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| Bistum Trier erlegt Priester gemeinnützige Arbeit aufvor Minuten in Deutschland, keine Lesermeinung Das Bistum Trier hat einen wegen Unterschlagung von Spendengeldern und Betrugs rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilten Priester seines Amtes als Mitarbeiter eines Pfarrers enthoben und ihm 180 Tage gemeinnützige Arbeit auferlegt. Trier (kath.net/KNA) Das Bistum Trier hat einen wegen Unterschlagung von Spendengeldern und Betrugs rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilten Priester seines Amtes als Mitarbeiter eines Pfarrers enthoben und ihm 180 Tage gemeinnützige Arbeit auferlegt. Zudem ist ihm bis auf weiteres die Verwaltung kirchlichen Vermögens untersagt, wie das Bistum am Mittwoch in Trier nach Abschluss der kirchenrechtlichen Untersuchung mitteilte. Sie war nach dem Ende der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen eingeleitet worden. Der Priester akzeptiere die Entscheidung, so das Bistum. Er werde die Pfarreiengemeinschaft in der Eifel verlassen und den gemeinnützigen Dienst ableisten. Anschließend werde ihm eine neue priesterliche Aufgabe zugewiesen. Nach Angaben des Bistums ist dem Geistlichen derzeit die Ausübung seines Priesteramtes erlaubt, etwa zur Aushilfe. Für den in der Pfarreiengemeinschaft entstandenen finanziellen Schaden ist das Bistum nach eigenen Angaben in Vorlage getreten. Der Priester werde die Summe dem Bistum erstatten, hieß es. Der Geistliche hatte sich in Absprache mit dem Bistum selbst angezeigt. Das Bistum war von der Pfarrei über den Verdacht der Veruntreuung informiert worden und hatte zunächst eine Revision durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Bücherprüfung stellte es der Staatsanwaltschaft zur Verfügung. (C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuBistum Trier
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