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Kann man Böses per Gesetz in Gutes verwandeln?

31. Jänner 2013 in Kommentar, 6 Lesermeinungen
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Die Tschechen sind mit ihrer Weigerung, bestimmte Verbrechen nicht Unrecht nennen zu lassen und an ihm festzuhalten, wahrhaft nicht allein. Ein Klartext von Weihbischof Andreas Laun


Salzburg (kath.net)
In Tschechien hat Fürst Schwarzenberg die Wahl für das Präsidentenamt verloren. Ein Grund dafür dürfte sein, dass er sich öffentlich von den Benesch-Dekreten distanzierte und Unrecht nannte, jene Gesetze nämlich, die nach dem Zweiten Weltkrieg die ungerechte Vertreibung der Deutschen rechtfertigen sollten. Wohlgemerkt: Betroffen waren davon nicht nur Nazi-Täter, sondern alle Deutsche, und die Vertreibung war um nichts weniger grausam als ähnliche Aktionen der Nazis! Herr Benesch wollte die Verbrechen damit „rechtfertigen“, aber letztlich weiß jeder Mensch, dass kein Gesetz, kein Parlament, kein Regierungschef Unrecht in Recht verwandeln kann.

Sicher wusste auch Fürst Schwarzenberg, dass ihm diese Feststellung bei der Wahl schaden könnte. Es hätte das tschechische Volk geehrt, Schwarzenberg erst recht zu wählen, denn das hätte gezeigt: So berechtigt die Liebe zur Heimat ist, die Menschen nennen Unrecht auch dann Unrecht, wenn es die „eigenen“ Leute begangen haben!


Zu ihrer Entschuldigung ist freilich zu sagen: Ein Verbrechen in der eigenen „Familie“ einzugestehen tut weh und es finden sich unzählige Beispiele bei allen anderen Völkern, in denen die Menschen genauso handeln und verstockt bleiben! Sonst könnte es nicht geben die Weigerung der Türken, den Mord an den Armeniern zuzugeben, könnte es keine Stalin-Verehrer und auch keine Neonazis geben!

Dabei gibt es neben dem Stolz auch andere Motive zu leugnen: Die Europäische Union hätte den rechtlich denkenden Tschechen helfen sollen und das Land so lange nicht aufnehmen dürfen, als sie die genannten Dekrete nicht aufheben!

Eine gewisse Gemeinsamkeit mit der genannten Weigerung, geschichtliche Wahrheit anzuerkennen hat auch Österreich. Denn das freie, angeblich „rechtsstaatliche“ Österreich weigert sich bis heute, Güter, die die Nazis enteignet haben zurückzugeben mit der Begründung, dass „wir uns geeinigt haben, sie nicht zurückzugeben“, wie mir in einem konkreten Fall ein hoher Politiker schrieb! Kein Wunder, wenn es in einem „Perspektiven“-Papier derselben Partei Jahre später hieß, wir haben beschlossen, über die Fristenlösung keine Diskussion mehr zuzulassen!

Die Tschechen sind mit ihrer Weigerung, bestimmte Verbrechen nicht Unrecht nennen zu lassen und an ihm festzuhalten, wahrhaft nicht allein.

Aber Rechtsstaatlichkeit hängt nicht von der Art eine Regierung ab, sondern davon, ob die Verantwortlichen und alle für diese Schicht der Mächtigen Verantwortlichen, also die Wähler, das Recht, das in ihrem Gewissen geschrieben steht, für mächtiger erachten als das Recht, das in ihren Gesetzen stehen mag.

Die Hoffnung Europas liegt bei Männern wie Fürst Schwarzenberg und Millionen anderen Europäern, die denken und reden wie er.

Und umgekehrt: Die Gefahr für das Projekt Europa geht von Leuten aus, die meinen, mit Gesetzen könne man böse in gut verwandeln. Als Papst Benedikt diese Grundwahrheit im deutschen Parlament erklärte, verließen viele Abgeordnete den Saal – nicht einmal zuhören wollten sie! Der Papst aber erläuterte: Wir müssen die Weisheit Gottes und das höhere Recht, das in seiner Schöpfung, in der Natur enthalten ist, wieder entdecken. Katholische Sonderlehre? Nein! Nur Sache des Glaubens? Nein! Die Einsicht in diese Wahrheit ist Sache der Vernunft! Und weil sich nicht alle Menschen mit der Vernunft beschäftigen, hat Gott sie in die Herzen geschrieben – nur dort lesen müsste man sie können und wollen!


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