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| Erzbistum Salzburg: Hansjörg Hofer wird neuer Generalvikar23. Mai 2006 in Österreich, keine Lesermeinung Erstmals übernimmt eine Frau die Leitung der erzbischöflichen Ordinariatskanzlei Generalvikar Reißmeier wird Bischofsvikar. Salzburg (www.kath.net) Personelle Veränderungen in mehreren wichtigenLeitungsfunktionen der Erzdiözese Salzburg hat Erzbischof Alois Kothgasser im Konsistorium am 23. Mai für Herbst dieses Jahres angekündigt, wie das Erzbistum mitteilte. Der bisherige Ordinariatskanzler Hansjörg Hofer wird neuer Generalvikar. Sein Amt übernimmt erstmals eine Frau: Mit 1. September wird Elisabeth A. Kandler-Mayr die Leitung der erzbischöflichen Ordinariatskanzlei übernehmen. Auch ein neuer Bischofsvikar wird ernannt: Generalvikar Prälat Johann Reißmeier wird mit 1. September dieFunktion eines Bischofsvikars für die Bereiche Ständiger Diakonat, Berufungspastoral und Weltkirche übernehmen. Msgr. Dr. Hansjörg Hofer wurde am 14. April 1952 in Stumm im Zillertal geboren. Am 29. Juni 1976 wurde er nach Borromäum und Theologiestudium in Salzburg und Innsbruck zum Priester geweiht. 1992 bestellte ihn Erzbischof Georg Eder zum Ordinariatskanzler und Personalreferenten. Lic.jur.can. Dr. Elisabeth A. Kandler-Mayr ist derzeit Richterin am Diözesangericht. Die 45-jährige künftigeOrdinariatskanzlerin hat in Salzburg studiert. Nach dem Gerichtsjahr begann sie1984 am Diözesan- und Metropolitangericht Salzburg zu arbeiten, zunächst als Notar und Vernehmungsrichterin, seit 1985 als Richterin. Parallel schloss sie an der Universität München das Studium der Kanonistik ab. Als erste Frau wird Kandler-Mayr künftig auch dem Konsistorium der Erzdiözese angehören. Generalvikar Prälat Dr. Johann Reißmeier wurde am 1. Juli 1986 in Salzburg zum Priester geweiht. 1999 ernannte ihn Erzbischof Eder zum Generalvikar, 2001 folgte die Berufung in das Domkapitel. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuBistümer
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