![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Meisner: Grundgesetz ist beim Bundesgerichtshof nicht in guten Händenvor Minuten in Deutschland, keine Lesermeinung Kölner Kardinal zum Urteil des Bundesgerichtshof CDU-Abgeordneter Hüppe: BGH-Urteil diskriminiert alle Menschen mit Behinderungen Köln (kath.net/PEK/F) Hüppe: BGH-Urteil diskriminiert Behinderte und nötigt Ärzte zurSelektion Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Schadensersatz für dieGeburt eines behinderten Kindes erklärt der CDU-Bundestagsabgeordneteund stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Recht und Ethikder modernen Medizin" Hubert Hüppe MdB heute wörtlich: Das BGH-Urteil diskriminiert alle Menschen mit Behinderungen und setztÄrzte einem Druck zur Selektion aus, der mit ärztlicher Standesethikunvereinbar ist. Der "Schadensfall Kind" hätte sich nur durch die vorgeburtliche Tötungdes Kindes vermeiden lassen.Ein verheerendes Signal ist, dass der BGH bei vorgeburtlichdiagnostizierter Behinderung des Kindes ein Recht auf Abtreibung mitmedizinischer Indiktion anerkennt. Die medizinische Indikation giltunbefristet und läßt die Abtreibung bis zur Geburt zu. EineBeratungspflicht gibt es nicht. Das Urteil mindert massiv den Lebensschutz für behinderte Ungeborene.Damit läuft es der erklärten Absicht des Gesetzgebers zuwider, dass"eine Behinderung niemals zu einer Minderung des Lebensschutzes führenkann". Die Praxis der eugenischen Abtreibungen mit medizinischer Indikation bishin zur Spätabtreibung lebensfähiger Kinder hatte dieCDU/CSU-Bundestagsfraktion zu ihrem Antrag "Vermeidung vonSpätabtreibungen - Hilfen für Eltern und Kinder" (Bundestagsdrucksache 14/6635) veranlaßt. Es ist völlig unverständlich, wie die rot-grüne Mehrheit dieinterfraktionellen Gespräche unter Federführung von IngeWettig-Danielmeier (SPD) verschleppt und alle ernsthaftenVerbesserungsvorschläge abgelehnt hat. Das Urteil - Die Diskussion im Forum Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuBehinderte
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |