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| Eva Herman siegt vor Gericht29. Juli 2009 in Deutschland, keine Lesermeinung Urteil: Der Axel-Springer-Verlag hat Hermans Persönlichkeitsrechte verletzt, indem er ihr fälschlich eine Nähe zur NS-Ideologie unterstellte. Köln (kath.net) Eva Herman, ehemalige Tagesschau-Sprecherin und jetzt Autorin und TV-Moderatorin, hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln im Berufungsverfahren gegen den Axel-Springer-Verlag Recht bekommen. Das meldet merkur-online.de. Der Verlag hat laut OLG eine Aussage Hermans bei einer Pressekonferenz im September 2007 falsch zitiert und sie damit in die Nähe der NS-Familienpolitik gerückt: Herman heiße den Nationalsozialismus teilweise gut, in Hinblick auf die Wertschätzung ihrer Mütter. Herman hatte den Verlag daraufhin geklagt. Dem Springer-Verlag wurde schwer wiegende Persönlichkeitsverletzung bescheinigt; er muss nun 25.000 Euro als Entschädigung an Herman zahlen. Zudem muss er seine Interpretation des Zitates von Herman richtig stellen. Bei der Pressekonferenz 2007 hat Eva Herman über ihr Buch Das Prinzip Arche Noah - warum wir die Familie retten müssen gesprochen. Der Verlag kann innerhalb eines Monats eine Nichtzulassungsbeschwerde erheben. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuEva Herman
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