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Schweizer Bischöfe gegen liberalisiertes Drogengesetz

18. Juni 2003 in Schweiz, keine Lesermeinung
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Ziel und Wille, eine Abstinenz zu erreichen, sei in der Gesetzesvorlage "nicht mehr sichtbar", die lebenslängliche Abhängigkeit von Schwerstsüchtigen werde nicht ernstgenommen, kritisieren die Bischöfe.


Schweiz (www.kath.net) Die geplante Liberalisierung der SchweizerDrogengesetzgebung wird von den Schweizer Bischöfen heftig kritisiert. Ineinem Brief an den Nationalrat betont die Schweizer Bischofskonferenz (SBK),dass das vom Ständerat bereits verabschiedete Gesetz die Drogenkontrolle inanderen Ländern unterminiere. In der vorliegenden Gesetzesvorlage seiaußerdem "das Ziel und der Wille, eine Abstinenz zu erreichen, nicht mehrsichtbar", kritisieren die Bischöfe. "Es muss deswegen davon ausgegangenwerden, dass die Gesetzgeber das Ziel der Abstinenz aufgegeben haben." Diessei "unverständlich".

Die Bischöfe seien sich im Klaren darüber, dass die "Cannabisfrage" von derSuchtproblematik - besonders auch im Zusammenhang mit schweren Drogen -unterschieden werden müsse. Oft werde im Zusammenhang mit der möglichenLegalisierung von Cannabis auf die Problematik des Alkoholismus aufmerksamgemacht. "Die Bischöfe sind sich bewusst, dass der übermässige Konsum vonAlkohol ebenso eine Sucht darstellt, wie das Konsumieren von Cannabis. Hierkann eine Suchtform nicht die andere verdecken, und es ist die Aufgabe desStaates, die Gesetze so zu formulieren, dass sie diese Suchtformen nichtbegünstigen."

Der Staat nehme seine Leitungsfunktion wahr, "wenn er durch eine adäquateGesetzgebung entsprechende Freiheiten lässt oder an andern Orten Riegelvorschiebt", heißt es in dem Brief. "Im Hinblick auf das erneuerteGesamtpaket der Drogengesetzgebung muss darauf aufmerksam gemacht werden,dass durch die Aushöhlung derselben genau diese Leitungsfunktion nicht mehrwahrgenommen wird und der Staat damit seinen Verpflichtungen nichtnachkommt."

Die Bischöfe kritisieren weiters, dass das Problem der "lebenslänglichenAbhängigkeit von Schwerstdrogensüchtigen" nicht ernst genommen werde. "Kannes tatsächlich das Ziel einer Gesellschaft sein, Süchtige über Jahre vorsich hindämmern zu lassen und unsere sozialen Institutionen zu belasten,wenn sich auf der andern Seite die Möglichkeit für die Willigen böte, diesenMenschen eine neue Zukunft zu geben, indem eine bewusste Anstrengung undFörderung von Programmen zur Abstinenz angestrebt würde, was letztlich diesozialen Institutionen und die Gesellschaft schlechthin weniger teuer zustehen käme?"

Der Nationalrat beriet am Mittwoch über das neue Suchtmittelgesetz, das dieEntkriminalisierung des Cannabiskonsums vorsieht. Eingeführt werden sollein "Opportunitätsprinzip", was bedeuten würde, dass eine Handlung weiterverboten bleibt, die Untersuchungsbehörden jedoch in bestimmten Fällen vonder Verfolgung absehen können. Im Gesetz verankert wird außerdem dieärztliche Heroinverabreichung.



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