Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Das Gratis-Christentum des Hendrik Wüst
  2. Bischof widerruft Erlaubnis, dass die Piusbruderschaft in Lourdes Sakramente spenden dürfen
  3. Vatikan reagiert auf LGBT-Sexualkonzept für katholische Schulen in Hamburg!
  4. 'Was ich am Katholizismus schon immer toll fand...'
  5. Deutschland: 2024 waren nur noch 43 % der Bestattungen christlich
  6. Die Krise des Bischofsamtes
  7. Der vatikanische Synodalismus ist ein Anachronismus
  8. Jedes Rosenkranzgebet sollte mit einer klaren Intention begonnen werden!
  9. Vor Papstbesuch in Lourdes: Alle Rupnik-Mosaike werden dauerhaft verhüllt
  10. Die denkwürdige Wandlung des Tucker Carlson
  11. Biologische Eltern verklagen Leihmutter, weil diese Abtreibung verweigerte
  12. SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken
  13. Nach Lebensschutzdemonstration: Zwölf Polizisten von Linksradikalen verletzt
  14. Der Realismus der Barmherzigkeit
  15. Papst Leo XIV. nimmt Rücktrittsgesuch von Bischof Wiesemann an

Abtreibungs-Referenden in zehn US-Bundesstaaten

13. September 2024 in Prolife, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


In den Bundesstaaten soll mit Hilfe einer Volksabstimmung ein ‚Recht auf Abtreibung’ in der Verfassung verankert werden.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)

In zehn US-Bundesstaaten stehen bei den Wahlen im November auch Referenden zum Thema Abtreibung zur Abstimmung. Die meisten dieser Entscheidungen betreffen Zusätze zu den Verfassungen der Bundesstaaten, in denen ein „Recht auf Abtreibung“ festgeschrieben werden soll.

Die Bundesstaaten, in denen Abtreibungs-Referenden zur Abstimmung kommen, sind Arizona, Colorado, Florida, Maryland, Missouri, Montana, Nebraska, Nevada, New York und South Carolina.

Mit der Entscheidung „Dobbs v. Jackson“ im Juni 2022 hat der Oberste Gerichtshof der USA festgestellt, dass es kein bundesweites Recht auf Abtreibung gibt und damit die Regelung der Abtreibung in die Kompetenz der Bundesstaaten gelegt. Mit Hilfe von Verfassungszusätzen versuchen nun sowohl Abtreibungsbefürworter als auch Lebensschützer ihre Ziele durchzusetzen. Verfassungszusätze werden durch Volksabstimmungen beschlossen. Sie haben weitreichende Folgen, weil sie die Verfassung ändern, bestehende Gesetze der Bundesstaaten aufheben und in manchen Fällen auch Gerichtsentscheidungen irrelevant machen. Eine Änderung ist nur durch eine weitere Volksabstimmung möglich.


Seit 2022 haben Kalifornien, Michigan, Ohio und Vermont Abtreibung als „Recht“ in ihre Verfassungen aufgenommen. Es gibt in diesen Bundesstaaten daher wenige Einschränkungen bei Abtreibungen.

Im Jahr 2018 haben die Wähler in Alabama, Louisiana und West Virginia Verfassungszusätze beschlossen, die das Leben schützen. Alabama hat ein Recht auf Leben für die Ungeborenen in die Verfassung aufgenommen, Louisiana und West Virginia haben erklärt, dass es kein Recht auf Abtreibung in der Verfassung des Bundesstaates gibt. In diesen drei Staaten sind Abtreibungen bis auf wenige Ausnahmen verboten.

Lebensschützer kritisieren, dass die Verfassungszusätze durchwegs ungenau formuliert sind, sodass sie Abtreibungen bis zur Geburt umfassen können.

In allen Bundesstaaten ausgenommen Colorado, Florida und Nebraska reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen um den Verfassungszusatz zu beschließen. In Colorado sind für eine Zustimmung 55 Prozent der Stimmen erforderlich, in Florida 60 Prozent.

In Nebraska liegen zwei Vorschläge zur Abstimmung auf. Einer soll ein „Recht auf Abtreibung“ in der Verfassung verankern, der andere würde den Ungeborenen im zweiten und dritten Trimester der Schwangerschaft ein Recht auf Leben zusprechen. Ausgenommen sind Fälle von Vergewaltigung, Inzest oder ein medizinischer Notfall der Mutter. Der Vorschlag, der mehr Unterstützung erhält, tritt in Kraft, wenn mindestens 35 Prozent der gültigen Stimmen den Vorschlag befürworten.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. US-Regierung leitet 2 Milliarden Dollar an christliche Hilfsorganisationen um
  2. 50 Jahre Jugendkonferenzen in Steubenville
  3. US-Lebensschützer ändern Wortwahl nicht: Abtreibung ist Tötung eines Ungeborenen
  4. US-Bischof Coakley: 'Wir haben noch nicht das letzte Wort zu Traditionis custodes gehört'
  5. US-Regierung beendet öffentliche Finanzierung für ‚Geschlechtsumwandlung‘ bei Kindern
  6. Erzbischof Cordileone: 'Lasst unsere Nonnen in Ruhe!'
  7. US-Senat bestätigt Todd Blanche als Justizminister – Pläne gegen Versandhandel mit Abtreibungspillen

Abtreibung

  1. US-Lebensschützer ändern Wortwahl nicht: Abtreibung ist Tötung eines Ungeborenen
  2. Argentinien tritt Lebensschutz-Koalition bei
  3. SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken
  4. US-Senat bestätigt Todd Blanche als Justizminister – Pläne gegen Versandhandel mit Abtreibungspillen
  5. US-Bischöfe rufen Amerikaner zu Gebet und Aktionen gegen Abtreibungspillen auf
  6. Zürcher ‚Marsch fürs Läbe‘ erneut nach Oerlikon verlegt
  7. GRÜN-Politikerin möchte das Töten von zwölf ungeborenen Kindern finanzieren






Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Vatikan reagiert auf LGBT-Sexualkonzept für katholische Schulen in Hamburg!
  3. Das Gratis-Christentum des Hendrik Wüst
  4. Stift Heiligenkreuz: Abt Maximilian Heim tritt zurück
  5. Papst Leo XIV. nimmt Rücktrittsgesuch von Bischof Wiesemann an
  6. 'Was ich am Katholizismus schon immer toll fand...'
  7. Neues Eigentümer-Ehepaar lässt Ex-Epstein-Ranch drei Tage lang exorzieren
  8. Der vatikanische Synodalismus ist ein Anachronismus
  9. Die denkwürdige Wandlung des Tucker Carlson
  10. Nach Lebensschutzdemonstration: Zwölf Polizisten von Linksradikalen verletzt
  11. Passauer Bischof Oster warnt in Altötting vor Verfall des christlichen Menschenbildes
  12. FEST MARIA KÖNIGIN - Einladung zur Gebets-Novene zur Muttergottes - 13. bis 21. August
  13. US-Bischof Coakley: 'Wir haben noch nicht das letzte Wort zu Traditionis custodes gehört'
  14. Vor Papstbesuch in Lourdes: Alle Rupnik-Mosaike werden dauerhaft verhüllt
  15. Jedes Rosenkranzgebet sollte mit einer klaren Intention begonnen werden!

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz