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9. Juli 2014 in Familie, 2 Lesermeinungen
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Hartmut Steeb erhält Lebensschützerpreis und fordert die evangelischen Kirchen auf, aus dem staatlichen Beratungssystem auszusteigen, wie es die katholische Kirche vorgemacht habe - Dankesrede von Steeb in voller Länge


München (kath.net/idea/red) Obwohl die meisten Deutschen der Meinung sind, dass Kinder am besten in traditionellen Familien aufwachsen, befürworten sie mehrheitlich ein Adoptionsrecht von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Auf diesen Widerspruch hat der Leiter des „Instituts für neue soziale Fragen“ (Erfurt), Staatssekretär a.D. Hermann Binkert (CDU), bei der Verleihung des Preises der Stiftung „Ja zum Leben“ am 8. Juli in München hingewiesen. Die kürzlich durchgeführte repräsentative Umfrage seines Instituts ergab, dass 54 Prozent traditionelle Familien als beste Umgebung für Kinder betrachten. Zugleich sprachen sich 57 Prozent für ein Adoptionsrecht von homosexuellen Partnerschaften aus. Binkert zufolge weisen diese Angaben auf eine große Diskrepanz zwischen den Erfahrungen der Menschen und den als politisch korrekt angesehenen Meinungen hin. Er appellierte an Politiker, stärker auf das zu hören, was die Bevölkerung wirklich wolle. Das könne auch zu einem besseren Lebensschutz in Deutschland führen. Jährlich werden hierzulande mehr als 100.000 Kinder abgetrieben. Bei der Umfrage hätten jedoch nur 29 Prozent der Aussage zugestimmt, dass der Schutz Ungeborener vernachlässigt werde. Die Mehrheit halte ihn für ausreichend oder verhalte sich gleichgültig. Der Katholik nannte es einen Skandal, dass mindestens jedes siebte Kind im Mutterleib getötet werde. Darauf könne nicht oft genug hingewiesen werden, damit es zu einer geistig-moralischen Wende komme. Binkert: „Wenn sich die Stimmung in der Bevölkerung ändert, ändern sich auch die Politiker.“

Steeb schuf einen schlagkräftigen Lebensschutz-Verband

Die Stiftung vergab ihren mit 10.000 Euro dotierten Preis an den Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart). Die Vorsitzende der Stiftung, Johanna Gräfin von Westphalen (Meschede), würdigte sein „herausragendes Engagement für den Schutz des Lebens in allen Phasen“. Steeb sei es zu verdanken, dass aus einer losen Arbeitsgemeinschaft ein schlagkräftiger „Bundesverband Lebensrecht“ geworden sei. Am jährlichen „Marsch für das Leben“ in Berlin, den der Verband organisiert, beteiligten sich 2013 mehr als 4.500 Christen. Steeb war dort 13 Jahre lang Vorstandsmitglied. Seit 1995 ist er Vorsitzender des Treffens Christlicher Lebensrecht-Gruppen, in dem Christen und Initiativgruppen aus evangelischen Landes- und Freikirchen, pietistischen Gemeinschaften und der katholischen Kirche zusammenarbeiten. An diese Dachorganisation, die nur über geringe Finanzmittel verfüge, werde er das Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro weitergeben, kündigte Steeb an.

Zehn-Punkte-Programm gegen Abtreibungen

In seiner Dankesrede stellte er ein Zehn-Punkte-Programm für den Lebensschutz vor. Danach sollen Abtreibungen nur aus rein medizinischen Gründen straffrei bleiben. Das wahre Ausmaß der Abtreibungsmentalität müsse aufgedeckt werden, so Steeb. Offensichtlich störe es niemanden, dass mehr Abtreibungen staatlich abgerechnet als beim Statistischen Bundesamt gemeldet würden. Die evangelischen Kirchen forderte Steeb auf, aus dem staatlichen Beratungssystem auszusteigen, wie es die katholische Kirche vorgemacht habe. Die Vorschrift, sich vor einer straffreien Abtreibung beraten zu lassen, habe nicht zu einem besseren Lebensschutz geführt, sondern wesentlich zum Verlust des Rechtsbewusstseins beigetragen.

