Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Der alte und künftige römische Ritus
  2. Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
  3. „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
  4. Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
  5. Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
  6. Kardinal Eijk: „Wir müssen die katholische Sexualethik an die junge Generation weitergeben“
  7. Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
  8. Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
  9. Christbaum für Petersplatz: Proteste gegen Fällung uralter Tanne - "Anachronistisches Massaker"
  10. Papst Franziskus hat neue Regeln für kommende Papst-Beerdigungen festgelegt
  11. Wird mich das Tattoo heiliger machen?
  12. Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität
  13. Mit allen Mitteln gegen das Recht auf Leben
  14. JESUS statt 'synodales Gerede' - Ein Geheimrezept (nicht) nur für Bischöfe!
  15. 'Das einzige Argument, das uns bleibt, ist die Heiligkeit'

Keine Verfassungsklage gegen Leichenwerkstatt

5. Dezember 2006 in Deutschland, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Brandenburgs Bildungsminister hat den Besuch für Schulen verboten, in Berlin können diese selber entscheiden. Kirchen fordern weiterhin ein Verbot.


Guben/Berlin (www.kath.net) Eine Verfassungsklage gegen das Plastinarium des umstrittenen Leichenpräparators Gunther von Hagens in Guben wird es vorerst nicht geben. Das sagte der Präsident der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), Ulrich Seelemann, dem „Tagesspiegel“.

Das öffentliche Präparieren von Leichen verstoße zwar gegen die vom Grundgesetz garantierte Menschenwürde, eine Verfassungsbeschwerde könne sich nur gegen staatliche Akte oder Akteure richten und nicht gegen Privatpersonen. „Deshalb können wir momentan nur die zuständigen Behörden auffordern, gegen das Plastinarium vorzugehen“, sagte Seelemann: „Wenn sie das nicht tun, werden wir weitersehen.“

Verfassungsbeschwerde einlegen könnten außerdem nur Betroffene, also die Angehörigen der Verstorbenen, erklären Verfassungsrechtler. Sie müssten den Nachweis erbringen, dass ihr Verwandter zu Lebzeiten nicht zugestimmt hat, seine Leiche beispielsweise öffentlich zersägen zu lassen.

In Guben hat sich mittlerweile ein „Aktionsbündnis Menschenwürde“ gebildet, in dem sich vor allem Christen und Vertreter der PDS/Linkspartei gegen das Plastinarium engagieren. Brandenburgs Bildungsminister Holger Rupprecht hat den Besuch der Leichenwerkstatt für Schulen verboten.

In Berlin gibt es kein Verbot. Hunderte Schulen wurden ins Plastinarium eingeladen. Kirchenpräsident Ulrich Seelemann kritisiert dies: „Das Land Berlin nimmt für sich in Anspruch, wertevermittelnden Unterricht zu erteilen. Aber es fühlt sich offenbar nicht verpflichtet, auf den Schutz dieser universellen Werte zu achten“.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Menschenwürde

  1. Vatikan: Erklärung Dignitas infinita über die menschliche Würde
  2. Trump: Respekt und Achtung für Menschen mit Down-Syndrom
  3. Papst: Mensch hat Würde von Empfängnis bis zum letzten Atemzug
  4. Erzbischof Koch warnt vor Entwicklungen wie im «Dritten Reich»
  5. Medienanwalt: «Titanic» verletzt die Menschenwürde des Papstes
  6. Zulassung der PID: Christen in der Diktatur des Relativismus
  7. Erst das Christentum brachte den Gedanken der Würde jedes Menschen
  8. Präsentation präparierter Leichen nimmt Menschen Identität und Würde







Top-15

meist-gelesen

  1. Heiliges Jahr - Große ROMREISE zu OSTERN 2025 - 9 Tage - Mit Assisi, Loretto, Manoppello und Padua
  2. JETZT ANMELDEN - Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025
  3. Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
  4. Der alte und künftige römische Ritus
  5. Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
  6. „Das Wunder der Welle“
  7. Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
  8. Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
  9. 'Das einzige Argument, das uns bleibt, ist die Heiligkeit'
  10. Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
  11. Unmittelbar vor der Todesspritze: Niederländerin (22) sagt NEIN zur Euthanasie
  12. Kardinal Eijk: „Wir müssen die katholische Sexualethik an die junge Generation weitergeben“
  13. Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung
  14. „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
  15. Wird mich das Tattoo heiliger machen?

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz