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Der Fall Oblinger und die Meinungsfreiheit

3. Februar 2012 in Kommentar, 33 Lesermeinungen
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Die Augsburger Bistumsentscheidung verstößt gegen die innerkirchliche Meinungsfreiheit - Ein KATH.NET-Gastkommentar von Prof. Wolfgang Ockenfels


Trier (kath.net)
Man hat es in der deutschkatholischen Kirche als einfacher Christ, der sich an die Bibel, die Tradition und das Lehramt hält, nicht immer leicht. Wer sich dann auch noch auf den Katechismus stützt, das Kirchenrecht beachtet und auf den Papst hört, gilt schon als „konservativ“ oder gar „rechts“, was ganz verwerflich zu sein scheint. „Ultramontan“ lautete der entsprechende Vorwurf in der Kulturkampfzeit des 19. Jahrhunderts. Auch im heutigen Kulturkampf könnte dieser Vorwurf zu einem römisch-katholischen Qualitätsmerkmal werden.

Den ultra-montanen Ehrentitel verdient sich, wer sich nicht in den Schmollwinkel nationaler Kirchlichkeit zurückzieht, sondern sich einer Weltkirche öffnet, die bei weitem nicht so verweltlicht ist wie jene Teilkirchen, die in nationale Sonderbarkeiten verstrickt sind und dies für „Inkulturation“ halten.

Katholisch sein heißt, einen weiten Horizont haben – über die Berge hinweg, also ultramontan.
Andererseits ist das politische Nationalbewußtsein bei uns so verkümmert, daß sogar der Patriotismus verdächtigt wird, „konservativ“ oder gar „rechts“ zu sein. Politisch neigen wir zum Universalismus, religiös zum Nationalismus. Das führt dazu, daß ein römisch-katholischer Priester, der zugleich Patriot ist, gegen die politische und die religiöse Korrektheit verstößt.

Diese Verwicklung läßt sich an einem Fall demonstrieren, der sich kürzlich in der Diözese Augsburg zugetragen hat. An diesem Fall zeigt sich auch die Verwechslung von Begriffen wie Nationalismus und Patriotismus, von „konservativ“ und „rechts“.

In Augsburg hat die Bistumsleitung, letztlich selbst der Bischof, dessen Namen man kaum auszusprechen wagt, ein Schreibverbot erlassen - man könnte auch von Maulkorb oder Knebel sprechen. Es trifft Georg Alois Oblinger, den Pfarrer von Ichenhausen. Ich kenne Ichenhausen nicht, dafür aber seinen bemerkenswerten Pfarrer, der sich die Zeit und die Freiheit nimmt, in der „Jungen Freiheit“ und in anderen Blättern, die noch für Katholisches offen sind, zu publizieren. Seine Artikel zeichneten sich durch theologische Kompetenz, klare kirchliche Linie und stilistische Qualität aus. Nur trugen sie einen doppelten Makel: Sie waren römisch-katholisch und erschienen in einem patriotisch-konservativen Blatt.

Pfarrer Oblinger ist unter den Pfarrern, die in ihren seelsorglichen und organisatorischen Verpflichtungen zunehmend beansprucht werden, eine missionarische Ausnahmeerscheinung, also schon sehr verdächtig. Überdies hat er die Bücher, die er in der „Jungen Freiheit“ sachkundig besprochen hat, auch vorher tatsächlich gelesen. Im Unterschied zu einem ihm vorgesetzten Verwaltungsapparat, der eher vom Hörensagen lebt, also aus zweiter Hand in den Mund.

Überrascht von der Nachricht des Publikationsverbots, also eines ungewöhnlichen Eingriffs in die bürgerliche und innerkirchliche Meinungs- und Pressefreiheit, der einen der wenigen katholischen Publizisten traf, die diesen Namen verdienen, habe ich der zuständigen kirchlichen Autorität mit Datum vom 15. Januar 2012 folgende Fragen gestellt, auf die ich natürlich keine Antwort erhielt, weshalb ich sie besser gleich selber beantworte:


„1. Quis iudicabit? Wer hat diese Entscheidung zu verantworten? Der Ortsbischof - oder irgendein anonymes diözesanes Gremium, das nicht persönlich ansprechbar ist und nicht genannt werden will?

2. Begründet sich dieses Verbot auf indizierbare Inhalte oder Formelemente der von Oblinger verfaßten Artikel? Gegen welche Regeln der kirchlichen Glaubens- und Morallehre haben seine Beiträge verstoßen?

3. Bezieht sich dieses Verbot „nur“ auf das Publikationsorgan „Junge Freiheit“ - oder auch auf andere Zeitungen, Zeitschriften und Internetforen? Dürfte Pfarrer Oblinger vielleicht in kirchenfeindlichen Organen wie „Spiegel“ oder „Zeit“ oder in Foren der „Kirche von unten“ etc. publizieren, wenn sie dies erlaubten? Welche Erkenntnisse über die „Junge Freiheit“, in der ich mich selber - wie viele andere Katholiken (etwa der Bruder des Papstes) - gerne zu Wort melde, haben zu der Entscheidung, die Sie letztlich zu verantworten haben, geführt?“

Was ist darauf zu sagen, was nicht schon in den Fragen selber eine Antwort findet?

Eine vielsagende Antwort, die ein besorgter Katholik auf seine Anfrage an die Bistumsleitung erhielt, hat folgenden Wortlaut: „Wir haben Ihre Kritik zur Kenntnis genommen und bedanken uns für Ihre offenen Worte zu diesem Thema. Bei dem von Ihnen angesprochenen Thema handelt es sich um eine vertrauliche Personal-Angelegenheit. Aus diesem Grunde können wir auf Ihre Kritik nicht näher eingehen. Mit freundlichen Grüßen, X, Leiter Kommunikation.“

Nichts gegen den austauschbaren X, dem Leiter der Abteilung Kommunikation des Bischöflichen Ordinariats-Generalvikariat-Zentrale Dienste. Er ist nur his masters voice. Der Mann ist eine kleine Nummer in einem anonymen Apparat. Seine Mail enthielt übrigens den Anhang: „Bitte achten Sie auf die Umwelt - muß diese E-Mail wirklich ausgedruckt werden? Diese E-Mail ist vertraulich. Eine fehlgeleitete E-Mail mögen Sie bitte vollständig löschen und uns hiervon sogleich benachrichtigen. Zwar wurde die E-Mail beim Ausgang auf Viren geprüft; wegen der Gefahr auf den Übertragungswegen empfehlen wir jedoch eine Eingangskontrolle. Eine Haftung für Virenfreiheit schließen wir aus.“

Was hat das alles mit Kommunikation zu tun? Mich interessiert nicht die Viren-freiheit, sondern die Freiheit einer Meinung, die, wenn auch „vertraulich“, „wirklich ausgedruckt“ gehört. Hierbei beachte ich durchaus die mediale „Umwelt“, die ich auf Viren überprüfe. Zu den schlimmsten Krankheitserregern gehört allerdings die Verdächtigung. Wer den Fall Oblinger als „vertrauliche Personal-Angelegenheit“ behandelt und ihn, den Pfarrer, zugleich an den öffentlichen Pranger stellt und einer kirchlichen Pressezensur unterzieht, ist wohl ein wenig durcheinander.

Oder er insinuiert, daß hinter diesem Fall noch ein anderer Fall steht, für den der Pfarrer aber nicht durch ein Schreibverbot bestraft werden kann. Oblinger hat das Verbot in einem Gehorsam angenommen, der „des Christen Schmuck ist“. Aber wofür wurde er bestraft?

Und handelt es sich um einen einsichtigen, aufgeklärten Gehorsam, der das Gewissen nicht allzu sehr strapaziert? Die prinzipiell Ungehorsamen können natürlich nicht bestraft werden, wenn sie über die Stränge schlagen.

Davon profitieren natürlich nur die Anhänger von „Wir sind Kirche“ oder „Kirche von unten“, die sich zu einer neuen „Los-von-Rom-Bewegung“ formieren. Wenn die Kirchenleitung allerdings nur jene reglementiert, die sich noch an die kirchliche Lehre und Rechtsordnung halten, stellt sich die Frage nach der Gleichheit der kirchlichen Rechtssubjekte.

Und damit die Frage, ob sich die kirchliche Autorität selber an die Regeln des Kirchenrechts hält, deren Einhaltung sie von den anderen Katholiken, besonders den Priestern, erwartet. Sollten einzelne Bischöfe sich nicht an den Gehorsam halten, den sie dem Papst und der Weltkirche schulden, haben sie ihre Autorität verspielt.

Sie werden sich dann kaum mehr auf die Gehorsambereitschaft der Gläubigen verlassen können.
Die kirchliche Strafe trifft vor allem die Leser der „Jungen Freiheit“. Ich muß zu meiner Ehre gestehen, daß ich mich mit Pfarrer Oblinger in guter Gesellschaft befinde.

Nämlich als Autor der „Jungen Freiheit“, die immer eine lohnende Lektüre ist, besonders dann, wenn ich - wie viele andere Autoren - in ihr über Katholisches schreiben kann. Sowas kann man in der „Frankfurter Allgemeinen“, in der „Welt“, „Zeit“ oder „Süddeutschen“ kaum mehr zur Sprache bringen. Sowas katholisch Kritisches bringt fast nur noch – neben der „Tagespost“ und kath.net – die „Junge Freiheit“ fertig.

Intelligent und streitbar geht sie dem Zeitgeist an den Nerv. Und tapfer verteidigt sie die Verfassung und ihren Souverän, das „deutsche Volk“, von dem sonst kaum mehr die Rede sein darf.

Er, der Pfarrer von Ichenhausen, sei gerade deshalb mundtot gemacht worden, weil er in voller Übereinstimmung mit dem Lehramt der Kirche „gegen gleich-geschlechtliche Lebenspartnerschaften, die Pille und Abtreibung“ geschrieben habe, vermeldete die „Augsburger Allgemeine“, die sich jüngst ihres katholischen Chefredakteurs entledigte und sich deshalb wohl auf „Experten“ berief, die dem „linken Lager“ angehören.

Aber was heißt heute noch „links“, was „rechts“? Hier hat sich inzwischen das politische Spektrum offensichtlich soweit nach „links“ verschoben, daß alles, was vormals als „konservativ“ galt, nun als „rechts“ oder gar „rechtsextrem“ diffamiert wird.

Für meine Begriffe sind nicht der mutige Pfarrer - oder Autoren wie Robert Spaemann und Gernot Facius - „rechts“, die für die „Junge Freiheit“ schreiben, sondern das autoritäre Gehabe einer Bistumsleitung, die ihnen das untersagen will.

Und eine Zeitung, welche die Banalität des Faktischen kritisch „hinterfragt“, und zwar nach Kriterien, die nicht mit dem Zeitgeist, aber mit der katholischen Tradition kompatibel sind, könnte man vielleicht sogar als „links“ bezeichnen. So haben sich mit der Zeit auch die Bezeichnungen verändert.

Für grundlegende Veränderungen treten heute fast nur noch „Konservative“ ein, indem sie für die innerkirchliche Freiheit wie auch für die gesellschaftliche Freiheit der Kirche eintreten.
Auch das Kirchenrecht schützt die Freiheit des Christenmenschen. Wer hätte das gedacht?

Die Augsburger Bistumsentscheidung verstößt nach Auskunft eines Kirchenrechtlers nicht nur gegen die Meinungs- und Veröffentlichungsfreiheit gemäß Art. 5 des deutschen Grundgesetzes, sondern auch gegen die legitime innerkirchliche Meinungsfreiheit (c. 212 § 3 CIC) und den Anspruch des Geistli-chen auf seinen guten Ruf (c. 220 CIC).

Der „Eingriffsvorbehalt“ des Bischofs (c. 223 § 2 CIC) ist seinerseits begrenzt auf Verstöße gegen Glaube und Sitten. Solche Verstöße liegen im Fall Oblinger „erkennbar nicht vor“.

Leute wie Oblinger und Zeitungen wie die „Junge Freiheit“, die für die gesellschaftliche Freiheit der Kirche eintreten, haben im heutigen Deutschland einen schweren Stand. Der Bundestagspräsident Norbert Lammert spekuliert schon auf einen nächsten Papst.

Der möge aus Übersee kommen und die deutsche Kirche in Ruhe lassen. Diese würde dann aber auch ihren römisch-weltkirchlichen Rückhalt verlieren. Sie wäre hilflos den nationalkirchlichen Bestrebungen ausgesetzt und könnte leicht ihre Freiheit einbüßen. Einschließlich ihrer Meinungs- und Pressefreiheit.


Bistum Augsburg

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