Steeb zufolge sollte der Kampf für die ungeborenen Kinder ebenso intensiv sein wie die Bekämpfung von Seuchen. Jährlich würden weltweit über 40 Millionen Kinder im Mutterleib getötet. Das seien mehr als doppelt so viele Tote wie durch Hunger, Armut, Krankheit, Aids, Unfälle und Terroranschläge. Frühere Preisträger waren unter anderen die Kinderpsychotherapeutin Christa Meves (Uelzen), der katholische Weihbischof Andreas Laun (Salzburg) und der Mitgründer der Initiative „Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren“ (KALEB), Walter Schrader (Berlin).

Hartmut Steeb im kath.net-Interview: Abtreibungen sind die Menschenrechtskatastrophe Nummer 1.

kath.net dokumentiert die Rede von Hartmut Steeb anlässlich der Preisverleihung in voller Länge:
Ich danke Ihnen herzlich, Gräfin von Westphalen und allen Mitwirkenden im Stiftungsrat, die mir den Preis des Lebens haben zukommen lassen. Es ist für mich eine große Ehre, dass mir diese Auszeichnung heute zugesprochen wurde. Danke!

Ich danke dir, lieber Hermann Binkert, für deine freundliche Laudatio. Als wir uns zum ersten mal im Büro deiner damaligen Chefin, der jüngsten Bundestagsabgeordneten nach der Wiedervereinigung Deutschlands, Claudia Nolte, der späteren Familienministerin, trafen, hätte ich mir beides nicht in den kühnsten Träumen ausdenken können: weder, dass ich einen solchen Preis bekomme und ebenso wenig, dass du dann die Laudatio halten würdest.

Herzlichen Dank Ihnen allen, dass Sie zu diesem Anlass heute extra nach München gekommen sind, zum Teil sehr weit angereist. Ich weiß das sehr zu schätzen, auch meine ersten Mitstreiter aus der in den 80iger Jahren in Stuttgart gegründeten ersten Aktion zum Lebensschutz. Es wurde schon erwähnt, dass wir damals das Hilfetelefon eingerichtet hatten, wo wir noch alle paar Stunden das Telefon manuell auf die nächste Mitarbeiterin umstellten, um 24 Uhr-Bereitschaft zu haben. Und das sich ein ganzer VW-Bus voll aus der evangelikalen Hauptstadt Bad Blankenburg und von meinen Mitarbeitern aufgemacht hat, finde ich schon toll. Danke!

Danken will ich aber in erster Linie meiner lieben Frau Angelika und meinen Kindern - denen, die da sind und denen, die heute nicht bei uns sein können, weil die Anreise aus Neuseeland, Südafrika und der USA doch zu weit und zu aufwändig gewesen wäre oder die aus anderen Gründen nicht hier sein können. Auch meinen Geschwistern und ihren Ehepartnern will ich herzlich danken, dass sie alle heute hierher gekommen sind. Ich danke meiner Familie, dass sie mein Engagement im Lebensrecht mitgetragen haben und bis heute sich nicht von mir distanzierten, obwohl sie immer wieder einmal in Sippenhaft genommen wurden und werden. Danke euch!

Und danke, dass ich jetzt auch noch etwas dazu sagen darf, weshalb mir der Einsatz für das unbedingte Lebensrecht jedes einzelnen Menschen so wichtig ist. Wobei mir, indem ich das sage, schon ganz schummrig wird. Ist es nicht schlimm, dass man heute dies schon fast als außergewöhnlich empfindet, wenn man sich konsequent für das Lebensrecht, den Lebensschutz einsetzt?

Denn noch vor der Stiftung und den Preisverleihern gehört eigentlich mein erster Dank meiner Mutter. Sie hat ja gesagt zu meinem Leben. Meine dreizehn und elf Jahre älteren Geschwister sind bereits nicht mehr unter uns. Sie vermisse ich heute besonders. Denn eigentlich würde ich sie gerne gefragt haben, ob sie sich noch erinnern können, wie es meiner Mutter ging, als ich mich angekündigt hatte. Ich war das 6. Kind in der Familie. Meine Eltern lebten in einer drei Zimmer-Wohnung in der Stuttgarter Stadtmitte. Mein Vater hatte ein kärgliches Gehalt. Meine Mutter würde 43 sein an meiner Geburt. War ich ein Wunschkind? War ich geplant? Wollten meine Eltern noch so ein prächtiges 6. Kind? Oder hat meine Mutter die Hände über dem Kopf zusammen geschlagen als Ihr der Arzt die Sicherheit gab: „Ja, Sie sind wieder schwanger!“ Obwohl er das damals mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch mit dem damals üblichen „Herzlichen Glückwunsch!“ verbunden haben wird. Ich weiß nicht, was sie gedacht hat oder gesagt, ob Panik oder Freude herrschte bei der Ankündigung! Aber eines ist klar: Es gab für meine Mutter und für meinen Vater nicht im Geringsten die Option, mir nun nicht auch das geschenkte Leben zu erhalten, mich auszutragen, mir alles Gute zu tun. Dafür bin ich sehr, sehr dankbar.


