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| ![]() Juristischer Sieg für Eva Herman8. Februar 2008 in Aktuelles, keine Lesermeinung Deutsche Presse-Agentur darf verkürzte Aussage nicht mehr verbreiten - Auch ZDF wurde abgemahnt und darf einen Teil des Jahresrückblicks 2007 mit verkürzten Zitaten nicht mehr bringen - Weitere Medien sollen zur Rechenschaft gezogen werden Hamburg/Köln (kath.net/idea) Künftig dürfe dpa in ihrer Berichterstattung nicht mehr behaupten, Herman habe in der Talkshow Johannes B. Kerner am 9. Oktober 2007 gesagt, wenn man nicht über Familienwerte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut wurden. Aus Sicht des Kölner Landgerichts ist das eine verkürzte Darstellung, die Herman nicht akzeptieren müsse. Während der Show war Herman von Moderator Kerner vor die Tür gesetzt worden. Die TV-Moderatorin hatte mit ihren Büchern Das Eva-Prinzip und Das Prinzip Arche Noah eine Debatte über die Familienpolitik ausgelöst. Sie wurde wegen vermeintlich anerkennender Äußerungen zur Familienpolitik der Nationalsozialisten im vergangenen Jahr vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) entlassen. Das ZDF hat sich nach einer Abmahnung von Hermans Anwälten verpflichtet, einen Teil des Jahresrückblicks 2007, in denen Herman ebenfalls verkürzte und den Sinn verändernde Aussagen zugeschrieben werden, nicht mehr zu verbreiten oder verbreiten zu lassen. Nach dem Sieg der Fernsehmoderatorin gegen die größte deutsche Nachrichtenagentur könnten bald weitere Medien zur Rechenschaft gezogen werden. Herman: Es wurde Zeit, dass die Wahrheit ans Licht kommt. Das war erst der Anfang. Nun geht es weiter. KATHTUBe: Interview mit Eva Herman Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuEva Herman
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