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| Sensburg: 'Den Tod nicht verfügbar machen'10. September 2015 in Interview, keine Lesermeinung Schon eine Ausnahmeregelung würde für das Lebensende einen neuartigen Entscheidungshorizont eröffnen, warnt der Bundestagsabgeordnete Prof. Patrick Sensburg (CDU) im kath.net-Interview zu Sterbehilfe-Gesetzentwürfen. Von Petra Lorleberg Berlin (kath.net/pl) Schon eine Ausnahmeregelung für den durch Angehörige oder Ärzte assistierten Suizid würde für das Lebensende einen völlig neuartigen Erwartungs- und Entscheidungshorizont eröffnen. Wenn lebenserhaltende Therapie und unterstützter Selbstmord als gleichwertige Alternativen gesehen werden, wird der Patient, der sich für die Lebenserhaltung entscheidet, den Angehörigen und der Gesellschaft gegenüber dafür begründungspflichtig. Es darf nicht ein Gesetz vorgelegt werden, das den Tod jederzeit verfügbar macht. Darauf wies der Bundestagsabgeordnete Prof. Patrick Sensburg (Archivfoto) im kath.net-Interview hin. Der CDU-Politiker hat gemeinsam mit den Abgeordneten Thomas Dörflinger und Hubert Hüppe einen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe vorgelegt. Dieser Entwurf war als einziger im Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages nicht kritisiert worden, die anderen drei Gesetzentwürfe hatte der Wissenschaftliche Dienst als nicht verfassungskonform eingestuft. Sensburg stellte gegenüber kath.net weiter fest: Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes kann die Diskussion nun nochmals auf besondere Weise voranbringen und ich hoffe, dass mehr Abgeordnete nun unseren Entwurf unterstützen. kath.net: Im Ringen um die Sterbehilfegesetzgebung hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages jeden Gesetzentwurf außer dem von Ihnen vertretenen sehr empfindlich kritisiert. Hat Sie dies überrascht? MdB Prof. Patrick Sensburg: Die Regeln zur Suizidbeihilfe müssen klar und hinreichend formuliert werden, so wie das im Entwurf Sensburg/Dörflinger/Hüppe der Fall ist. Dass die anderen Regelungen, die an vielen Stellen etwas ungenau sind, diese Kriterien nicht erfüllen, hat mich nicht überrascht. Die hauptsächliche Kritik richte ich aber gegen den Inhalt der anderen Entwürfe. kath.net: Bisher hatten manche Beobachter dem Entwurf von Brand/Griese die größten Chancen zugesprochen und immerhin sprach sich dieser Entwurf bereits deutlich gegen organisierte Sterbehilfe aus. Warum halten Sie diesen Entwurf doch nicht für ausreichend? Sensburg: Der Entwurf Brand/Griese regelt letztlich nur das Verbot der organisierten Sterbehilfe. Das bedeutet aber, dass ein junger Mensch, der gerade an Liebekummer leidet, ein Sterbemittel erhalten kann. Und dies obwohl sein Schmerz vielleicht wirklich nur vorübergehend ist. Manchmal ist das nur ein spontaner Wunsch. Hier darf nicht ein Gesetz vorgelegt werden, das den Tod jederzeit verfügbar macht. kath.net: Die Abgeordneten sind in einer Phase der Entscheidungsbildung, ebenso wird das Thema Sterbehilfe ja auch in unserer Gesellschaft durchaus aufmerksam diskutiert. Könnte aus der Kritik des Wissenschaftlichen Dienstes eine weitere Sensibilisierung für das Thema und für die Achtung vor dem Leben erwachsen? Sensburg: Das Thema Suizidassistent ist ohnehin ein sehr wichtiges Thema in der Gesellschaft. Interessanterweise sind 93 Prozent der Bürger der Ansicht, es wäre verboten, Suizidbeihilfe zu leisten. Recht und Rechtsempfinden klaffen in dieser Frage also weit auseinander. Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde dieses Thema diskutiert. Wir nehmen die Ansätze aus der letzten Legislaturperiode wieder auf und versuchen, Rechtsgefühl und tatsächliche rechtliche Regelung wieder zusammenzubringen. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes kann die Diskussion nun nochmals auf besondere Weise voranbringen und ich hoffe, dass mehr Abgeordnete nun unseren Entwurf unterstützen. kath.net: Was benennen Sie als die Vorzüge des Entwurfes, den Sie mit den Bundestagsabgeordneten Dörflinger und Hüppe ausgearbeitet haben? Immerhin wurde ja vom Wissenschaftlichen Dienst kein Jota an ihm kritisiert! Sensburg: Unser Entwurf richtet sich grundsätzlich gegen eine Erlaubnis zur Hilfe beim Selbstmord. In den meisten Fällen wird die Verantwortung auf den Arzt geschoben werden, wenn Angehörige den Tod eines Familienmitglieds in der letzten Lebensphase wollen. Sie selber werden nur in seltenen Fällen selbst das Sterbemittel auswählen wollen und es dann so zur Verfügung stellen, wie es mit Blick z.B. auf eine Krankheit notwendig ist. Nicht der Sterbende wird dann die Entscheidung treffen, sondern der Arzt, ob er ein Sterbemittel zur Verfügung stellt oder nicht. Dies entspricht aber nicht dem Berufsverständnis von Ärzten. Sie wollen heilen, nicht töten. Nach welchen Kriterien soll ein Arzt denn auch die Entscheidung treffen? In den übrigen Gesetzesentwürfen steht hierzu nichts und das jeweilige Einzelschicksal lässt sich in einem Gesetz, das immer generell-abstrakt ist, ja auch nicht regeln. All dies spricht für ein grundsätzliches Verbot, wenn man den Lebensschutz ernst nimmt und nicht mit Begriffen, wie Selbstbestimmtheit täuscht. kath.net: Was antworten Sie jemandem, der Ihren Entwurf als zu streng empfindet? Warum soll die Gesellschaft eigentlich die Frage des Selbstmordes nicht einfach jedem frei überlassen? Ein jeder möchte doch möglichst selbstbestimmt leben Sensburg: Der Entwurf spricht sich grundsätzlich gegen die Hilfe beim Selbstmord aus. Damit ist er nicht streng, sondern konsequent. Schon eine Ausnahmeregelung für den durch Angehörige oder Ärzte assistierten Suizid würde für das Lebensende einen völlig neuartigen Erwartungs- und Entscheidungshorizont eröffnen. Wenn lebenserhaltende Therapie und unterstützter Selbstmord als gleichwertige Alternativen gesehen werden, wird der Patient, der sich für die Lebenserhaltung entscheidet, den Angehörigen und der Gesellschaft gegenüber dafür begründungspflichtig. Mit seiner Entscheidung verursacht er in der Folge nämlich weitere Kosten für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und belastet seine Familie. Das Leben wird nur noch eine von zwei möglichen Alternativen, zwischen denen er entscheiden soll. Dieser Erwartungs- und Entscheidungshorizont eröffnet sich für den Betroffenen in einer gesundheitlichen Lage, in der er schwach und an der Grenze seiner Entscheidungsfähigkeit angelangt ist. kath.net: Wie beurteilen Sie die öfter gehörten Warnungen, dass schon eine behutsame Öffnung im Bereich Sterbehilfe einen kaum überschaubaren Rattenschwanz gefährlicher Konsequenzen nach sich ziehen werde? Welche Erfahrungen macht man in Nachbarländern mit in diesem Bereich liberaleren Gesetzgebungen, etwa Niederlande und Belgien? Sind diese Erfahrungen auch für unser Land aufschlussreich? Sensburg: Am Beispiel Holland sehen wir, wie unbefriedigend gesetzliche Regelungen sein können und dass sie mehr Unsicherheiten schaffen, als Klarheiten zu bringen. Aufgrund der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe, wie auch der Suizidassistenz, kommt es hier zu immer mehr Fällen. Die Suizidprävention nimmt im Gegenzug ab. Durch ein Verbot der Hilfe beim Selbstmord werden die Zahlen in Deutschland, wie in vielen anderen europäischen Ländern, gering bleiben. Gleichzeitig wollen wir die Suizidprävention ausbauen. Es gibt beispielweise in Deutschland immer noch keine 24h-Hotline für Suizidgefährdete, die auch tatsächlich immer erreichbar ist. Petra Lorleberg auf Twitter folgen! EWTN Reporter - Patrick Sensburg (CDU) zur Sterbehilfe-Debatte im Bundestag (Juli 2015) Foto MdB Prof. Sensburg © Patrick Sensburg Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. 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