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| Der 'Vorrang des Gewissens' und der katholische Politiker6. Jänner 2011 in Weltkirche, keine Lesermeinung Kardinal George Pell ermahnt australische Politiker, nicht einerseits unter der katholischen Flagge zu segeln, aber andererseits bei Parlamentsabstimmungen ungeniert christliche Perspektiven zu missachten Sydney (kath.net/LifeSiteNews) Kardinal George Pell, Erzbischof von Sydney, kritisierte jüngst, dass einige Parlamentsmitglieder zwar unter der katholischen Flagge segeln, jedoch ungeniert christliche Perspektiven missachten, wenn sie im Parlament vor einer Abstimmung über moralische Fragen stünden. Wenn sich ein Politiker in bestimmten Fragen auf den Primat des Gewissens berufe, dann müsse er beachten, dass man sich nicht als einen Champion in christlicher Ethik verstehen könne, wenn man in Kernfragen deutlich abweicht. Die Lehre vom Primat des Gewissens ist keine katholische Lehre. Als Beispiel verwies Pell darauf: Wenn jemand behauptet, die Apartheit sei okay, dann wird doch niemand erwidern: 'Gut, wegen des Vorrangs der Gewissensentscheidung kann man das so sagen'. Es passe einfach nicht zusammen, urteilt das langjährige Mitglied der Glaubenskongregation, wenn jemand einerseits ein katholischer Meinungsführer sein möchte und von sich behauptet, er sei so katholisch wie der Papst, er dann aber andererseits regelmäßig gegen die bewährten katholischen Traditionen seine Stimme abgibt. Er verstehe es, wenn sich nichtchristliche oder taufscheinchristliche Ethikaussagen von der kirchlichen Lehre unterschieden. Wenn jemand sagt: 'Schau, ich bin kein Christ, ich habe eine andere Perspektive', dann kann ich das nachvollziehen, auch wenn ich einen anderen Standpunkt habe. Er sage den Menschen auch nicht, was sie wählen sollen. Aber ich sage ihnen, was ich denke, wie sie wählen sollten. Ich bin ein Bürger Australiens und ich habe genau so viel Recht dazu wie jeder andere Bürger. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuGewissen
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