Heute hätte ich in vielen Familien keine Chance! Und das wäre doch wirklich schade, wenn ich nicht geboren worden wäre. Nicht nur, dass es mich nicht gäbe - Sie hätten heute keine Preisverleihung an mich machen können. Das wäre auch schade. Und das Schlimmste dabei ist: Sie hätten es gar nicht gemerkt. Sie würden mich gar nicht vermissen.

Wie viele herrliche Menschen vermissen wir nicht, weil wir nicht wissen, dass sie schon vor ihrer Geburt dem Tode verfallen sind, getötet, nach privatem Beschluss, ohne rechtsstaatliches Verfahren, ohne Rechtsbeistand für das getötete Kind.

Die Todesstrafe ist in unserem Rechtsstaat nach dem Grundgesetz zwar abgeschafft, aber im privatisierten Rahmen wird sie an Ungeborenen mehr als 100.000 Mal jedes Jahr in unserem Land praktiziert. Und kein Staatsanwalt kümmert sich darum und keine Kirchenglocken läuten zum Begräbnis. Ja, wir verabscheuen zwar zu recht die „Geldwäsche“, aber wir haben uns an die „Rechtswäsche“ gewöhnt. Man lässt sich beraten und, gleichgültig wie der Rat auch immer ausfällt - danach darf man straflos ein Kind töten.

Stellen Sie sich nur einen Augenblick vor, eine solche „Rechtswäsche“ gäbe es in einem anderen Rechtsgebiet. Als Autofahrer würde ich gerne einmal im Jahr zu einer Verkehrsberatung gehen und dürfte anschließend fahren wie ich will. Ich habe mich ja beraten lassen. Oder im Bereich der Erstellung von Bauten, im Umweltschutz, bei der Steuererklärung, beim Diebstahl? Wir würden dies zu recht als baren Unsinn empfinden, wenn eine rechtswidrige Tat aufgrund einer vorausgehenden Beratung nicht mehr strafbewehrt wäre! Aber wenn es um das Leben von Menschen geht, lassen wir das einfach zu. Und die Festlegung des Bundesverfassungsgerichts, das eine solche Regelung höchstenfalls hingenommen werden könnte, wenn dadurch nachweislich eine signifikante Verminderung von Abtreibungen gelingen könnte, wird nicht beachtet, nicht überprüft, einfach totgeschwiegen. Das darf doch nicht länger sein!

Warum engagiere ich mich fürs Lebensrecht?

Ich habe mit 19 die junge Frau richtig kennen und lieben gelernt, mit der ich mein Leben teilen wollte. Gottes Führung zueinander war uns - und ist uns bis heute – völlig klar. Darum haben wir uns am Tage vor meinem 20. Geburtstag verlobt und 17 Monate später, nachdem wir beide unsere Berufsausbildung abgeschlossen hatten, auch geheiratet. 10 Monate danach erblickte unser erster Sohn das Licht der Welt. Ich liebe diese alte Sprachgestalt „erblickte das Licht der Welt“ für den Vorgang der Geburt – Wir Alten haben unseren handgeschriebenen Lebenslauf bei Bewerbungen mit diesem Satz begonnen: „Am 29. Oktober 1953 erblickte ich das Licht der Welt“ – weil es eine Lebensweisheit ausdrückt, die heute offenbar trotz aller hochgehaltenen Bildung weggedrängt wird. Da wächst nämlich bereits ein Kind lebend im Mutterleib heran, es reift, bis zum Tag der Geburt. Bis dahin ist es „Insider“, dann aber erblickt dieses Neugeborene das Licht der Welt, tritt damit auch für all jene ins Dasein, die es bisher nur umhüllt wahrnehmen konnten. Diesen Geburtsvorgang mit zu erleben, hat mein Leben tief geprägt. Gerade noch nur erahnt, jetzt kann ich den Kleinen in Händen halten, herzen, lieben, willkommen heißen im Leben! Ein unvergessliches Ereignis. Ich habe in der Nacht nach der Geburt meines 1. Sohnes vor Staunen und Freude nicht schlafen können! Eine fröhlich durchwachte Nacht! Alleine und voller Dank für das geschenkte neue Leben! Und seit jener Stunde kann ich es nicht mehr ertragen, dass man das Lebensrecht eines Kindes vor der Geburt nicht für voll nimmt und so tut, als ob man über diesen im behüteten Raum des Mutterleibes heranwachsenden Menschen fremdbestimmen, verfügen dürfte. Nein, mein Sohn war schon vor der Geburt ein Mensch, voller Würde und mit vollem Lebensrecht, auch wenn ich ihn noch nicht sehen konnte. Wäre ich noch nicht vom Lebensschutz auch für Ungeborene überzeugt gewesen, am jenen 6. und 7. Januar 1976 wäre ich es geworden.

Und nicht nur nebenbei: Die Schmerzen meiner Frau und Mutter meines Sohnes mitzuerleben hat mich auch noch etwas anderes gelehrt: Höchste Achtung vor jeder Mutter, die ja ihr eigenes Leben riskiert, um Neues Leben zu gebären. Die Risiken und Nebenwirkungen stehen da nicht einfach schwarz auf weiß in der Verpackungsbeilage sondern sie stehen leibhaftig vor einem.

Der gesellschaftliche Undank gegenüber den Müttern geht mir nicht nur auf den Keks. Er ist gemein, ärgerlich, boshaft, dumm, ja wirklich auch intellektuell eine schwache Leistung. Denn wenn der von Alexander Mitscherlich vor Jahrzehnten schon diagnostizierten „vaterlosen Gesellschaft“ auch noch eine „mutterlose Gesellschaft“ folgt, werden wir als kinderlose Gesellschaft zu einer zukunftslosen Gesellschaft. Ohne Mütter stirbt die Welt! Darum: Muttersein ist die wichtigste nachhaltigste zukunftsorientierteste Berufsaufgabe, die es überhaupt gibt.

Knapp vier Jahre später saß ich am Sterbebett meines 37-jährigen Bruders. Innerhalb weniger Wochen raffte ihn eine heimtückische Haarzellenleukämie hinweg. Die letzten Atemzüge vergesse ich nicht. „Jetzt ist es aus“, kam mir über die Lippen! Die Ärzte konnten ihm nicht helfen. Die Operation, die ihm noch einige Jahre Leben ermöglichen sollte, endete tödlich. Er wachte nicht mehr aus der Narkose auf.

„Der Herr hat’s gegeben, der Herr hat’s genommen“, sagte Hiob angesichts des Todes seiner Kinder! So schwer es dann auch ist – so wahr ist es! Gott ist der Geber des Lebens! Wir können keine Menschen machen! Wir haben es nicht in der Hand! Auch wenn er uns organisch dazu ausgestattet hat, dass wir Kinder zeugen und gebären können – ob es geschieht, ist dann doch seine Sache. Die zunehmende Zeugungs- und Gebärunfähigkeit und damit verbundene ungewollte Kinderlosigkeit spricht Bände!

Und wir können keine Elle unserer Lebenslänge zugeben, auch bei aller gesunden Lebensweise, Diät, Kuren und Fitnessprogramme. ER, der HERR, gibt das Leben und er nimmt es, zu der Zeit, wenn er es will, ob wir das verstehen oder nicht!

Gott ist der Herr des Lebens – darum dürfen sich Menschen nicht an ihm vergreifen! Wenn und weil Gott selbst das Leben schenkt und nimmt, müssen wir alles dran setzen, dass sich die Menschen nicht zum Herrn des Lebens aufschwingen.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes nach der Katastrophe des 3. Reiches mit seiner Menschenverachtung und Menschenvernichtung formuliert (Artikel 1 des Grundgesetzes). Und sie haben dazu gesetzt: „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt…..Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrheit…“ (Artikel 1 und 2). Und das ist wirklich gut so!

Weil die Würde des Menschen in den zurückliegenden 12 Jahren mit Füßen getreten worden war, wollte man diesem Grundsatz ein solches Gewicht geben (Ich empfehle übrigens gerne die Lektüre des Grundgesetzes, das frei nach Martin Luther wie bei den apokryphischen Schriften zwar „der Heiligen Schrift nicht gleich zu achten, aber doch nützlich zu lesen“ ist. Mindestens die ersten 19 Artikel der Grundrechte sind Pflichtlektüre!). Man hat darum den Artikel 1 mit seiner Würde-Bestimmung als unabänderlich erklärt.

Das war nicht wirklich neu, musste aber neu auf den Leuchter gestellt werden. Immerhin hat schon das Preußische Landrecht 1794 festgelegt: „§ 10: Die allgemeinen Rechte der Menschheit gebühren auch den noch ungeborenen Kindern schon von der Zeit ihrer Empfängnis.“ „§ 11: Wer für schon geborene Kinder zu sorgen schuldig ist, der hat gleiche Pflichten in Ansehung der noch im Mutterleibe befindlichen.“ Ich wünschte mir, dass wir in unserer Bildungseuphorie wenigstens wieder soweit kämen wie unsere Vorfahren 1794 schon waren! Und von daher ist es natürlich in sich nur logisch, dass nach § 1923 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches, das am 1. Januar 1900 in Kraft trat, auch schon ein ungeborenes Kind die Erbfähigkeit besitzt! Und es ist auch logisch, dass die strafrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem so genannten Schwangerschaftsabbruch im 16. Abschnitt des Strafgesetzbuches unter der Hauptüberschrift „Straftaten gegen das Leben“ eingeordnet sind, zusammen mit Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, Völkermord und fahrlässiger Tötung (§§ 211 - 222).

Die Möglichkeit künstlicher Befruchtungen machte es nötig, der Frage nachzugehen, ab wann ein Mensch ein Mensch ist. Das 1990 in einer Sternstunde des Deutschen Bundestags verabschiedete Embryonenschutzgesetz hält fest, dass menschliches Leben ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle strafrechtlichen Schutz genießt.

Bei der natürlichen Empfängnis ist es klar, dass nach der Zeugung eines Kindes – im besten Sinne des Wortes gemeint – nichts mehr aufzuhalten ist. Das Reden von einer „Nachverhütung“ ist nichts anderes als eine Vernebelung der Tatsachen. Denn die „Pille danach“ ist natürlich nicht so intelligent, dass sie im Körper der Mutter zwar eingebrachten Samen bei der Zeugung hindern oder die Eizelle beim Empfang des Samens verhindern, aber das Stoppschild beachten würde, wenn Same und Eizelle schon zueinander gefunden hätten und auf dem Weg zur Einnistung in die Gebärmutter sind. Die „Pille danach“ hat also auch das Potential nach der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle zuzuschlagen und das bereits entstandene menschliche Leben zu vernichten.

Gott ist der Herr des Lebens. Es ist höchste Zeit, dass wir das Märchen überzogener Selbstbestimmung des Menschen entmythologisieren. Keiner von uns hat sich selbst dazu entschlossen zu leben. An unserer eigenen Entstehung war keiner mit eigener Willensbildung beteiligt. Und das ist gut so! Darum ist es aber doch nur folgerichtig, dass es auch keinen selbstbestimmten Tod gibt. Wir sterben, wenn uns der lebendige Gott das Leben, das er uns geschenkt hat, wieder aus der Hand nimmt. Darum müssen wir ohne Wenn und Aber beim Nein bleiben dazu, dass Menschen selbst über ihr Lebensende bestimmen wollen. Darum muss es beim Nein bleiben zur Tötung, auch wenn sie sich unter dem scheinbar barmherzigen Begriff der Sterbehilfe tummelt. Und darum müssen wir auch Nein sagen zur Beihilfe zur Selbsttötung, nicht nur wenn sie gewerblich geschieht, nicht nur, wenn sie organisiert geschieht. Die häufigste Gewaltform ist – nach allen Schätzungen – die häusliche Gewalt. Fachleute gehen z.B. davon aus, dass 7 % alter Menschen Gewaltakte aus dem häuslichen Umfeld erleben. Dass man angesichts dessen meint, gerade im Falle von Beihilfe zur Selbsttötung den privaten Bereich aus der Strafandrohung außen vorhalten zu sollen, ist sehr kurzsichtig, oberflächlich und darum unverantwortlich.

Ja, bisher denken die Menschen: So etwas tut man nicht. Wenn aber erst einmal – was zwingend nötig geworden ist – die organisierte Beihilfe strafrechtlich geahndet wird, dann wird sich die Meinung durchsetzen, dass man im privaten Bereich durchaus nachhelfen darf. Darum brauchen wir, wie in Österreich, auch die Strafbewehrung jeglicher Beihilfe zur Selbsttötung. Der weiteren Privatisierung von Tötungshandlungen müssen wir entgegen wirken.

Obwohl es mich reizt, die Gunst der Stunde zu nützen („Der Herr hat Sie in meine Hand gegeben“), hüte ich mich davor, jetzt mein ganzes Programm für mehr Lebensschutz in Deutschland ausführlich zu entfalten. Man könnte es sich einfach machen und sagen:

In einer rechtsstaatlichen Gesellschaft müssen die Ausnahmen von der Strafbewehrung bei Tötungsdelikten entfallen. Nur im Falle der Notwehr, kann und muss die staatliche Gemeinschaft von der Bestrafung absehen.
Ich bin Realist und weiß, dass das nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann. Darum erlaube ich mir, Ihnen aber ein 10-Punkte-Programm für mehr Lebensschutz wenigstens zu benennen:

1. Die medizinische Indikation muss wieder eine rein medizinische werden. Dass während der Schwangerschaft prognostizierte Krankheiten oder Behinderungen zu einer Selektion führen, die fast automatisch mit der Vernichtung dieses Menschen beendet werden, dürfen wir nicht akzeptieren. Schon die Gleichberechtigung Behinderter fordert dies zwingend.

2. Dass solches Töten massenhaft im Privaten unter Menschen abgemacht wird und ohne öffentliche Aufmerksamkeit geschieht, darf ein Rechtsstaat nicht hinnehmen. Ungeborene Kinder sind Rechtsträger und Menschen, denen die Menschenwürde nicht abgesprochen werden darf. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass sie ein Erbrecht haben. Was sagen wir denn, wenn eine Mutter ein Kind abtreibt, weil sie ihr Erbe des Mannes nicht mit ihrem Kind teilen will? – Wir sagen natürlich nichts, weil wir es nie erfahren, weil alles privat entschieden wird. Wir müssen deutlich machen: Wenn unsere Gesellschaft entgegen aller Vernunft und Rechtssetzung und gegen Gottes Gebot unbedingt Kinder töten will – dann muss das mindestens in einem ordentlichen Rechtsverfahren geschehen. Es müsste also ein fairer Prozess stattfinden, wo meinetwegen die Mutter oder der Vater beantragt, dass das Kind im Mutterleib getötet werden darf. Vater oder Mutter müssten freilich auch die gegenteilige Position einnehmen dürfen. Und wenn dies nicht geschieht müsste von Amts wegen ein Vormund für das im Mutterleib lebende Kind bestellt werden, das für dessen Recht streitet – im Falle des Erbrechts ist es so; wieviel mehr sollte es beim Recht auf Leben sein! Wenn dann ein Gericht zur Auffassung gelangt, dass dieses Kind zu beseitigen der richtige Weg zur Konfliktlösung sei, dann würde das geschehen können. Ich weiß: Juristen und Richter erschaudern über diesem Gedanken. Aber dann würde endlich die unheimliche Heimlichkeit genommen. Unrecht muss ans Licht gebracht werden! Dann würden Menschen bei ihren Verantwortungen gepackt werden können. Heute oder eines Tages von unseren Nachkommen, so wie wir heute ja auch das Unrecht in der Geschichte offenbar viel besser beurteilen können als das heutige Unrecht, das wir selbst tun oder zulassen. Wird aber das Deutsche Volk vorher ausgestorben sein – wir tun ja viel dafür, dass das geschieht und nichts sinnvolles dagegen – dann könnten wenigstens die anderen Völker nachträglich über uns zu Gericht sitzen und vielleicht aus der Geschichte des Untergangs des Deutschen Volkes lernen.

3. Wir dürfen uns nicht länger für dumm verkaufen lassen. Es wird nämlich alles getan, dass das wahre Ausmaß der Abtreibungsmentalität nicht bekannt wird. Es gibt keine Plausibilitätsprüfung der Bundesstatistik und es scheint niemand zu stören, dass mehr Abtreibungen staatlich abgerechnet als beim Statistischen Bundesamt gemeldet werden.

