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Jesus sagt: 'Was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen'

7. April 2016 in Kommentar, 22 Lesermeinungen
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Zum bevorstehenden Postsynodalen Schreiben „Amoris laetitia“. Von Walter Kardinal Brandmüller


Vatikan (kath.net) Im Hinblick auf die vorausgegangenen Diskussionen werden besonderes Interesse jene Paragraphen des Postsynodalen Schreibens finden, die sich mit dem Problem der wiederverheirateten Geschiedenen befassen.

Dazu nun einige grundsätzliche Klarstellungen.

Es ist katholische Glaubenslehre (Dogma), dass eine gültig geschlossene und vollzogene Ehe von keiner Macht der Erde – auch nicht von der Kirche – aufgelöst werden kann. Jesus sagt: „Was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen.“ Und: Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet“ (Evangelium nach Matthäus 19,6; nach Markus 10,9; Markus 10,11.12).

Diese Worte Jesu wollen Schönheit, Heiligkeit und Treue des Ehebundes zwischen Mann und Frau hervorheben und seinen Bestand schützen. Zuletzt hat Papst Johannes Paul II. mit seinem Lehrschreiben „Familiaris consortio“ (1981) diese Glaubenswahrheit vertieft und bekräftigt, sowie durch den Katechismus der Katholischen Kirche (1997) erneut eingeschärft.

Man kann sagen, dass das Festhalten an der Unauflöslichkeit der Ehe mittlerweile ein Alleinstellungsmerkmal der katholischen Kirche geworden ist.


Wer also den Glaubenssatz (Dogma) von der Unauflöslichkeit der Ehe leugnet, hat den Boden der katholischen Lehre verlassen.

Wer dennoch trotz bestehendem Eheband nach einer Scheidung eine neue zivile Verbindung eingeht, begeht darum Ehebruch.

Solange ein Katholik nicht bereit ist, diesen Zustand zu beenden, kann er weder die Lossprechung in der Beichte noch die Eucharistie (Kommunion) empfangen.

Alle Bemühungen, Betroffenen dennoch seelsorglich beizustehen, müssen von diesen Voraussetzungen ausgehen, denn pastorales Handeln, das mit der Glaubenswahrheit nicht in Einklang stünde, müsste an seiner inneren Unwahrhaftigkeit scheitern.

Das gilt auch für den Versuch, in ungültiger „Zweitehe“ Lebende durch die Zulassung zu liturgischen, katechetischen etc. Funktionen kirchlich zu integrieren. Eben dadurch würden nämlich nicht nur die Betroffenen in Konflikte und Verlegenheit gebracht – es würde auch die Glaubwürdigkeit der kirchlichen Verkündigung untergraben.

Vorschläge der genannten Art zeugen weniger von lebensfremder Naivität, sie entlarven sich vielmehr als Versuche, mit Hilfe einer „Salamitaktik“ am Ende doch die Zulassung Betroffener zu den Sakramenten zu erreichen.

Auch der „Ausweg“, in Einzelfällen Ausnahmen zuzulassen, ist eine Sackgasse. Was aus Glaubensgründen grundsätzlich unmöglich ist, ist es auch im Einzelfall.

Diese entschiedenen Feststellungen entbinden jedoch Bischöfe und Priester keinesfalls von der Pflicht, Gläubigen auch in der besagten Situation mit Verständnis und Mitgefühl seelsorgliche Hilfe anzubieten, besonders in nicht selten tragischen Fällen.

Das Postsynodale Schreiben „Amoris laetitia“ ist also im Lichte der dargelegten Grundsätze zu interpretieren, zumal ein Widerspruch zwischen einem päpstlichen Dokument und dem Katechismus der Katholischen Kirche nicht vorstellbar ist.

kath.net dankt S.E. Kardinal Brandmüller für die freundliche Erlaubnis zur Publikation.

Walter Kardinal Brandmüller - Foto des Gemäldes aus der Titelkirche von Kardinal Brandmüller, San Giuliano dei Fiamminghi in der Via del Sudario


kath.net-Buchtipp
Monsignore, gibt es Gott? Interviews – Essays
Von Walter Brandmüller
Taschenbuch 180 Seiten; m. 6 Abb.;
Fe-medienverlag 2013
ISBN 978-3-86357-049-1
Preis: 9,20 €

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Lesermeinungen

 AlBert2 8. April 2016 
 

An Sienne

Sie waren die Einzige, die auf meine Frage geantwortet hat. Ich möchte mich bei Ihnen bedanken.


0
 
 Sienne 8. April 2016 
 

An AlBert2

Die Kirche hat eigentlich stets gelehrt, dass Wiederverheiratete wie Bruder und Schwester leben sollen, um zur Kommunion zugelassen zu werden.


3
 
 AlBert2 8. April 2016 
 

Erlauben Sie mir bitte eine Frage

Wie sollen Wiederverheiratete mit dem Problem umgehen?

Soll ein Wiederverheirateter seinen Partner verlassen?

Ich wünsche mir eine klare Antwort auf diese Frage.


3
 
 Pilgrim_Pilger 8. April 2016 
 

Kann die Barmherzigkeit Gottes erzwungen bzw. eingefordert werden?

iele Glauben JA und berufen sich dabei auf Johannes 20 23 Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert.

Tja es geht in diesen Text des Evangeliums um die Vergebung der Sünden (durch göttliche Vollmacht vollzogene Lossprechung des Sünders nach der Beichte)

Nicht aber um Barmherzigkeit diese ist gekennzeichnet durch Milde Nachsichtigkeit Herzensgüte; Gnade.

Barmherzigkeit kann von Gott erbittet werden sie kann von Gott gewährt werden.
Der Glaube das die Barmherzigkeit Gottes erzwungen bzw. eingefordert werden kann ist ein Irrglaube. Ebenso die Idee dass ein Mensch ein Papst die göttliche Vollmacht besitzt über die Barmherzigkeit Gottes verbindlich entscheiden zu können.

Über die Barmherzigkeit Gottes entscheidet Gott ER ALLEINE
In diesen Licht sollten wir die nachsynodalen Ermunterungen mit dem Titel „Amoris laetitia“ betrachten.


2
 
 RetoGe 7. April 2016 
 

Frage

Wo kann man nachlesen, was fuer die katholische Kirche eine gueltig geschlossene Ehe ist?

Ist eine rein zivil geschlossene Ehe gueltig? Wie steht es, wenn ein Ehepartner zu diesem Zeitpunkt nicht Katholik war? Wie stets es um die Regeln, wenn jemand in den Moenchsstand eintreten will, aber zivil verheiratet war und zivil geschieden ist, ohne Trauung in der Kirche?


1
 
 Ehrmann 7. April 2016 

@ schdrach - der Unterschied ist "SAKRAMENTAL"!

Es dürfte mit der bereits eingeklagten Verwässerung der Sakramentsbegriffe zusammenhängen, daß das so leicht unter den Tisch fällt. Sakramente haben direkt mit Christus und Seinem Erlösertod zu tun - und die Ehe zwischen Getauften ist per se ein Sakrament. Ich möchte es mit der Wandlung von Wasser in Wein bei der Hochzeit von Kanaan vergleichen - es ist doch ein schönes Zeichen, das auf die Erhebung einer Ehe zum Sakrament hinweist.


7
 
 Stefan Fleischer 7. April 2016 

Eine oft vergessene Bibelstelle

- ich bin soeben darauf gestossen - ist Mal 2,10-16 Besonders interessant:
15 Und wenn ihr fragt: Warum?: /
Weil der Herr Zeuge war zwischen dir und der Frau deiner Jugend, /
an der du treulos handelst, obwohl sie deine Gefährtin ist, /
die Frau, mit der du einen Bund geschlossen hast.
16 Hat er nicht eine Einheit geschaffen, /
ein lebendiges Wesen? Was ist das Ziel dieser Einheit? /
Nachkommen von Gott. Nehmt euch also um eures Lebens willen in Acht! /
Handle nicht treulos an der Frau deiner Jugend!


