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| Kardinal Pio Laghi verstorben11. Jänner 2009 in Aktuelles, keine Lesermeinung Der bekannte italienische Kurienkardinal ist tot Vatikan (kath.net/RV) Laghi hatte noch am Papstempfang für die römische Kurie vor Weihnachten teilgenommen. - Die Beerdigung findet am Dienstag um 11 Uhr in der Petersbasilika statt. Geleitet wird das Requiem vom Kardinaldekan Angelo Sodano. Papst Benedikt XVI. wird die Aussegnung vornehmen. - Von 1991 bis 1999 war Laghi Präfekt der Kongregation für das katholische Bildungswesen und damit für die wissenschaftliche Aus- und Fortbildung der rund 400.000 Priester weltweit sowie für die katholischen Universitäten und theologischen Hochschulen zuständig. Nach Laghis Tod zählt das Kardinalskollegium 190 Mitglieder. Von diesen sind 116 jünger als 80 Jahre und dürften somit an einer Papstwahl teilnehmen. Der am 21. Mai 1922 in der Emilia Romagna geborene Laghi begann nach Promotion und Ausbildung an der päpstlichen Diplomatenakademie seine Karriere 1952 als Sekretär an der Nuntiatur in Nicaragua. Eine erste große Herausforderung war 1969 der Dienst als Apostolischer Delegat in Jerusalem nach dem Sechs-Tage-Krieg. Ab 1974 bekleidete er den Botschafterposten in Argentinien zur Zeit der Militärjunta; 1980 ging er als Apostolischer Delegat in die USA. 1990 wechselte Laghi in die römische Kurie. Dort war er zunächst Pro-Präfekt und nach seiner Kardinalserhebung 1991 Präfekt der Bildungskongregation. 2001 entsandte Papst Johannes Paul II. den damals 79-Jährigen nach Israel und zu den Palästinenserbehörden, um eine persönliche Botschaft des Papstes zu überbringen und beide Seiten zur Wiederaufnahme von Friedensgesprächen zu ermutigen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuKardinäle
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