Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Ein unvermeidliches Schisma?
  2. Bischof Würtz ist offen für Frauenordination
  3. Nach Schisma der FSSPX: Frankreichs altrituelle Katholiken stehen zu Papst Leo XIV.
  4. Beichten und Eheschließungen ungültig!
  5. „Die große Würde des Priestertums besteht …“
  6. Heute ist es eine finnische Abgeordnete und Großmutter; morgen könnten es leicht Sie sein!
  7. Kardinal Rouco/Madrid: Der Synodale Weg in Deutschland umgeht das Kirchenrecht
  8. Bereits vierte Kirchenübergabe an Kopten in Wien
  9. König Charles III. nicht mehr ‚Verteidiger des Glaubens‘?
  10. Ann Widdecombe, britische konservative Ex-Ministerin (78), wurde zu Hause ermordet
  11. „Priesterberufungen in Europa: Wachstum in Frankreich, Krise in Deutschland“
  12. Ein Sämann ging hinaus, um zu säen – Eine Hoffnungsgeschichte für uns
  13. Mehr Kirchensteuer bei weniger Mitgliedern
  14. Das sakrale Abenteuer als Zukunft der Kirche
  15. Frankreich verzeichnet Anstieg an antichristlichen Vorfällen

USA: Verurteilter Lebensschützer muss nicht ins Gefängnis

6. Juli 2024 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


In einer Stellungnahme betonte Paul Vaughn die sprituelle Seite der Auseinandersetzung um den Lebensschutz. Er will seine Verurteilung anfechten.


Nashville (kath.net/LifeNews/jg)
Der Lebensschützer Paul Vaughn, der wegen einer Protestaktion vor einer Abtreibungsklinik verurteilt worden ist, muss nicht ins Gefängnis. Das Gericht verurteilte ihn zu drei Jahren überwachter Freilassung („supervised release“). Vaughn bleibt also in Freiheit, muss aber bestimmte Auflagen erfüllen.

Vaughn ist im Januar dieses Jahres von einem Gericht in Nashville (US-Bundesstaat Tennessee) nach dem FACE-Act (Freedom of Access to Clinic Entrances) verurteilt worden. Die Höchststrafe wäre 11 Jahre Haft gewesen. (Siehe Link) Die Staatsanwaltschaft hat ein Jahr Haft beantragt.


Die Thomas More Society, die Vaughn juristisch vertritt, wird seine Verurteilung anfechten und möchte die Verfassungswidrigkeit des FACE-Act gerichtlich feststellen lassen.

Steve Crampton von der Thomas More Society lobte das milde Strafausmaß. Er sei erfreut, dass der Richter Nachsicht gegenüber seinem Mandanten gezeigt habe und dieser den Unabhängigkeitstag (4. Juli) mit seiner Familie feiern könne.

In der Unabhängigkeitserklärung sei das Recht auf Leben als eines der „unveräußerlichen Rechte“ der Menschen genannt. Vaughn sei verurteilt worden, weil er dieses Recht verteidigt habe. Bei der Aktion vor der Abtreibungsklinik habe es sich um eine friedliche Kundgebung gehandelt, bei der gebetet und gesungen worden sei. Einige der Lebensschützer hätten versucht, mit den schwangeren Frauen, welche die Abtreibungsklinik aufgesucht hätten, ins Gespräch zu kommen und sie davon zu überzeugen, sich für das Leben ihres Kindes zu entscheiden, sagte Crampton.

In einer kurzen Stellungnahme betonte Paul Vaughn die spirituelle Seite des Lebensschutzes. „Wir erfreuen uns an Gottes Plänen. Weil dies im Kern ein spiritueller Kampf ist, sind wir dankbar mit der Thomas More Society einen starken Anwalt zu haben. Sie sind nicht nur Rechtsexperten, sondern verstehen auch den spirituellen Kampf, der in unserem Land tobt“, sagte er wörtlich.

Zu seiner Berufung gegen das Urteil und zum FACE-Act sagte Vaughn, dass die Gesetze ihre Grundlage in der Wahrheit haben müssten und sich nach dem ersten Gesetzesgeber, Jesus Christus, richten müssten.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Lebensschutz

  1. Erst Gerichtssaal, dann Preisverleihung: Weronika Krawczyk erhält Opoka-Preis „Auf Fels gebaut“
  2. Marsch für das Leben/Warschau: rund 40.000 Teilnehmer!
  3. Der 6. Münchner Marsch fürs Leben setzt ein starkes Zeichen für das Lebensrecht
  4. ALfA: Antrag zur „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen“ verfehlt wirkliche Hilfe für Frauen
  5. Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer
  6. Prag: Tausende Demonstranten fordern bessere Hilfen für Schwangere
  7. Dezidiert pro-Life: Papst erhebt Leiter der Päpstlichen Akademie für das Leben zum Bischof

USA

  1. Oberster Gerichtshof der USA bestätigt Regelungen zum Schutz von Frauen im Sport
  2. US-Außenminister Rubio: Die UNO hat ihre Mission verloren
  3. Knappe Mehrheit der US-Amerikaner für Zehn Gebote in den Klassenzimmern
  4. Keine Strafen für Baseball-Spieler wegen Bibelversen auf Kappen mit Regenbogen
  5. US-Justizministerium unterstützt katholischen Orden im Kampf gegen Transgender-Gesetz in New York
  6. Knappe Mehrheit der US-Amerikaner für Abtreibung nur in wenigen Ausnahmen
  7. Bekannte christliche Adoptionsagentur stellt Vermittlung von Kindern an homosexuelle Paare ein






Top-15

meist-gelesen

  1. Mehr Kirchensteuer bei weniger Mitgliedern
  2. Beichten und Eheschließungen ungültig!
  3. Bischof Würtz ist offen für Frauenordination
  4. Nach Schisma der FSSPX: Frankreichs altrituelle Katholiken stehen zu Papst Leo XIV.
  5. König Charles III. nicht mehr ‚Verteidiger des Glaubens‘?
  6. Universität Aberdeen prüft intern Hasskommentar eines Angestellten gegen Ann Widdecombe
  7. Heute ist es eine finnische Abgeordnete und Großmutter; morgen könnten es leicht Sie sein!
  8. Ein unvermeidliches Schisma?
  9. Ann Widdecombe, britische konservative Ex-Ministerin (78), wurde zu Hause ermordet
  10. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  11. „Priesterberufungen in Europa: Wachstum in Frankreich, Krise in Deutschland“
  12. Kardinal Rouco/Madrid: Der Synodale Weg in Deutschland umgeht das Kirchenrecht
  13. „Abgeordnete, die das Gesetz zur Sterbehilfe unterstützen, können nicht mehr zur Kommunion gehen“
  14. „Was, wenn sich herausstellt, dass Ann Widdecombe eine Märtyrerin war?“
  15. Leipzig: Christliches Café schließt nach 26 Angriffen von Linkextremisten

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz