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| ![]() Ist die Adoption von Embryonen ethisch vertretbar?vor Minuten in Aktuelles, keine Lesermeinung Kein Gesetz soll Leben vernichten: Die Invitro-Fertilisation schafft ethische Probleme. Gastkommentar von JOSEF SPINDELBÖCK in "Die Presse" vom 9. August Der Autor ist Moraltheologe und vertritt die Diözese St. Pölten bei der NÖ Ethikkommission. Das Problem stellt sich infolge der Invitro-Fertilisation (IVF). Ein weiteres entscheidendes Argument gegen IVF ist die Trennung der Fortpflanzung vom Liebesakt, die Auslieferung des Lebensanfangs eines Menschen an die Technik. Was aber, wenn IVF tatsächlich praktiziert wird und in vielen Ländern - wie auch in Österreich - eine legale Möglichkeit darstellt? Wie sieht die ethische Perspektive dann aus? Auch in diesem Fall ist das Lebensrecht für alle Embryonen einzufordern. Die Vernichtung von Embryonen, wie sie durch die IVF quasi eingeplant ist, erscheint höchst unverantwortlich. Ebenso ist eine Verwendung für die "verbrauchende" Embryonenforschung ein Verstoß gegen die Würde der Person. Es ist darum vom Gesetzgeber zu fordern, daß die Aufbewahrungsfrist für Embryonen verlängert wird.Jener Frau, die tatsächlich die biologische Mutter ist, könnten später mit ihrem Einverständnis diese Embryonen eingepflanzt werden. Was soll aber mit den dann noch übrigen Embryonen geschehen? Einzig vertretbar erscheint tatsächlich die Adoption von "überzähligen" Embryonen, solange es die IVF noch gibt. Denn deren gesetzliche Abschaffung bleibt aus den bereits angeführten Gründen ein ethisch erstrebenswertes Ziel. Es gibt kein absolutes Recht auf ein eigenes Kind. Mit der Adoptions-Alternative sind freilich nicht alle Probleme gelöst. Tatsächlich könnte auf diesem Weg die sogenannte Leihmutterschaft durch die Hintertür eingeführt werden. Wenn die biologischen Eltern die Erlaubnis zur Adoption verweigern, wäre der Embryo wiederum schutzlos. Ein gesetzlicher Zwang zur Adoptionsfreigabe müßte eingeführt werden. Juristen sind aufgerufen, sinnvolle Adoptionsmo-delle zu überlegen. Der Gesetzgeber ist von seiner Verantwortung für ungeborenes Leben nicht zu dispensieren. Es darf nicht sein, daß Gesetze Leben vernichten, anstatt zu erhalten! Mit freundlicher Genehmigung des Autors Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAbtreibung
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