und den anderen Lebensschützern vor, sie hätten sich gegen das Recht auf Inanspruchnahme einer medizinischen Leistung „verschworen“.


Die Klage wurde vom US-Justizministerium eingebracht. Die Höchststrafe hätte 11 Jahre Haft betragen. Das Justizministerium forderte eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren. Die Thomas More Society brachte mildernde Umstände ins Spiel und plädierte für eine Haftstrafe von zwölf Monaten. Diese Zeit wäre mit der Zeit in der Untersuchungshaft bereits abgegolten.

Während des Verfahrens verwies die Verteidigung auf Handys Bekenntnis zur Gewaltfreiheit, ihre humanitäre Tätigkeit und ihre Einsatz für die an den Rand gedrängten Mitglieder der Gesellschaft.

Ihr Verfahren bezieht sich auf eine gewaltfreie Rettungs- und Protestaktion, die Handy und andere Lebensschützer am 22. Oktober 2020 in der Abtreibungsklinik von Cesare Santangelo in Washington D.C. durchgeführt haben. Santangelo ist dafür bekannt, dass er auch Spätabtreibungen durchführt. Er steht im Verdacht, dass er Babys, die im Zuge einer Abtreibung lebendig auf die Welt kommen, nicht versorgt, sondern sterben lässt. In ihrer Verteidigung betonten die Anwälte der Thomas More Society diesen Verdacht als wesentliches Motiv für Handys Teilnahme an der Protestaktion.

Bei der Aktion knieten einige Lebensschützer bei Santangelos Klinik und beteten, andere verteilten Informationen über den Lebensschutz und sprachen mit Frauen, die an Abtreibungen interessiert waren, andere banden und ketteten sich in der Klinik fest.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Lebensschutz

  1. Lebensschützerin Lila Rose: ‚Ich werde Trump wählen’
  2. Uni Regensburg stellt Akkreditierung einer Lebensschutzgruppe in Aussicht
  3. Rekordbesuch beim Marsch für das Leben in London
  4. Football-Star Harrison Butker ruft JD Vance und Republikaner zu mehr Engagement im Lebensschutz auf
  5. Kamala Harris’ Kampf gegen Lebensschutz-Schwangerschaftszentren

USA

  1. Nach ‚schwarzer Messe‘ in Kansas: Organisator von der Polizei verhaftet
  2. Satanist sagt unter Eid: Wir haben keine Eucharistie für ‚schwarze Messe‘
  3. Planned Parenthood schließt sein Vorzeige-Abtreibungszentrum in Manhattan
  4. Erzbischof Naumann klagt gegen Satanisten: Fordert Herausgabe der Eucharistie
  5. Bürgermeister von New York dankt Regierung Trump für Kampf gegen kriminelle Migranten

Abtreibung

  1. Britische Lebensschützerin wurde verurteilt, weil sie vor Abtreibungsklinik Gespräche angeboten hat
  2. Polnischer Präsidentschaftskandidat gegen Abtreibung auch bei Vergewaltigung
  3. US-Regierung gegen Abtreibungs-Agenda der Vereinten Nationen
  4. Planned Parenthood schließt sein Vorzeige-Abtreibungszentrum in Manhattan
  5. Zahl der Abtreibungen in Texas fast auf null gesunken






Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE CHANCE! Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  2. Eine wichtige BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  3. Video vom Papst im Unterhemd bringt Vatikan in Verlegenheit
  4. Klerikalismus im Bistum Passau
  5. CDU-CSU-SPD-Regierung will Töten von ungeborenen Kinder durch die Krankenversicherung finanzieren
  6. Der verkleidete Menschenfreund
  7. Eis für Papst Franziskus - "Kleine Sünden" im Krankenstand
  8. „Times“: Bei den Katholiken Großbritanniens läuft eine „stille Erweckung“
  9. Historiker: Johannes Paul II. sollte "der Große" genannt werden
  10. Waren Zisterzienser die Inspiration für die Modeschöpferin Coco Chanel?
  11. "Retter des Stephansdoms" sagte Nein zum Vernichtungsbefehl
  12. Christentum im Norden Nigerias „wächst astronomisch“
  13. ‚Die Hölle gibt es wirklich – und viele sind auf dem Weg dorthin‘
  14. Buddhist riet Indonesierin, die „Drei Ave Maria-Novene“ zu beten – Sie wird an Ostern getauft!
  15. Gott will, dass wir treu sind!“

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz