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| ![]() Freiburger Handreichungen nicht rechtswirksam20. Oktober 2013 in Deutschland, 6 Lesermeinungen Kirchenrechtler Graulich in Rom kritisiert das Dokument des Erzbistums Freiburg. Würzburg (kath.net/ KNA) Nachdem der Erzbischof Robert Zollitsch die Handreichung nicht zurückgenommen, sondern nur relativiert habe, gehe er aber davon aus, dass die Freiburger Priester mit dem Text arbeiten würden, so der einzige Deutsche am Vatikangericht Rota Romana. Dort werden auch kirchliche Eheprozesse geführt. Graulich sagte, nach derzeitigem Stand gebe es keine Möglichkeit für die Betroffenen, zur Kommunion zu gehen, solange ihre Situation nicht geklärt und die erste Ehe für ungültig oder für nichtig erklärt wurde. Um diese Vorschrift des Kirchenrechts könne man nicht herumschiffen. Die diesbezüglichen Anweisungen aus Rom seien ganz klar. Der Kirchenjurist erklärte es zugleich als legitim, wenn eine Bischofskonferenz sich mit dem Thema beschäftige und dann in Form einer Eingabe nach Rom entsprechende Vorschläge unterbreite. Dabei verwies Graulich ausdrücklich auf die von Papst Franziskus eingeforderte Barmherzigkeit und einen neuen Umgang mit dieser Personengruppe. (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuKirchenrecht
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