4. Die Finanzierung von Abtreibungen aus öffentlichen Mitteln muss ein Ende haben. Gar nicht nur wegen der Finanzmittel sondern wegen der Frage von Freiheit und Verantwortung. Es kann ja nicht sein, dass Väter im Falle einer ungewollten Schwangerschaft, die sich dann zu einem Ja zur Geburt durchringen – „das ist dumm gelaufen, aber jetzt stehe ich dazu und der Mutter bei“ - 25 Jahre Unterhalt bezahlen und so Verantwortung übernehmen und verantwortungslose Männer, die zwar eine Frau schwängern, sich aber dann aus dem Staub machen, nicht belangt werden und nicht wenigstens die Folgekosten aufbringen müssen.

5. Ich bitte darum, endlich die Folgen der Abtreibung für Frauen nicht mehr unter dem gewollten Schweigemantel zu belassen sondern offen zu legen. Denn die schon erwähnte Claudia Nolte hatte schon Recht als sie im Deutschen Bundestag darauf hinwies „Das 2. Opfer ist immer die Frau!“ Die psychischen und die daraus auch folgenden medizinischen Folgen müssen endlich offen benannt werden, die übrigens neben dem furchtbaren Leid der Frauen auch die Gesellschaft ein Vermögen kosten. Auch hier muss im Prinzip gelten: Der Verursacher bezahlt.

6. Ich bitte die Evangelischen Kirchen dringend, nicht mehr länger an einem Beratungsverfahren teilzunehmen, dass nachweislich nicht zum Erfolg eines höheren Lebensschutzes geführt hat, aber wesentlich zum Verlust des Rechtsbewusstseins und das todbringende Unrechtsystem manifestiert. Die Katholische Kirche hat lange gebraucht, um dies zu verstehen oder mindestens zu akzeptieren. Wir Protestanten könnten hier ökumenisch die Lernenden sein.


7. Es wird viel von der Notwendigkeit und Wertschätzung des Ehrenamtes geredet. Aber ehrenamtliche Berater (auch solche, die hauptamtlich ohne die Ausgabe von Beratungsscheinen arbeiten) haben kein Antragsrecht auf Mittel aus der „Bundesstiftung für Mutter und Kind“. Das müsste doch geändert werden können, weil gerade jene, für die Abtreibung nie ein Ausweg sein kann, von Herzen dazu helfen wollen, dass Schwangere nicht nur guten Rat sondern aktiven – auch materiellen Beistand – bekommen. Und weil viele „professionelle Beratungsstellen“ die ehrenamtlichen Lebensschützer nicht mögen, sind sie auch nicht bereit, hier unterstützend einzutreten und dann Hilfe abzuwickeln. Darum setzen „unsere Leute“ anstelle öffentlicher Mittel auch noch private Spendenmittel ein. Das tun sie ja aus großer Überzeugung. Aber das ist doch wirklich ein nicht hinzunehmender Anachronismus.

8. Die Erfahrungen der Lebensschutzgruppen müssen nutzbar gemacht werden. Bei uns sammeln sich viele Erfahrungen von Schwangeren, die von ihrem Umfeld gedrückt und zur Abtreibung gedrängt und oft geradezu genötigt werden. Aber es ist so – ich bitte mir den Vergleich nachzusehen – wie im ganzen Bereich der Prostitution. Der Zwang ist so groß, dass keine Anzeigen erstattet werden (können). Die faktische Anerkennung der Abtreibungen als „rechtmäßig“ macht schwangere Frauen so erpressbar – wie das verheerende Prostitutionsgesetz. Angetreten für die Freiheit werden mit Hilfe dieser Gesetze Frauen in die Unfreiheit getreten.

Ich schließe mit zwei Vorschlägen zur Hebung des Bewusstseins, dass einem ungeborenen Kind volle Menschenwürde zukommt. Sie soll Schwangeren bei Feststellung der Schwangerschaft die früher selbstverständliche Gratulation des Arztes (heute kommt eher die Frage: „Wollen Sie das Kind?“) zwei positive Erfahrungen vermitteln: Mehr Zeit und mehr Geld!

9. Mein Vorschlag ist, den Mutterschutz auszuweiten. 6 Wochen vor der Entbindung sind eine zu enge Frist, zumal ja sehr viele Kinder ohnehin auch noch früher als errechnet zur Welt kommen. Nach Feststellung der Schwangerschaft sollen Schwangere den Beginn des Mutterschutzes selbst bestimmen können. Das wäre eine positive Erfahrung. Außerdem wäre das ein Zeichen für „Vorfahrt für das Kind“ anstelle der ständigen „Vorfahrt für die Wirtschaft“.

10. Die Synode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg hatte schon vor Jahren eine Resolution verabschiedet, das Kindergeld auch schon während der Schwangerschaft auszubezahlen. Stellen Sie sich vor, Schwangere müssten sich nicht mehr rechtfertigen dafür, dass sie nicht aufgepasst haben sondern sie könnten ihren Kollegen am Tag nach dem Arztbesuch mitteilen: „Übrigens: Ich gehe am nächsten 1. in den Mutterschutz und freue mich schon auf die sechs Monate der Vorbereitung auf mein Kind. Und ich habe seit gestern mehr Geld in der Tasche. Der fehlende Glückwunsch angesichts der Schwangerschaft braucht eine öffentliche Kompensation.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn die Würde des Menschen unantastbar sein und bleiben soll, dann muss man doch u.a. fragen:

1. Warum lassen wir es zu, dass mehr als 100.000 Menschen jährlich nicht das Licht der Welt erblicken?

2. Warum kämpfen wir gegen Hunger, Armut, Krankheit, Seuchen, Vogelgrippe und vieles mehr, wenn die Zahl der im Mutterleib Getöteten mit über 40 Millionen jährlich mehr als doppelt so hoch ist, selbst wenn man noch Aids-Tote, Unfalltote, Tote durch Terroranschläge und durch Naturkatastrophen hinzu zählt? Ja, ich weiß, es ist political inkorrekt Tote gegen Tote aufzurechnen. Aber müsste nicht doch auch die Quantität verhinderbarer Todesfälle auch die Quantität und Qualität unserer Anstrengungen bestimmen?

3. Warum liegen wir den Regierenden und Medienmachern nicht in den Ohren mit dem Anliegen, gegen die schlimmste Menschenrechtsverletzung endlich entschlossen vorzugehen?

Solange noch jährlich mehr als 100.000 lebende Kinder durch die Hand von Ärzten und auf Kosten der Allgemeinheit durch die vorsätzliche Tötung daran gehindert werden, das Licht der Welt zu erblicken und den Tag der Geburt lebend zu erleben, dürfen und werden wir nicht schweigen. Dieser größte Skandal von Menschenrechtsverletzungen erster Ordnung darf nicht im Dschungel der Medien untergehen und von Politikern und Kirchenleitern übergangen werden. Dafür werden wir auch weiterhin gemeinsam sorgen müssen.

Ich danke Ihnen!

Hartmut Steeb über Lebensschutz, Utopien, die Wirklichkeit werden und "100.000plus"


Foto Hartmut Steeb (c) Evangelische Allianz in Deutschland


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Lesermeinungen

  9. Juli 2014 
 

Kein Widerspruch

Der unterstellte Widerspruch aus dem ersten Absatz (54 Prozent betrachten traditionelle Familien als beste Umgebung für Kinder, 57 Prozent befürworten Adoptionsrecht von homosexuellen Partnerschaften) ist keiner und die Folgerung nicht stichhaltig: Auch wer die Mercedes S-Klasse für das beste Auto hält, fährt selber vielleicht doch VW Golf. Ein Kompromiss halt, wenn das Ideal nicht erreichbar ist. Vielleicht haben die 57 Prozent gedacht, zwei Mütter seien immer noch besser als in einem Heim zu leben.

Viel gravierender ist aber, dass das Problem der zahlreichen alleinerziehenden Elternteile nicht berücksichtigt wird. Hier wird aufgrund der enormen Anzahl der betroffenen Kinder, die oft aufgrund paralleler Berufstätigkeit vernachlässigt werden, viel größerer Schaden angerichtet. Wer denkt an sie?


1
 
 antony 9. Juli 2014 

Geniale Vorschläge!

Wir haben hier vor Ort ein kleines Lebensschutz-Netzwerk mit lockerer Verbindung zur Wahlkreisabgeordneten. Ich werde gleich mal den Vorschlag machen, dass wir Hartmut Steebs 10-Punkte-Plan zumindest mal mit ihr diskutieren.


5
 

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