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| Pater Willigis Jäger: Alle öffentlichen Tätigkeiten untersagtvor Minuten in Deutschland, keine Lesermeinung Diese Massnahme löste im Bistum Würzburg auch einen Konflikt zwischen katholischer und evangelischer Kirche aus Würzburg (www.kath.net) Im Dezember 2001 wurde entschieden, dass Pater Willigis künftig alleöffentlichen Tätigkeiten wie Vorträge, Kurse und Veröffentlichungenuntersagtseien, damit nicht weitere Verwirrung unter den Gläubigen entstehe. DerPaterakzeptierte diese Entscheidung in einem Schreiben an Kardinal Ratzinger undbat darum, auf Ebene der persönlichen Begleitung weiter tätig sein zu können. Auf dieseWeise konntenweitergehende Maßnahmen vermieden werden. Ein Lehrverfahren gab es entgegenanderslautender Behauptungen nie. Diese Massnahme der katholischen Kirche hatte in den vergangenen Tagen auchzueinen Konflikt zwischen katholischer und evangelischer Kirche geführt.Bei einer öffentlichen Diskussion kritisierte der evangelische PfarrerHans-Joachim Pesch das Vorgehen der katholischen Kirche in dieserAngelegenheit. In einer Stellungnahme vom Donnerstag teilte das BistumWürzburg mit, dassman sich dagegen wehre, wenn "trotz der über ein Jahr andauerndenBemühungen, eine einvernehmliche Lösung in der Problematik um Pater Willigis Jägerherzustellen, die Diözesanleitung so pauschal angegriffen wird." Der Pressesprecher des Bistums Würzburg machte im Hinblick auf eineverzerrte Berichterstattung durch die evangelische Nachrichtenagentur die Anmerkung,dass " es unrichtig ist, dass der Generalvikar eine Bewertunginnerkatholischer Angelegenheiten generell abgelehnt hat. Vielmehr äußertesich Generalvikar Hillenbrand wörtlich so: 'Ein Medienverantwortlicher imkatholischen Bereich würde sich niemals ininnerevangelische Belange einmischen, wenn ihm die Kenntnisse dafürfehlen.'" Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuTheologie
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