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Ärzteverbände: Schweigepflicht steht zu Recht unter Schutz

31. März 2015 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen
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Trotz des Flugzeugunglücks: Mediziner warnen davor, an der ärztlichen Schweigepflicht zu rütteln. Der Hartmannbund regt an, Krankschreibungen ohne Diagnosedetails bei bestimmten Berufen direkt an den Arbeitgeber zu übermitteln.


Berlin (kath.net/KNA) Ärzteverbände mahnen zur Vorsicht angesichts einer geforderten Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht nach dem Flugzeugabsturz. «Die bislang bekannt gewordenen Hintergründe des schrecklichen Flugzeugabsturzes vom vergangenen Dienstag dürfen nicht zu vorschnellen politischen und rechtlichen Entscheidungen verleiten», sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, am Montag in Berlin. Die ärztliche Schweigepflicht und das verfassungsrechtlich geschützte Patientengeheimnis seien «ein hohes Gut» und Menschenrecht, betonte Montgomery.

Die Ärzteorganisation Hartmannbund bekräftigte, dass die ärztliche Schweigepflicht zu Recht unter besonderem Schutz stehe. «Sie darf auch zukünftig grundsätzlich nicht in Frage gestellt werden», forderte der Vorsitzende Klaus Reinhardt. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass Patienten sich ihrem Arzt nicht mehr öffneten oder ihn erst gar nicht aufsuchten. Auch der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn warnte in der «Rheinischen Post» (Dienstag) vor Änderungen bei der ärztlichen Schweigepflicht «aus spekulativen Annahmen heraus».


Der Vorsitzende des Hartmannbundes Reinhardt schlug indes eine neue Vorgehensweise bei Krankschreibungen vor. Er könne sich vorstellen, bei Berufen «mit hohem, theoretischem Gefährdungspotenzial» - etwa Pilot - eine Krankschreibung ohne Diagnosedetails vom Arzt umgehend elektronisch an den Arbeitgeber weiterleiten zu lassen.

Ärzte müssen nach dem Berufsrecht der Ärztekammern der Länder über Informationen zu ihrem Patienten schweigen, auch über dessen Tod hinaus. Diese Regel umfasst auch schriftliche Mitteilungen des Patienten, Aufzeichnungen, Röntgenaufnahmen und sonstige Untersuchungsbefunde, wie die Bundesärztekammer erklärte. Ärzten drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen, wenn sie ihre Schweigepflicht brechen.

Laut Berufsrecht dürfen Ärzte jedoch Auskunft geben, wenn sie von der Schweigepflicht entbunden wurden oder falls es darum geht, ein höheres Rechtsgut zu schützen. Dazu zähle die Gefahr für Leib und Leben Dritter, so die Erklärung der Ärztekammer. Diese Entscheidung könne jedoch nur bei «ganz konkreten Anhaltspunkten» nach gründlicher Prüfung und im Einzelfalls getroffen werden. Primär müsse der Arzt versuchen, den Patienten von der Gefährdung anderer abzubringen. Reinhardt betonte, dass es extrem schwierig sei, eine objektive Einschätzung über eine fremdgefährdende oder suizidale Situation eines Patienten zu treffen.

Am vergangenen Dienstag war die Linienmaschine der Lufthansa-Tochter Germanwings auf ihrem Flug von Barcelona nach Düsseldorf in Südfrankreich abgestürzt. Dabei kamen alle 144 Passagiere sowie die sechs Besatzungsmitglieder ums Leben. Laut den bisherigen Ergebnissen der Ermittler soll der Copilot das Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht haben. Ersten Erkenntnissen zufolge war der 27-Jährige am Unglückstag krankgeschrieben und hatte dies vor seinem Arbeitgeber verheimlicht. Medienberichten zufolge soll der Copilot an einer psychischen Erkrankung gelitten haben.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Hibiskus 31. März 2015 
 

Es gibt Grenzen

Die hier vorgetragenenen Meinungen sind in Grenzen zu akzeptieren. Es gibt aber Berufe, in denen Menschen Anspruch auf einen uneingeschränkten Schutz haben. So wie niemals eine bekannt defekte Mschine starten darf, so wenig kann eine Person mit erkannten psychischen Problemen niemals Pilot werden. Hier fehlt es an den grundsätzlichen Eignungsvoraussetzungen. Dies gilt auch für später erkannte Neigungen. In dem hier vorliegenden Fall alles Leid mit der ärztlichen Schweigepflicht zu rechtfertigen müssen die Betroffenen als zynisch empfinden. - Welcher Säufer bekommt einen Führerschein? Jeder Selbstmörder aber eine Pilotenschein!

Alle von der Verfassung und Moral gewährten Rechte habe ihre Grenze im Lebensrecht jedes andern. Der Staat und alle Bürger sind verpflichtet, diesen Schutz zu gewähren. Nicht jeder kann alles haben.
Es ist gut, auf den möglichen Tod vorbereitet zu sein. Die meisten Menschen tragen aber auch Verantwortung für andere. Sich nach der hier vertretenen Meinung noch in ein Flugz


0
 
 Ehrmann 31. März 2015 

Ärztliche Schweigepflicht

Sie ist vor allem wichtig, damit ein Patient Vertrauen haben kann, daß nichts aus der Ordination nach außen dringt - die Alternative: man hört garnicht, welche Probleme bestehen. Bei Bedrohung anderer: Anforderung der Akzeptanzbestätigung der Krankmeldung durch den Arbeitgeber. (ev. mit dem Zusatz "dringend!" Aber weiterhin ohne Diagnose).


1
 
 MariaAnna 31. März 2015 
 

Freiheit?

Ich wundere mich, welche Vorschläge seit Tagen zur Prävention eines solchen Unglücks öffentlich gemacht werden. Da wird der gläserne Mensch gefordert, 24 Stunden am Tag soll überwacht und gegängelt werden, der jetzt schon ausufernde Bürokratenstaat soll die völlige Macht über den Menschen erhalten. Ich würde mir ein Einhalten wünschen, vernünftiges Nachdenken und letztendlich Erkennen der Endlichkeit des Lebens und auch Unvorhersagbarkeit des menschlichen Verhaltens. Es können und sollen nicht alle Unwägbarkeiten des Lebens vom Staat aufgefangen werden, sonst lebten wir in einer Diktatur! Meine Lehre aus dem Absturz: lebe vorbereitet auf deine letzte Stunde, sie kann jederzeit kommen.


7
 
 Stephaninus 31. März 2015 
 

Typisch für unsere Politik

Die Diskussion mit der "Aufweichung" des Arztgeheimnisses ist leider typisch für die herrschende politische Kultur, die sich weitgehend von Emotionalität (manchmal fast Hysterie) und Populismus leiten lässt. Meist wird das Ende oder die langfristigen Folgen nicht bedacht. So wird dann ein Problem durch das Produzieren eines neuen "gelöst". Ganz ähnlich verhält es sich mit dem Familienrecht, wo die Ehe von Mann und Frau nun, damit nur ja keiner benachteiligt werde, immer mehr relativiert wird, ohne zu bedenken, was die Spätfolgen sein könnten.


2
 
 Chris2 31. März 2015 
 

Funktioniert nicht

Jede (weitere) Aufweichung würde zwar kurzfristig einige Erfolge bringen, aber (den Datenschutz untergraben und) langfristig die Gefährdungslage sogar noch erhöhen: Gerade die "schwierigen Fälle" würden sich keinem Arzt mehr anvertrauen, da sie annehmen müssten, dass noch am gleichen Tag die Polizei vor der Tür steht. Der Dampkessel würde also ohne jedes Ventil im eigenen Saft weiterkochen, bis es am Ende so richtig knallt...


4
 

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