15
 
 agnese 6. April 2016 
 

agnese

Elia-Paul,Ihre Überlegungen sind sehr richtig, nachträglich wäre schwierig aber auch nötig gewesen die Richtigstellung, bzw. Ratschläge geben für die Interpretation des Schreibens von Papst Franiskus. So sieht jeder jetzt schon klar, der bis jetzt verunsichert war.


6
 
 Michmas 6. April 2016 
 

und wie..

verhält es sich dann wenn diese Personen die hl Messe mitfeiern und komunizieren?


0
 
 Michmas 6. April 2016 
 

Frage:

Wie ist es wenn aber einer oder beide Eheleute bei der Eheschliessung in ihrem Gewissen nicht bis dass der Tod euch scheidet gedacht haben? trotzdem gültig geschlossene Ehe?Die Frage geht ja dahin dass die Ehevorbereitung durch die Kirche nicht mehr so läuft wie früher.


1
 
 Christa Dr.ILLERA 6. April 2016 
 

Herr Kardinal, danke für die klaren Aussagen!

Ich denke, dass das Schreiben von Kard.Brandmüller, in dem er uns die glasklaren Worte des Gottessohnes in Erinnerung ruft, jetzt kurz vor dem Papstschreiben erscheint, ist nur eine Vorsorge, damit wir uns durch alle Interpretationen, die nach diesem Erscheinen in den Medien und sonst wo herum geistern und schwirren werden, uns nicht verwirren lassen dürfen. Man wird versuchen, die Worte des Hl.Vaters zu manipulieren . . . und trotz Original . . . es nicht immer - da Übersetzungen! - leicht ist, den Spreu vom Weizen sofort zu erkennen. Daher sind hier die Angaben zu den Evangelienstellen, zum Lehrschreiben von JPII sowie der Hinweis zum KKK von großer Bedeutung. Sonst abwarten!


16
 
 carolus romanus 6. April 2016 

Präzise auf den Punkt

Gültig gespendete Sakramente können nicht rückgängig gemacht werden. Wenn ein Getaufter zu einer anderen Religion übertritt, bleibt er getauft. Ein Gefirmter bleibt gefirmt, auch wenn er aus der Kirche austritt. Die Ehe gilt auf Lebenszeit, auch wenn eine neue Beziehung eingegangen wird. Usw.
Dieses Verständnis ist fundamentaler Bestandteil der katholischen Glaubenslehre - eine Conditio sine qua non. Ein Dogma.
Eine Abweichung oder Relativierung wäre bzw. ist eine Häresie.


21
 
 Glocke 6. April 2016 
 

Danke, Herr Kardial, Danke @Elija-Paul!

Wie sehr brauchen wir in der aktuellen (gezielten?) Sprachverwirrung so klare und eindeutige Worte! Herr Kardinal Brandmüller wird ganz sicher sehr gute Gründe für sein öffentliches Statement haben!

@Ninivebote
Wäre nicht Ihrerseits demütiges Schweigen besser gewesen als einen klugen und weisen, hochbetagten Kardinal öffentlich zurechtzuweisen? ! ?


20
 
 schdrach 6. April 2016 
 

privilegium petrinum

Nun ja, so ganz stimmt es meines Erachtens nicht, was der Kardinal sagt. In bestimmten Fällen hat der Papst laut Kirchenrecht das Recht eine gültige und vollzogene, wenn auch nicht sakramentale Ehe aufzulösen. Also es gibt doch eine Macht der Erde, die eine gültig geschlossene Ehe auflösen kann. Sollte ich da falsch liegen, bitte ich, mich zu korrigieren.


5
 
 Alpenglühen 6. April 2016 

@Ninivebote

Papst Franziskus hat bei der Synode „freie, offene Rede“ fast befohlen – und auch sonst bisher niemandem das Reden untersagt. Egal welcher Sinn oder Unsinn geäußert wurde, wird. Wenn also der Papst! zum offenen Reden auffordert - stehen Sie etwa über ihm, daß Sie einem Kardinal den Mund verbieten wollen? Oder glauben Sie allen ernstes, Papst Franziskus würde heute, 2 Tage vor Veröffentlichung, noch am Text von „Amoris laetitia“ feilen, so daß Kardinal Brandmüller darauf Einfluß nehmen könnte? Der Text ist doch schon lange fertig.
Ich jedenfalls bin für die Klarstellungen sehr dankbar.


15
 
 Chris2 6. April 2016 
 

Notwendig

@Ninivebote Ich bin über den Zeitpunkt des (sehr klaren) Statements auch nicht ganz glücklich. Was allerdings wären die Alternativen? Was, wenn der Papst die Lehre auch nur ein wenig aufweicht? Offener Widerstand? Und wer das sagen hat? Jesus natürlich. Jedenfalls immer dann, wenn seine Worte zu einem Thema klar und eindeutig waren, so wie in diesem Fall. Wir helfen denjenigen, deren Ehe "gescheitert" ist (ist sie das wirklich immer? Was ist vor allem, wenn das Paar kleine Kinder hat?) nicht, wenn wir ihnen (sogar den "Tätern") Hoffnungen auf eine leichte Annulierung oder gar Auflösung machen. So manche(r) würde dadurch sogar erst auf dumme Gedanken kommen...


13
 
 Ulrich Motte 6. April 2016 
 

Darf ich korrigieren, Herr Kardinal?

In den (selbständigen) Brüdergemeinden findet sich zur Unauflösbarkeit der Ehe regelmäßig dieselbe Lehre wie in der katholischen Kirche, die also insofern kein Alleinstellungsmerkmal der katholischen Kirche ist (Ich bin kein Brüdergemeindler)


2
 
 Elija-Paul 6. April 2016 
 

Danke, Kardinal Brandmüller

Dieses Schreiben ist nicht etwa der mangelnden Demut des Kardinals zu verdanken, sondern er möchte den Gläubigen einen Schlüssel geben, wie sie mit einem Text umgehen können, der u.U. nicht den vorgegebenen Kriterien entspricht!

Es wäre schön, wenn die Befürchtungen nicht weniger gläubiger Menschen sich nicht erfüllen würden! Doch erscheint es mir richtig auf Formulierungen vorbereitet zu sein, die nach eigenem Ermessen interpretiert werden können! Umso besser, wenn es nicht so ist!


24
 
 ThomasMoore 6. April 2016 

@elmar69

Falsch! Wenn die Ehe gültig geschlossen und vollzogen wurde ist dieses unzerstörbare Band da, egal ob die Eheleute jetzt getrennt leben oder nicht.


24
 
 Ninivebote 6. April 2016 
 

Wer hat jetzt das Wort?

Was ergibt es für einen Sinn, zwei Tage vor dem Papstschreiben so das Wort zu ergreifen? Will Kardinal Brandmüller dem Papst vorgreifen, vorschreiben, was er zu sagen hat? Mir wäre hier demütiges Schweigen und Abwarten lieber.


14
 
 elmar69 6. April 2016 
 

Einzelfälle

Die Einzelfälle sehen dann wohl ehr so aus, dass in Fällen, in denen nach einer Trennung keine Bindung zwischen den Ehepartnern mehr existiert von Anfang an kein unzerstörbares Band vorhanden war.


6
 
 Laus Deo 6. April 2016 

Klare und deuteliche Worte

Deo Gratias


28
 

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